
Fachgerechte Durchdringung bei PMBC-Abdichtung. Alle Fotos: Doyma GmbH & Co
Durchdringungen bei „Schwarzen Wannen“
Abdichtungen nicht wasserdichter Bauteile im erdberührten Bereich werden als „Schwarze Wannen“ bezeichnet. Durchdringungen solcher Gebäudeteile für Kabel- und Rohrdurchführungen müssen so angeordnet sein, dass die Abdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann. Informationen dazu bietet der folgende Fachartikel von Thomas Wagner, Leiter Vertriebsmanagement Dichtungssysteme bei Doyma. Das niedersächsische Unternehmen fertigt Systeme zur Abdichtung von Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch Wände und Decken geführt werden müssen.
Die Durchdringung der Abdichtung von nicht wasserdichten erdberührten Bauwerksteilen für Kabel- und Rohrdurchführungen wird im Wesentlichen durch die DIN 18533 geregelt. Rohrdurchführungen, Abläufe und Verankerungen müssen bei solchen Schwarzen Wannen so angeordnet sein, dass die Bauwerksabdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann.
Durchdringungen mit Leitungen, die im Verantwortungsbereich von Drittfirmen (zum Beispiel Versorgungsunternehmen) hergestellt werden, sollten abdichtungstechnisch so gestaltet sein, dass bei Undichtheiten eine klare Verantwortungszuordnung möglich ist. Es sollten daher bauseits Futterrohre zum Einsatz kommen, an welche die Bauwerksabdichtung angeschlossen werden kann. Die dichte Durchführung der Leitung(en) durch das Futterrohr ist dann von den Drittfirmen zu konzipieren und auszuführen. Diese Bauweise ist im Vorfeld mit den Drittfirmen abzustimmen und kann nur zur Anwendung kommen, wenn Lage und Position der Durchdringung festgelegt werden können.
Konstruktive Vorgaben

Anschluss einer Gruppendurchführung von Kabeln und Rohr an eine Abdichtung mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung.
Bei mehreren Leitungen sollte man, so weit möglich, Gruppendurchführungen realisieren (Mehrspartenhauseinführung, Plattenkonstruktion bei Los- und Festflansch). Der Baukörper sollte rechtwinklig auf möglichst kurzem Weg durchstoßen werden. Die Art der Durchdringung muss auf den Baukörper, die Art der Flächenabdichtung und die Bauart der durchdringenden Leitung abgestimmt sein.
Die Öffnung für die Durchdringung ist abgestimmt auf das System der Durchdringung herzustellen. Hierfür kommen vorzugsweise Futterrohre oder durch Schalungen hergestellte Aussparungen in Frage. Die Öffnung ist so auszuführen, dass die Funktions- und Betriebsfähigkeit der Gebäudeabdichtung und der Leitung sowie die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden. Im Falle von Kernbohrungen ist bei der Befestigung des Kernbohrgerätes darauf zu achten, dass es nicht zu einer irreparablen Beschädigung der Flächenabdichtung kommt.
Die Außenkanten der Verbindungselemente von Klebeflansch-, Anschweißflansch- und Manschettenkonstruktionen sollten im Regelfall mindestens 150 mm von Bauwerkskanten und Bauwerkskehlen und mindestens 300 mm von Bauwerksfugen entfernt sein. Als Flansch werden die ringförmigen Scheiben bezeichnet, mit deren Hilfe man Rohrleitungen auch untereinander verbindet. Bei Los- und Festflanschkonstruktionen sollte ein Abstand von mindestens 300 mm zu Bauwerkskanten und Bauwerkskehlen und mindestens 500 mm von Bauwerksfugen eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, sind Sonderkonstruktionen einzuplanen.
Durchdringungen dürfen auch bei zu erwartenden Bewegungen der Bauteile oder angrenzender Bodenschichten ihre Funktion nicht verlieren, gegebenenfalls sind dafür besondere Maßnahmen (ordnungsgemäße Verdichtung, Auflager aus Magerbeton etc.) zu treffen.
Durchdringungen bei Abdichtungsbahnen

