RM Rudolf Müller
Geöffnete Nischentüren verschwinden flächenbündig in der Wand.  Foto: Schörghuber

Geöffnete Nischentüren verschwinden flächenbündig in der Wand.  Foto: Schörghuber

Bauelemente
11. Februar 2020 | Artikel teilen Artikel teilen

Brandschutz: Was sind Nischentüren?

In öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wie etwa Hotels, Schulen, Verwaltungsgebäude oder Kultureinrichtungen gelten auch hohe Sicherheits- und Brandschutzvorschriften. Das betrifft auch Türen. Vor allem in Flurbereichen solcher Gebäude kommen häufig so genannte Nischentüren zum Einsatz. Besonderer Vorteil: Durch ihre platzsparende Bauart fallen sie im Alltag kaum auf, zugleich kann man mit ihnen effektiv Brandabschnitte voneinander trennen.

Die meiste Zeit ihres Daseins führen Nischentüren im wahrsten Sinne des Wortes ein Nischendasein. Im geöffneten Zustand sind sie nämlich nahezu unsichtbar und platzsparend in einer Wandnische integriert. Doch wenn es darauf ankommt, erwachen sie zum Leben und zeigen ihre ganze Funktionalität: Im Brandfall schließen sie automatisch und trennen somit zuverlässig verschiedene Gebäudeteile voneinander ab.

Maximale Durchgangsbreite

Die Türen gibt es in vielen Designs – passend zur Wandoberfläche. Foto: Schörghuber

Die Türen gibt es in vielen Designs – passend zur Wandoberfläche. Foto: Schörghuber

Nischentüren werden oft an engen Zugängen zu Fluren oder Treppenhäusern eingebaut. Dort ist es von besonderem Vorteil, dass man die Bauelemente flächenbündig in der Wandnische „versenken“ kann, sodass der Türflügel im geöffneten Zustand die maximale Durchgangsbreite nicht vermindert.

So etwas kann zum Beispiel in Flurbereichen aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben sein, um ausreichend breite Fluchtwege zu garantieren – oder auch aufgrund von Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit. Die für die Nischentür nötige Wandnische muss allerdings bereits in der Planungsphase solcher Gebäudebereiche berücksichtigt werden, da das Mauerwerk oder die Leichtbauwand ja eine passende Aussparung aufweisen müssen.

Dass eine Tür, die im Normalfall geöffnet sein soll, in einer Wandnische verschwindet und dort nur noch anhand der schmalen Fugen zu erkennen ist, hat natürlich auch optische Vorteile. Ein Maximum an Harmonie entsteht, wenn man die Oberflächenbeschichtung der Tür optisch an das Design der Wandflächen anpasst. Zudem ist es in vielen Bereichen auch unabhängig von Sicherheits-oder Designaspekten einfach ausgesprochen praktisch, wenn kein Platzverlust durch einen sperrigen Türflügel entsteht.

Nischentüren als Feuerschutz

Da man Flur- und Treppenhauszugänge oft als Orte für Feuerschutztüren verwendet, liegt es nahe, Nischentüren in diesem Sinn auszustatten. Feuerschutztüren müssen bei Feuer automatisch schließen und über einen definierten Zeitraum feuerbeständig sein. Mithilfe dieser Eigenschaften sollen sie dazu beitragen, dass ein Gebäudebrand bis zum Eintreffen der Feuerwehr nach Möglichkeit auf den Brandabschnitt beschränkt bleibt, in dem er entstanden ist.

Der Hersteller Schörghuber bietet zum Beispiel Nischentüren in den Feuerwiderstandsklassen T30 und T90 (nach DIN 4102). Das „T“ steht für „Tür“, während die Zahl die Zeit in Minuten angibt, während derer das Bauelement den Durchtritt des Feuers sicher verhindern muss. Eine T30-Tür hält einer einseitigen Beflammung also mindestens 30 Minuten stand. Innerhalb dieser Zeitspanne muss sie sich jederzeit noch öffnen lassen.

Ausstattungsmöglichkeiten

Nischentür-Sonderausführung inklusive Schlupftür. Foto: Schörghuber

Nischentür-Sonderausführung inklusive Schlupftür. Foto: Schörghuber

Schörghuber bietet Nischentüren zudem auch mit Rauchschutz, Schallschutz (bis 37 dB) und mit Einbruchschutz in der Widerstandsklasse RC 2 an. Der Kunde kann zudem zwischen ein- oder zweiflügeligen Nischentüren wählen. Die einflügelige Variante führt der Anbieter bis zu 1,5 m Breite aus, zweiflügelige Produkte können sogar bis zu 3 m breit sein. Die Höhe der Bauelemente reicht bis zu 3 m. Der zur Hörmann-Gruppe gehörende Hersteller hat zudem auch Nischentüren in Sonderausführungen im Programm – beispielsweise ein „XXL-Superformat“-Modell mit integrierter Schlupftür.

Außer für die brand- und rauchschutztechnische Raumtrennung ist es natürlich möglich, Nischentüren auch zu nutzen, um verschiedene Räume – zum Beispiel Schulungs- und Konferenzbereiche – je nach Bedarf voneinander zu separieren oder auch zusammenzuschließen.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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