RM Rudolf Müller
Parkett PAK Teaser

Parkett PAK Teaser Foto: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH&Co. KG.

Bauchemie
18. Juli 2023 | Artikel teilen Artikel teilen

Schadstoffsteckbrief: PAK

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen in Form von alten Abdichtungen und Fugenmassen vor. So schützen Sie sich auf der Baustelle.

Der Gruppe der Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe gehören mehr als hundert Verbindungen an, die aus Kohlenstoff bestehen. PAK entstehen bei Verbrennungsprozessen. Auf der Baustelle sind sie besonders da verbreitet, wo sie früher beim Kleben oder Abdichten geholfen haben: zum Beispiel in Klebstoffen für Bodenbeläge, in Abdichtungen, in Pappen, in Fugenmassen und so weiter. Anders als die meisten Schadstoffe in Innenräumen werden PAK auch über die Haut aufgenommen.

Hier verstecken sich PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Weil es sich bei PAK um Teere und Peche handelt, kann ein Hinweis auf ihr Vorhandensein dort, wo sie zum Kleben verwendet wurden, die schwarze Farbe sein. Vor allem Mosaikparkett wurde vor 1965 oft mit PAK geklebt. Zum Verkleben von Stabparkett kam es noch vereinzelt länger zum Einsatz. Nach 1981 wurden Bitumenkleber in Deutschland kaum noch eingesetzt. Sie wurden von Klebstoffen auf Polymerbasis verdrängt. In Innenraum-Abdichtungen, die vor 2002 hergestellt wurden, können PAK enthalten sein. Das gleiche gilt für Gussasphaltestriche, die man früher verwendet hat, für Verguss- und Spachtelmassen sowie Fugenmassen.

So gefährlich sind PAK

Einige Stoffe aus der Gruppe der PAK sind krebserregend. Durch das Zusammenwirken von Asbest und PAK ist die Gefahr für Lungenkrebs deutlich erhöht. Dabei wird mindestens von einer Risikoverdopplung ausgegangen. Außerdem kann es zu Atemwegsreizungen kommen, weil PAK giftig sind. Bauprodukte, die PAK enthalten, geben sie an die Raumluft ab und gefährden damit auch die Nutzer der betroffenen Räume.

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe: So schützen Sie sich

Ob bei der Arbeit auf der Baustelle von einer Gefährdung auszugehen ist, hängt davon ab, wie hoch die Belastung einzelner Bauteile mit PAK ist. Außerdem legt die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 Grenzwerte für die Belastung der Luft mit einzelnen, den PAK zugeordneten Stoffen fest. Auf jeden Fall sind, werden diese Grenzwerte überschritten, Arbeiten mit PAK „besonders gefährliche Arbeiten“, die nur von geschulten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen. Wer also PAK-belastete Baustoffe ausbauen möchte, braucht eine Ausbildung und die betrieblichen Voraussetzungen (Besondere Schutzausrüstung, Baustellenaufsicht etc.) zum Umgang mit Gebäudeschadstoffen, inklusive Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe.

 

Autorin
Pauline John
Redaktion ausbaupraxis.de

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