Einsatz eines geprüften Hauseinführungssystems bei Wassereinwirkungsklasse W2.1-E.
Wurde das erdberührte Bauteil mit einer festen Bahn abgedichtet, sind – abhängig von der Wassereinwirkungsklasse nach DIN 18533 – verschiedene Durchführungssysteme anzuwenden. Bei der Wassereinwirkungsklasse W1-E („Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser“) ist die Abdichtung mithilfe eines Klebeflansches, eines Anschweißflansches, einer Manschette mit Schelle oder mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen an die Durchdringung anzuschließen. Die Flanschbreite der Klebe- und Anschweißflansch-Konstruktionen muss mindestens 120 mm betragen.
Bei W2-E („drückendes Wasser) ist die Abdichtung mithilfe einer Los- und Festflanschkonstruktion an die Durchdringung anzuschließen. Diese muss aus Stahl bestehen und folgende Abmessungen aufweisen:
- Losflanschbreite mindestens 150 mm,
- Festflanschbreite mindestens 160 mm,
- Materialstärke mindestens 10 mm,
- Spannbolzen oder Spannschrauben mindestens M20 mit einem Abstand von 75 bis 150 mm.
Die Drehmomente, mit denen die W2-E-Konstruktion zu verspannen ist, werden je nach Art der Abdichtungsbahn in der DIN 18533 Teil 1 Anhang A angegeben. Im Zweifelsfall sind sie beim Hersteller der Abdichtungsbahn zu erfragen.
Bitumenbahnen

Bei Wassereinwirkungsklasse W3-E müssen Los- und Festflanschkonstruktion aus Stahl bestehen.
Bei der Verwendung von Bitumendichtbahnen ist ein Stahlring zum Begrenzen des Ausfließens von Bitumen vorzusehen. Im Bereich der Flansche dürfen die Abdichtungsbahnen keine Falten, Knicke oder andere Unebenheiten aufweisen.
Bei einer einlagig verlegten Abdichtung ist beidseitig der Dichtbahn jeweils eine mindestens 2 mm dicke Zulage aus demselben Werkstoff oder stoffverträglichem Elastomer erforderlich. Bei einer entsprechend harten Abdichtungsbahn sind Zulagen in gleicher Weise vorzusehen. Eine Vlieskaschierung unter einer Abdichtungsbahn muss innerhalb der Flanschkonstruktion entfernt werden.
Liegt die Unterklasse W2.1-E vor („Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser bis 3 m Eintauchtiefe“), können Anschlüsse an Bahndurchdringungen auch mit geprüften Hauseinführungssystemen (Prüfdruck 1 bar) ausgeführt werden, die über einen Dichtflansch mit einer Breite ≥ 30 mm verfügen. Voraussetzung dafür ist eine ebene und feste Wand- und Abdichtungsoberfläche im Bereich des Dichtflansches. Zum Ausgleich von Mauerwerksunebenheiten kann ein entsprechender Flansch als Abdichtungsuntergrund, sowie systemabhängig auch ein Futterrohr erforderlich sein.
Bei W3-E („Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken“) ist die Abdichtung mithilfe eines Klebeflansches, eines Anschweißflansches, einer Manschette mit Schelle oder mit einer Los- und Festflanschkonstruktion an die Durchdringung anzuschließen. Die Los- und Festflanschkonstruktion muss aus Stahl bestehen und folgende Abmessungen aufweisen:
- Losflanschbreite mindestens 60 mm,
- Festflanschbreite mindestens 70 mm,
- Materialstärke mindestens 6 mm,
- Spannbolzen oder Spannschrauben mindestens M12 mit einem Abstand von 75 bis 150 mm
Die Anforderungen beziehungsweise Festlegungen hinsichtlich der Drehmomente, Begrenzung gegen Ausfließen von Bitumen, Zustand der Bahnen im Bereich der Flansche und der Zulagen gilt hier analog.
Durchdringungen bei PMBC-Abdichtungen

