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12.11.2009

Flach aber regensicher

Ziegel für geringe Dachneigungen (Teil 1)

Als "Flachdach" bezeichnet der Fachmann nicht nur Null-Grad-Dächer, sondern auch solche mit flachen Neigungen. Demzufolge handelt es sich bei Flachdachpfannen um Dacheindeckungen für flach geneigte Steildächer, z.B. ab 5°. Allerdings werden an "Flachdachziegel" für Dächer unter 25° ganz andere Anforderungen gestellt – insbesondere an die Regeneintragssicherheit – als an die Abdichtungsbahnen eines Null-Grad-Daches oder an die Ziegel bei steil geneigten Dächern.
baustoffwissen.de: Haus mit flachem Steildach
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Flache Steildächer benötigen spezielle Flachdachziegel zur Gewährleistung der Regeneintragssicherheit.
Für die Ausführung einer Dacheindeckung gelten die anerkannten Regeln der Technik – also das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks (im Folgenden nur "Regelwerk" genannt) –, aber auch die Angaben und Richtlinien der jeweiligen Hersteller. Der Verarbeiter muss den Bauherren im Vorfeld informieren, wenn abweichend vom Regelwerk nach Herstellerangaben gearbeitet wird. Grundsätzlich gilt: Jedes Bedachungsmaterial hat eine bestimmte Regeldachneigung. Dieser Begriff aus dem Regelwerk ist definiert als "unterste Dachneigungsgrenze, bei der sich in der Praxis eine Dachdeckung als regensicher erwiesen hat." Dies bedeutet, dass je nach Dachdeckungsmaterial oder auch Dachziegeltyp eine andere Regeldachneigung gilt. Diese Regeldachneigung ist nicht mit der Mindestdachneigung zu verwechseln. Mit der Mindestdachneigung meint das Regelwerk "die unterste Dachneigungsgrenze, die nicht unterschritten werden darf."

Der "Stammbaum" der Ziegel


Wenn man sich mit den aus der Historie heraus entstandenen, heute noch vorhandenen Dachziegelformen beschäftigt, fällt auf, dass es vielerlei unterschiedliche Dachziegeltypen gibt. Wir haben die unverfalzten Biberschwanzziegel, die wahrscheinlich aus dem Prinzip der Holzschindeldeckung heraus im 11. Jahrhundert entstanden sind. Wir haben die Doppelmuldenfalzziegel, die zu den ersten industriell gefertigten Pressdachziegeln gehören (um 1880) und heute noch in unveränderter Form produziert werden. Und wir haben die daraus entstandenen Reformziegel (etwa 1890). Es gibt die so genannten Hohlziegel, die wahrscheinlich um die Zeit der Biberschwanzziegel im norddeutschen Raum entstanden sind, und die daraus entstandenen Hohlfalzziegel, die im Gegensatz zu den Hohlziegeln eine Kopf- und Seitenverfalzung aufweisen. Wir haben auch die klassischen Flachdachziegel, die es seit etwa 1915 gibt und die sich seitdem teilweise unverändert im Programm einzelner Hersteller gehalten haben. Seit den 1990er-Jahren gibt es zudem moderne Glattziegel am Markt. Auch gibt es seit den 1990er-Jahren moderne Flachdachziegel mit innovativen Verfalzungstechniken als Weiterentwicklung der klassischen Flachdachziegel.
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baustoffwissen.de: Tondachziegel im Prüflabor
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Die Regeneintragsicherheit von Tondachziegelmodellen lassen die Hersteller oft von unabhängigen Instituten an speziellen Prüfständen prüfen.

Unterschiedliche Regeldachneigungen


Je nach Dachziegelmodell variiert die Regeldachneigung, da sich die einzelnen Dachziegelformen auch von ihrer Verfalzung und damit von ihrer Regeneintragsicherheit her unterscheiden. So ist bei einem Biberschwanzziegel die Regeldachneigung von 30° deswegen notwendig, da dieser über keinerlei Verfalzung verfügt und nur über das Prinzip der Doppelüberdeckung und des Halbverbandes seine Regeneintragsicherheit erlangt. Auch die klassischen Doppelmuldenfalzziegel und Reformziegel haben eine Regeldachneigung von 30°. Als Weiterentwicklung daraus hat der Flachdachziegel eine Regeldachneigung von 22°. Betrachtet man die heutigen Dachlandschaften, so fällt auf, dass es teilweise sehr flache Dächer gibt, bei denen die genannten Regeldachneigungen offenbar unterschritten wurden. So werden mittlerweile z.B. Doppelmuldenfalzziegel auch bei 20° Dachneigung eingedeckt. Möglich wird dies durch im Regelwerk definierte "Zusatzmaßnahmen", welche die Regeneintragsicherheit des Dachaufbaus (nicht mehr der Dacheindeckung) sichern sollen – trotz Unterschreitung der Regeldachneigung. Diese Zusatzmaßnahmen können aus einer einfachen Unterspannbahn, einer Unterdeckung, einem regensicheren Unterdach oder gar einem wasserdichten Unterdach bestehen und werden in der Regel unterhalb der Konterlatte und oberhalb der Dämmebene oder einer eventuell vorhandenen Vollschalung aufgebracht. Jedoch aufgepasst: Nicht nur eine Unterschreitung der Regeldachneigung kann eine Zusatzmaßnahme erforderlich machen. Auch bei erhöhten Ansprüchen an das Dach sind sie zur Gewährleistung der Regeneintragsicherheit vorgeschrieben. Laut Regelwerk sind Zusatzmaßnahmen z.B. auch in folgenden Fällen notwendig:
  • bei konstruktiven Besonderheiten (z.B. lange Sparren ab 8 m oder runde Dachformen wie Fledermausgauben oder Tonnendächer),
  • bei einer Nutzung des Dachgeschosses "insbesondere zu Wohnzwecken" (aber auch eine Nutzung als z.B. Lagerraum oder als landwirtschaftliche Stallung stellt eine erhöhte Anforderung dar!),
  • bei besonderen klimatischen Verhältnissen (z.B. in schneereichen Gebieten oder in Küstenregionen, aber auch bei Gebäuden, die durch ihre Form und Größe über die umstehenden Gebäude hinausragen).
baustoffwissen.de: Auszug aus dem Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks
Auszug aus dem Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks: Die Tabelle zeigt, welche Zusatzmaßnahmen vorgenommen werden müssen, um die Regeneintragsicherheit des Dachaufbaus zu gewährleisten – und zwar in Abhängigkeit von der jeweiligen Dachneigung und der Anzahl der an das Dach gestellten erhöhten Anforderungen.

Die zu treffende Wahl der Zusatzmaßnahme ist ebenfalls im Regelwerk festgelegt. Abhängig von der Dachneigung und der Anzahl der an das Dach gestellten erhöhten Anforderungen sind die erforderlichen Zusatzmaßnahmen in einer Tabelle festgehalten (siehe Abbildung). In der heutigen Zeit spielen jedoch auch die Herstellerangaben eine immer größere Rolle. Auch hier sind je nach Dachziegelmodell von Hersteller zu Hersteller unterschiedliche Angaben zu finden. Für den Planenden ist wichtig zu wissen, dass sowohl Regelwerk als auch Herstellerangaben immer nur die Mindestanforderung darstellen. Im Zweifelsfall sollte man immer eine "Stufe höher" und somit sicherer planen.


Quelle: baustoffpraxis 09/2009. Autor: Malte Petersen, Leiter der Anwendungstechnik und Produktmanager bei der Creaton AG.

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