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Gut zu wissen

Ausbildung in Teilzeit - für wen und was ist zu beachten?

Eine Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Invesitionen in die Zukunft, die ein junger Mensch heute haben kann. Doch leider gibt es Lebensumstände, die dieses Ziel nahezu unereichbar machen. Für diesen Fall hat sich der Gesetzgeber die Teilzeitausbildung ausgedacht.

baustoffwissen.de: Gesetzliche Regelungen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG - § 8 Abs. 1) regelt seit 2005 die gesetzliche Grundlage für eine Ausbildung in Teilzeit. Diese Grundlage besagt, dass die Vertragspartner eines Ausbildungsverhältnisses bei gegenseitigem Einvernehmen einen Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit an die zuständige IHK stellen können. Dafür muss allerdings ein "berechtigtes Interesse" vorliegen. Als "berechtigtes Interesse" gelten z. B. die Betreuung eines eigenen Kindes oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen.

Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass junge Eltern, die beim Thema Ausbildung oftmals auf der Strecke bleiben, trotz Kind(ern) berufliche Perspektiven bekommen. Zudem steht ab dem Ausbildungsjahrgang 2009/2010 das Förderprogramm "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP), das den Einstieg in die Teilzeitausbildung vereinfachen soll.



Daten und Fakten der Teilzeitausbildung in Kürze:



  • Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 75% der normalen Arbeitszeit reduziert (aber mindestens 21 Stunden) und beträgt maximal 6 Stunden pro Tag
  • Die Berufsschulzeiten bleiben unverändert
  • Die Gesamtausbildungslänge bleibt in der Regel unverändert, kann aber auch verlängert werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Ausbildungsziel nach der normalen Ausbildungszeit nicht erreicht wird
  • Die Vergütung wird entsprechend der verkürzten Arbeitszeit angepasst
  • Teilzeitazubis können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen und bekommen für sich selber bis zu einem Alter von 25 Jahren und für die eigenen Kinder Kindergeld



Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Stand 6/2009
Bild: pixelio.de/Gerd Altmann(geralt)
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