Abdichtsystem mit Klebeflansch für mineralische Dichtschlämmen (MDS).
Wird die Abdichtung in Form von spachtelbaren kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC = Polymer Modified Bitumenous Coating) hergestellt (siehe Bild ganz oben), können Durchdringungen abhängig von der Wassereinwirkungsklasse wie folgt ausgeführt werden.
Bei W1-E („Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser“) ist der Anschluss der PMBC (früher KMB genannt) an das zu durchdringende Bauteil per Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 5 cm auszuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Oberfläche und das Material des Klebeflansches eine ausreichende Haftung gewährleisten. In die PMBC ist mittig eine Verstärkungseinlage einzuarbeiten – mindestens in der Breite des Klebeflansches.
Gewährleisten die Oberfläche und das Material der Leitung beziehungsweise des Futterrohres eine ausreichende Haftung für die PMBC und sind sie darüber hinaus bitumenverträglich, lässt sich die PMBC alternativ auch hohlkehlenartig an die Leitung beziehungsweise das Futterrohr anarbeiten. Voraussetzung für diese Ausführungsvariante ist:
- Es dürfen keine axialen und radialen Bewegungen der Leitungen über die gesamte Betriebsdauer stattfinden.
- Die Maßnahmen sind vorab mit dem Leitungsbetreiber abzustimmen, um Schäden an den Leitungen zu verhindern.
Bei W2.1-E („Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser bis 3 m Eintauchtiefe“) kann der Anschluss der PMBC an das zu durchdringende Bauteil wie folgt ausgeführt werden:
- mit Klebeflanschen mit einer Flanschbreite von mindestens 120 mm oder mit einem geprüften Klebeflansch (Prüfdruck 1,0 bar) mit einer Flanschbreite von mindestens 50 mm nach DIN 18533-1 Anhang A.2,
- mit Hauseinführungssystemen mit Dichtflansch nach DIN 18533- 1 Anhang A.8
- mit Los- und Festflanschkonstruktionen nach DIN 18533-1 Anhang A.6 mit einer bahnenförmigen Dichtmanschette oder
- mit geprüfter Los- und Festflanschkonstruktion für PMBC.
Die Los- und Festflanschkonstruktion muss bestimmte Eigenschaften aufweisen. Die Kontaktflächen der Los- und Festflansche sind durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel Besanden) in ihrer Rauigkeit derart auszuführen, dass ein Abgleiten der PMBC verhindert wird. Auf dem Festflansch ist eine erhöhte Trockenschichtdicke von 5 mm aufzubringen. Nach dem Austrocknen der PMBC ist durch Abstandshalter sicherzustellen, dass sich nach dem Verspannen des Losflansches ein Spalt von 4 mm (Mindesttrockenschichtdicke) einstellt und dass ein Hinterlaufen an den Abstandshaltern durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel O-Ringe) ausgeschlossen wird.
Durchdringungen bei MDS-Abdichtungen

Unser Autor Dipl.-Ing. (FH) Thomas Wagner ist Leiter Vertriebsmanagement Dichtungssysteme bei der Doyma GmbH & Co.
Besteht die Abdichtung aus einer rissüberbrückenden mineralischen Dichtschlämme (MDS) ist deren Anschluss an das zu durchdringende Bauteil per Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 5 cm auszuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Oberfläche und das Material des Klebeflansches eine ausreichende Haftung gewährleisten. Bei W1-E kann die MDS alternativ mit einer Einlage aus einer zum Abdichtungssystem passenden Dichtmanschette an die einzudichtende Leitung angeschlossen werden.
Voraussetzung für die Ausführungsvariante ist: Es dürfen keine axialen und radialen Bewegungen der Leitungen über die gesamte Betriebsdauer stattfinden. Außerdem sind Dichtungsschlämmen unter Umständen hoch alkalisch. Deshalb ist vorab die Verträglichkeit der eingesetzten Materialien zu prüfen.
Durchdringungen bei FLK-Abdichtungen
Besteht die Abdichtung aus Flüssigkunststoffen (FLK) ist der Anschluss an das zu durchdringende Bauteil bei W3-E („Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken“) per Klebeflansch mit einer Flanschbreite von ≥ 5 cm auszuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Oberfläche und das Material des Klebeflansches eine ausreichende Haftung gewährleisten. Alternativ können FLK bei W3-E auch direkt auf die Leitung geführt werden. Der Anschluss muss ≥ 100 mm betragen.
Auch Durchdringungen durch FLK-Abdichtungen setzen voraus, dass keine axialen und radialen Bewegungen der Leitungen über die gesamte Betriebsdauer stattfinden.
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