Was ist ein Blower-Door-Test
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für Neubauten vor, „dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist“ (§ 13). Diese Luftdichtheit der Gebäudehülle müssen Bauherren mithilfe einer speziellen Differenzdruckmessung nachweisen – dem so genannten Blower-Door-Test.
Die notwendige Prüfung der Dichtheit des Gebäudes wird in § 26 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) näher erläutert. Bevor dieses im November 2020 in Kraft getreten ist, war das Thema Luftdichtheit in der alten Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, die aber ebenso wie das frühere Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch das GEG abgelöst wurde.
Wichtig zu wissen: Das GEG hat die alten EnEV-Regelungen zum Blower-Door-Test nicht einfach eins zu eins übernommen, sondern zumindest teilweise verändert.
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