RM Rudolf Müller
Polystyrolschaumplatten bieten hervorragende Dämmeigenschaften.   Foto: Carl Prinz GmbH & Co. KG

Polystyrolschaumplatten bieten hervorragende Dämmeigenschaften.   Foto: Carl Prinz GmbH & Co. KG

Boden und Wand
23. Mai 2019 | Artikel teilen Artikel teilen

Anforderungen an Laminatunterlagen

Geht es um Laminatunterlagen, ist meist von Trittschalldämmung die Rede. Doch je nach Einbausituation sind oft auch noch andere Anforderungen wichtig, welche die Unterlagen erfüllen müssen. Es genügt also nicht, einfach irgendein Produkt zu kaufen. Man sollte sich vorher eingehend informieren. Unser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Anforderungen und Produktmaterialien.

Unter Trittschall versteht man Schallwellen, die beim Begehen des Bodens durch den Belag und die Decke des daruntergelegenen Raumes hindurch weitergeleitet werden und dort dann als unerwünschter Luftschall hörbar sind. Besonders bei harten Bodenoberflächen, die nicht fest mit dem Unterboden verbunden sind, etwa schwimmend verlegtes Parkett oder Laminat, kann die daraus resultierende Lärmbelästigung für den Nachbarn von unten sehr störend sein.

Da lose verlegte Hartböden bei Trittbelastungen schnell in Schwingungen geraten, „wandern“ die Schrittgeräusche besonders leicht als Körperschall durch Boden und Decke. Eindämmen lässt sich das durch eine elastische Schicht zwischen Bodenbelag und Unterboden. Im Fall von Laminat spricht man hier von Laminatunterlagen. Diese Produkte sind in der Regel mindestens 2 mm dick und werden ebenfalls lose unter dem Laminatfußboden verlegt. Viele Laminat-Hersteller bieten zudem Dielen an, auf deren Rückseite sich bereits eine aufkaschierte Dämmunterlage befindet. Das erleichtert die Verlegung des Bodens.

Anforderungen an die Schalldämmung

Laminatunterlagen bestehen meist aus Kunststoff-Hartschaum – zum Beispiel PE- und Polystyrol-Schaum – oder aus natürlichen Materialien wie Kork und Holzfaser. Die Auswahl hängt natürlich auch von den zu erwartenden Belastungen ab, die von außen auf die Laminatoberfläche einwirken. Wenn zum Beispiel schwere Möbel oder sonstige statische Lasten auf den Belag drücken, empfiehlt sich eine Unterlage, die nicht zu stark nachgibt, weil sonst die Klickverbindungen und die Trägerplatte des Laminats beschädigt werden können.

Befinden sich unterhalb des Bodens Wohnräume und garantiert die vorhandene Deckenkonstruktion selbst keine ausreichende Trittschalldämmung, sollte man natürlich eine Laminatunterlage wählen, die solche Anforderungen erfüllt. Hinweise dazu gibt das Technische Merkblatt 2/2019 („Unterlagsmaterialien unter Laminatfußbodenelementen“), das der Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF) herausgegeben hat. Es steht als kostenloser Download auf der Website des Verbands zur Verfügung. Das Merkblatt empfiehlt, dass die Trittschallminderung durch eine Laminatunterlage mindestens 14 dB betragen sollte – bei erhöhten Anforderungen sogar mindestens 18 dB.

Tritt- und Gehschallminderung

Das aktuelle Merkblatt des EPLF gibt wertvolle Tipps zu Laminatunterlagen.

Das aktuelle Merkblatt des EPLF gibt wertvolle Tipps zu Laminatunterlagen.

Weitere Infos zum Thema Trittschalldämmung bietet unser Beitrag „Was sind Trittschalldämmungen?“. Dort wird auch der Unterschied zwischen Tritt- und Gehschall erklärt. Manche Laminatunterlagen senken zwar den Trittschall deutlich, haben aber kaum Einfluss auf den Gehschall, der im Raum mit dem Laminat zu hören ist. Es gibt aber auch Unterlagen, die sowohl Tritt- als auch Gehschall effektiv eindämmen.

