Schadstoffsteckbrief: Was ist Asbest?
Was ist Asbest, wie kann ich den Schadstoff erkennen und welche Risiken birgt er? Antworten auf diese Fragen liefert unser Schadstoffsteckbrief.
Was ist Asbest?
Asbest ist ein faseriger Gebäudeschadstoff, der besonders hitzebeständig, wasserabweisend und elastisch ist. Er kommt in Gesteinen vor und fand früher in vielen Bauprodukten Anwendung. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten. Aufgrund der jahrzehntelangen Verwendung befindet es sich aber in einem großen Teil aller vor 1995 erbauten Gebäude.
Asbest erkennen: Wo sich der Gebäudeschadstoff in Gebäuden versteckt
Wie erkenne ich Asbest? Es gibt diverse Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Formteile): Leichtbauplatten, Pappen, Bodenbeläge, Kleber, Spritzputz, Putze, Spachtelmassen, Steinholz-/Magesitestriche, Kitte, Abdichtungsbahnen, Anstriche/Beschichtungen, Isoliermaterialen, Stopfmassen, Schaustoffe, Teer-/Bitumenmassen, Gewebematten, Dichtungen und so weiter. Es geht folglich nicht nur darum, Asbestplatten zu erkennen.
Diese Risiken birgt Asbest
Asbest ist dann gefährlich, wenn er eingeatmet wird. Weil Asbest sehr leicht ist, verteilen sich die Fasern schnell im ganzen Raum und darüber hinaus, wenn belastete Produkte bearbeitet werden. Asbest kann bösartige Tumore in der Lunge auslösen. Deshalb ist es so wichtig, Asbest zu erkennen. Im Jahr 2013 betrug die Anzahl der Asbesttoten 1.452. Das waren mehr als 60 Prozent der insgesamt gemeldeten Todesfälle durch Berufskrankheiten (Quelle: Dr. Michael Au, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Nov. 2016). Die Tendenz ist weiter steigend, dabei werden nicht mal alle durch diesen Gebäudeschadstoff verursachten Fälle mit ihren Asbest-Symptomen als Berufskrankheiten erkannt, gemeldet und anerkannt.
Gebäudeschadstoffe: Diese Gesetze und Schutzmaßnahmen gibt es
Arbeiten an typischen asbesthaltigen Produkten wie Asbestzementdächern oder asbesthaltigen Brandschutzbeschichtungen sind seit dem Asbestverbot von 1993 denen vorbehalten, die über eine besondere Ausbildung verfügen. Für alltägliche handwerkliche Arbeiten wie Schleifen von alten Putzen oder Abstemmen von Fliesenklebern existieren bislang noch keine gesetzlichen Regelungen (Stand Februar 2017). Bei Verdacht auf Asbest (der bei Gebäuden mit Baujahr vor 1995 generell gilt) wird empfohlen, ein Schadstoffgutachten einzuholen beziehungsweise vom Bauherrn einholen zu lassen. Weil diese Empfehlung sich in der Praxis nicht immer umsetzen lässt, sollte bei Asbest-Gefahr zumindest so staubarm wie möglich gearbeitet werden (wenig staubende Verfahren wählen, Absaugen, Luftfilterung einsetzen). Außerdem empfiehlt sich der Einsatz von Schutzanzügen, die nach der Arbeit entsorgt werden sollten, um die Fasern nicht „mit nach Hause“ zu nehmen. Handwerker sollten nur mit geeignetem Atemschutz arbeiten.