Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass junge Eltern, die beim Thema Ausbildung oftmals auf der Strecke bleiben, trotz Kind(ern) berufliche Perspektiven bekommen. Zudem steht ab dem Ausbildungsjahrgang 2009/2010 das Förderprogramm "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP), das den Einstieg in die Teilzeitausbildung vereinfachen soll.
Daten und Fakten der Teilzeitausbildung in Kürze:
- Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 75% der normalen Arbeitszeit reduziert (aber mindestens 21 Stunden) und beträgt maximal 6 Stunden pro Tag
- Die Berufsschulzeiten bleiben unverändert
- Die Gesamtausbildungslänge bleibt in der Regel unverändert, kann aber auch verlängert werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Ausbildungsziel nach der normalen Ausbildungszeit nicht erreicht wird
- Die Vergütung wird entsprechend der verkürzten Arbeitszeit angepasst
- Teilzeitazubis können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen und bekommen für sich selber bis zu einem Alter von 25 Jahren und für die eigenen Kinder Kindergeld
Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Stand 6/2009
Bild: pixelio.de/Gerd Altmann(geralt)