Allgemein lässt sich sagen, dass man mit Kunststoffschaum sowie mit Kork und Holzfaser eine ähnlich gute Trittschalldämmung erreichen kann. Kork und Holzfaser schneiden allerdings bei der Gehschallreduzierung deutlich schlechter ab. Hier haben Kunststoffschäume oft klare Vorteile. Bei dickeren PE-Schaum-Produkten kann die Gehschallminderung sogar größer sein als der Einfluss auf den Trittschall.

Ist der Unterboden uneben – zum Beispiel weil er aus Fliesen oder Dielen mit Fugenzwischenräumen besteht – muss die Laminatunterlage auch in der Lage sein, die Unebenheiten nach unten auszugleichen und zugleich eine ebene Oberfläche zu bilden. Für derartige Anforderungen eignen sich Holzfaserdämmplatten gut.

Spezialfall Fußbodenheizung

Befindet sich das Laminat auf einem unbeheizten Unterboden, empfiehlt das EPLF-Merkblatt auch unter dem Gesichtspunkt des Wärmeschutzes die Verwendung einer Laminatunterlage mit hoher Dämmwirkung. So lässt sich dauerhaft eine angenehmere Oberflächentemperatur des Fußbodens erreichen.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn sich unter der Laminatunterlage die Heizschlaufen einer wassergeführten Fußbodenheizung befinden – zum Beispiel eingelassen in den Beton oder Estrich des Unterbodens. In diesem Fall ist nämlich darauf zu achten, dass die Unterlage die Wärmeübertragung in den Raum nicht zu stark behindert. Sie darf also nicht zu stark dämmen! Das gilt natürlich genauso für das Laminat selbst.

Nach DIN EN 1264 – Teil 3 („Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung“) sollte der Wärmedurchlasswiderstand des gesamten Fußbodenaufbaus oberhalb der Heizschlaufen nicht größer als 0,15 m2K/W sein. Laminatunterlagen aus Holzfaser oder Polystyrol-Schaumplatten eignen sich wegen ihrer hohen Dämmleistung in der Regel nicht zur Verlegung auf einer Fußbodenheizung. Auch Kork ist hier nicht ideal. Dagegen harmonieren dünne PE-Schaum-Bahnen (Rollenware) durchaus mit den thermischen Anforderungen einer Fußbodenheizung.

Das Technische Merkblatt des EPLF weist auch auf den Spezialfall hin, dass eine (elektrische) Heizfolie zwar unter dem Laminat, aber oberhalb der Laminatunterlage verlegt wird. In diesem Fall sollte der Wärmedurchlasswiderstand der Verlegeunterlage größer sein als der des Laminats, damit nicht so viel Wärme in den Unterboden abfließt.

Feuchteschutzfolien

Klassische PE-Schaum-Rollenware harmoniert auch gut mit den Anforderungen einer Fußbodenheizung. Foto: Carl Prinz GmbH & Co. KG

Klassische PE-Schaum-Rollenware harmoniert auch gut mit den Anforderungen einer Fußbodenheizung. Foto: Carl Prinz GmbH & Co. KG

Wird Laminat auf einem neuen Beton- oder Estrichboden verlegt, ist es auch bei Einhaltung der üblichen Trocknungszeiten normal, dass sich im Unterboden noch eine gewisse Restfeuchte befindet. Diese könnte die Holzwerkstoff-Trägerplatte des Laminats schädigen. In solchen Fällen empfiehlt das EPLF-Merkblatt daher, eine Feuchteschutzfolie unterhalb der Laminatunterlage zu verlegen. Bei manchen PE-Schaum-Unterlagen sind solche Folien bereits standardmäßig auf der Rückseite integriert.

Feuchteschutzfolien sind aber kein Allheilmittel für jede Situation! Bei einer erhöhten Restfeuchte im Unterboden sind zunächst unbedingt wirksame Trocknungsmaßnahmen zu ergreifen. Vorher darf man das Laminat auch mit Feuchteschutzfolie keinesfalls verlegen. Gänzlich abzuraten ist von Feuchteschutzfolien auf Holz-Unterböden (zum Beispiel Dielen oder Spanplatten), weil dadurch die Gleichgewichtsfeuchte des Holzes gestört würde. Auch im Technischen Merkblatt 2/2019 wird betont, dass bei Holzuntergründen der Feuchtetransport durch den gesamten Bodenaufbau grundsätzlich nicht behindert werden darf.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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