RM Rudolf Müller
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Finanzspritze für Hausbesitzer: Die BEG fördert energieeffiziente Gebäude und Heizsysteme.  Foto: Pixabay

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06. Oktober 2022 | Artikel teilen Artikel teilen

BEG-Förderung: Was ist neu?

Erst Mitte 2021 hatte die damalige Bundesregierung die neue BEG-Gebäudeförderung eingeführt. Rund ein Jahr später ist schon wieder alles anders. „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren“, sagt dazu Bundesminister Robert Habeck. Die Baubranche dagegen kritisiert gesunkene Fördersätze und den Wegfall kompletter Förderinstrumente.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hatte die Bundesregierung im Juli letzten Jahres vier bis dahin separate Förderprogramme unter einem Dach vereint. In der neuen Förderung gingen sowohl das bisherige Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW-Bank als auch das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf. Zu Letzterem wiederum zählten die drei Programme „Heizen mit erneuerbaren Energien“, „Heizungsoptimierungsprogramm“ und das „Anreizprogramm Energieeffizienz“.

Wer ein Wohn- oder Nichtwohngebäude bauen oder sanieren möchte, für den reicht seit Einführung der BEG ein einzelner Antrag, um sämtliche genannten Förderangebote nutzen zu können. An dieser guten Grundidee wurde festgehalten, gleichwohl sorgte die Bundesregierung Ende Juli bei den Betroffenen für große Verwirrung und teils Empörung, als sie sehr kurzfristig eine grundlegende Veränderung der Förderkonditionen bekanntgab. Die Reform macht die Gebäudeförderung nämlich durchweg unattraktiver – zumindest für den einzelnen Antragsteller. Die Fördersätze werden in allen Bereichen um mindestens fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt.

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