
Die DIN 3193 regelt, wann Zusatzstufen notwendig sind. Die DIN EN 14975 definiert den Maximalabstand von unterster Treppenstufe zum Fußboden. Abbildungen: Wellhöfer
Neue Bodentreppen-DIN: Was ist zu beachten?
Seit kurzem gilt für Bodentreppen zusätzlich zur DIN EN 14975 auch die DIN 3193. Welche Folgen hat dies für den Fachhandel? Die Fachberater des Treppenherstellers Wellhöfer beraten Fachhändler gerne vor Ort und erläutern, wie der Handel Haftungsrisiken sicher vermeiden kann.
Die neue DIN 3193 ist im März 2018 erschienen. Ihr vollständiger Titel lautet: „Bodentreppen – Sonderkonstruktionen bei Decken großer Dicke und für erhöhte Nutzlast“. Sie ist eine wichtige Ergänzung zu der gleichzeitig geltenden europäischen Norm DIN EN 14975. Letztere behandelt nämlich nur den Einbau von Bodentreppen in Decken mit einer Stärke bis etwa 400 mm. Für dickere Decken, bei denen Zusatzstufen notwendig werden, fehlten bisher normative Regelungen. Die DIN 3193 schließt diese Lücke. Sie regelt zudem erstmals auch hoch belastbare Bodentreppen mit einer Nutzlast von mehr als 150 kg.
Zusatzstufen erforderlich
Oberste Geschossdecken werden bei Neubau und Sanierung immer stärker gedämmt. Das führt zu wachsenden Deckenstärken. Die neue DIN 3193 gibt nun unter anderem den maximal zulässigen Abstand der obersten Bodentreppen-Stufe zum Fußboden des Dachraums an (so genannter Austritt). Ziel ist es, gefährliche Sturzfallen zu vermeiden, die leicht entstehen, wenn der Abstand zu groß ist.
Die neue Regelung hat gravierende praktische Folgen: Wird der in der DIN genannte Maximalabstand überschritten, entspricht die Bodentreppe nicht der DIN! Dann muss eine Zusatzstufe im Futterkasten der Bodentreppe angebracht werden, um die Benutzersicherheit zu gewährleisten. Eine solche Regelung fehlte bisher in der europäisch harmonisierten DIN EN 14975. Diese legt nur den maximal erlaubten Abstand der untersten Treppenstufe zum Fußboden fest (Antritt).
Vier Maße sind entscheidend

Sicherheitsaspekte bei der Planung von Bodentreppen.
Was bedeutet das alles für den Fachhandel? Er sollte seine Kunden beim Verkauf von Bodentreppen natürlich auch über die aktuellen Sicherheitsvorschriften informieren. Bestellt der Händler eine Treppe beim Hersteller, genügt es künftig nicht mehr, nur die Größe der Deckenöffnung anzugeben. Neben Länge und Breite der Öffnung sind noch zwei weitere Angaben wichtig – insgesamt also vier Maße.
Bei der Bestellung ist nun auch die Angabe der konkreten Deckenstärke entscheidend. Vorteil: Hersteller wie Wellhöfer liefern dann automatisch eine Bodentreppe, bei der im hohen Futterkasten bereits ab Werk eine Zusatzstufe montiert ist, insofern diese nach der DIN erforderlich ist. Der Händler vermeidet damit Haftungsrisiken, die sich durch den Verkauf von Treppen ergeben können, die nicht den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Außerdem sollte der Händler bei der Bestellung auch immer die lichte Raumhöhe für das jeweilige Bauprojekt angeben. Der Hersteller kann mithilfe dieser Angabe ein Treppenteil mit optimal passendem Stufenabstand bereitstellen. So wird bauseitiges Absägen überflüssig. Außerdem lässt sich damit automatisch der richtige Abstand der Antrittsstufe einstellen.
Bodentreppen-Konfigurator
Mit der Angabe der vier Maße und dem Hinweis auf die aktuellen Sicherheitsvorschriften von DIN 3193 und DIN EN 14975 sind Händler „auf der sicheren Seite“ – heißt es bei Wellhöfer. Beim Thema Sicherheit sollten sie auch Zusatzausrüstungen wie einen Treppen-Handlauf (von der DIN empfohlen) und ein Schutzgeländer (bei begehbaren Decken) ansprechen.
Wer bei Wellhöfer einkauft, kann die DIN-gerechte Bestellung auch ganz bequem durch Nutzung des Bodentreppen-Konfigurators sicherstellen (www.massbox.de). Das Online-Tool zeigt auch die notwendige Zusatzstufe bei hohen Deckenstärken automatisch an. Weitere Informationen zum Thema bietet der Hersteller unter www.bodentreppen.de.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
Kontakt:
freierjournalist@rolandgrimm.com
Wer in einem mehrgeschossigen Eigenheim lebt und von einer auf die nächste Etage gelangen will, tut dies für gewöhnlich über...
mehr »
Bodentreppen unterbrechen die oberste Geschossdecke auf einer Fläche von etwa einem Quadratmeter. Bei einer gedämmten Decke droht an dieser Stelle also eine gewaltige Wärmebrücke. Doch zum Glück gibt es geeignete Methoden, um Futterkasten und Deckel der Treppe luftdicht und wärmegedämmt einzubauen. ...
mehr »
Wellhöfer hat dieses Jahr nach eigenen Angaben als weltweit erster Hersteller eine zertifizierte Passivhaus-Bodentreppe präsentiert. Da stellt sich die Frage: Was sagt das Zertifikat eigentlich aus? ...
mehr »