Gerade anspruchsvolle Dachgeschoss-Nutzungen erfordern eine solide bauphysikalische Planung sowie eine sorgfältige Ausführung der Dämm- und Dichtarbeiten, damit Feuchteschäden vermieden werden.
Foto: Knauf Insulation
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Eine allgemein gültige Festlegung für die Zeitdauer der in der EnEV geforderten "Dauerhaftigkeit" lässt sich derzeit noch nicht in deutschen Bauvorschriften finden. Das in Deutschland nach und nach eingeführte europäische Regelwerk formuliert diesbezüglich schon strengere Anforderungen: Gemäß der Leitlinien für Europäisch Technische Zulassungen haben Hersteller der geregelten Bauteile eine "Dauerhaftigkeit" der Konstruktionen einschließlich ihrer Abdichtungen von mindestens 50 Jahren nachzuweisen. Wird diese Lebensdauer nicht erbracht, so ist dies zu begründen und explizit in den Zulassungen zu erklären. Für während der Nutzung zugängliche Bauteile und -schichten gelten abgeschwächte Anforderungen. Im Bereich der noch nicht geregelten Bauteile interpretieren Sachverständige in gleicher Weise: Davon ausgehend, dass eine Dacheindeckung oder Fassadenkonstruktion im Leichtbau frühestens nach 40 bis 50 Jahren ausgetauscht wird, ergibt sich daraus, dass die weiteren Komponenten der Gebäudehülle mindestens eine vergleichbare Alterungsbeständigkeit aufweisen müssen.

