RM Rudolf Müller
Handtest bei brennender Feuerschutz-Gipsplatten Hütte

Der Handtest beweist: Selbst bei Temperaturen von über 1000 °C verbrennt man sich mit geeigneten Feuerschutz-Gipsplatten nicht die Finger. Foto: Redaktion bt/rg

 
Trockenbau
13. Januar 2009 | Artikel teilen Artikel teilen

Hochwertiger Brandschutz mit Trockenbausystemen

In Deutschland verursachen Brände jährlich Gebäudeschäden von rund 4 Mrd. EUR. Die Errichtung oder Sanierung von Immobilien muss deshalb so geplant werden, dass ein Brandherd sich nicht ungehindert ausbreiten kann. Dabei gilt es, nicht nur die äußere Gebäudehülle, sondern auch innen liegende Bauteile brandschutzsicher auszuführen. Hochwertige Trockenbausysteme aus Gips bieten dafür ein breites Spektrum an sicheren Lösungen – auch für die nachträgliche Ertüchtigung von Bauteilen und Gebäuden.

Gipsbauplatten basieren auf dem natürlichen Rohstoff Gips und enthalten kristallgebundene Wasseranteile, die im Brandfall als „eingebautes Löschwasser“ dienen. Eine Rigips-Platte besteht z.B. zu einem Fünftel aus Wasser. Eine 25 mm dicke Gipsplatte enthält pro m2 etwa 5 l chemisch gebundenes Kristallwasser. Im Brandfall wirkt die Hitze auf den Gipskern ein, das Wasser wird dadurch als Wasserdampf freigesetzt und legt sich wie ein Schleier auf die Oberflächen der Gipsplatten. Solange Wasserdampf austritt, kann die Temperatur der Oberfläche auf der dem Brand abgewandten Plattenseite solange nicht über 100 °C steigen, bis das Wasser aus der Platte komplett verdampft ist. Würde der Plattenkern nur aus Gips und Wasser bestehen, würde die Platte bei hohen Temperaturen nach der Entwässerung schnell zerfallen. Um diesen Vorgang deutlich zu verzögern, werden den Rigips-Feuerschutzplatten Glasfasern beigemischt. Diese haben eine sehr hohe Zugfestigkeit und sind dabei sehr leicht. Ähnlich wie bei einer Stahlbewehrung im Beton wird der Gefügezusammenhalt der Platte damit deutlich aufgewertet. Zudem sorgen spezielle Additive im Gipskern dafür, dass dieser im Brandfall ein geringeres Schrumpfverhalten durch den Austritt des kristallin gebundenen Wassers aufweist als Standard-Gipskartonplatten.

Feuerwiderstandsklassen für innere Trennwände

Nichttragende innere Wände werden im Brandschutz nach DIN 4102 (bzw. nach DIN EN 13501) in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingestuft, laut derer sie einer definierten Anzahl von Minuten einem Feuer widerstehen müssen. Die Angaben der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen beziehen sich auf deren im Brandversuch erreichte Feuerwiderstandsfähigkeit, in der Regel klassifiziert nach 30, 60, 90 oder 120 Minuten. F 30 bedeutet somit, dass das entsprechende Bauteil beim Brandversuch über einen Zeitraum von 30 Minuten dem Feuer standgehalten hat. Zusätzlich zur Feuerwiderstandsdauer des Bauteils in Minuten enthalten die Feuerwiderstandsklassen auch Angaben über die Brennbarkeit des hauptsächlich verwendeten Baustoffs nach den Baustoffklassen A und B. Bei der Baustoffklasse A handelt es sich um einen nicht brennbaren, bei B um einen brennbaren Baustoff. Mit Gipsplatten lassen sich problemlos innere Trennwände mit hohen Feuerwiderstandsklassen konstruieren. Montagewände von Rigips erreichen die Klasse F 90-A z. B. bei einer doppelten Beplankung auf jeder Seite des Ständerwerks mit einer 12,5 mm dicken „Feuerschutzplatte RF“. Die Dicke der Wand kann bei dieser Konstruktion von 100 bis 150 mm variieren. Die maximale Höhe beträgt 6500 mm. Eine Dämmung zwischen den Platten ist brandschutztechnisch nicht erforderlich. Bei Trennwänden mit Wandhöhen bis zu 9000 mm empfiehlt Hersteller Rigips eine Beplankung mit seiner Gipsplatte „Die Dicke 25“. Mit dieser kann bereits bei einlagiger Beplankung eine Feuerwiderstandsklasse bis F 90-A erreicht werden. Für Wandsysteme mit einer höheren Feuerwiderstandsklasse als F 90 (bis F 180-A) muss eine dreifache Beplankung erstellt werden. Durch die dreilagige Anbringung der „Feuerschutzplatten RF 12,5 mm“ werden Wandstärken von 150 bis 200 mm erreicht. Auf diese Weise können ebenfalls Wände bis zu einer Höhe von bis zu 9000 mm erstellt werden.

Brandschutztechnische Ertüchtigung bestehender Wände

Gerade die Sanierung von Gebäuden macht einen immer größer werdenden Anteil der Aufgaben im Baugewerbe aus. Immer häufiger müssen dabei auch bestehende Wände hinsichtlich ihrer Brandschutzeigenschaften aufgebessert werden. Nicht klassifizierte Wände müssen auf die Feuerwiderstandsklasse F30 ertüchtigt werden, einige für den Brandschutz besonders wichtige Wände wie Flurwände von 30 Minuten auf 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer aufgebessert werden. Häufig können Montagewände durch zusätzliche Beplankungen auf beiden Wandseiten brandschutzsicher gemacht werden. In vielen Gebäuden ist eine beidseitige Beplankung jedoch aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich – wenn sich z. B. Einbauschränke auf einer Raumseite befinden. Hersteller wie Rigips bieten für solche Fälle aber auch Lösungen, bei denen mit einer zusätzlichen Beplankung auf nur einer Wandseite der vorgeschriebene Brandschutz erreicht wird. Aber nicht nur für Wände, auch für Decken, Böden und Bauteile wie Träger und Stützen gibt es zahlreiche effektive Brandschutzlösungen. Hilfestellungen zur Planung und Ausführung bietet Rigips in seinem Planungskompendium „Baulicher Brandschutz“, das auf der Internetseite des Herstellers unter www.rigips.de/downloads_informationsmaterial.asp zum Download bereit steht.

Quelle: baustofftechnik 12/2007


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