RM Rudolf Müller
Bisher noch rar: Öffentlich zugängliche Ladepunkte werden aber stark zunehmen.  Foto: innogy/txn

Bisher noch rar: Öffentlich zugängliche Ladepunkte werden aber stark zunehmen.  Foto: innogy/txn

Arbeitsalltag
18. Juni 2020 | Artikel teilen Artikel teilen

E-Mobilität: Laden auf Kundenparkplätzen

Der Staat will die Elektromobilität durch die Förderung von Strom-Ladepunkten auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen voranbringen. Das Thema ist auch für Baustoff-Fachhandel und Baumärkte interessant. Zumal sie künftig unter bestimmten Bedingungen sogar gesetzlich verpflichtet sein werden, Ladeinfrastruktur auf ihren Betriebsgrundstücken bereitzustellen.

In ihrem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung vergangenen Herbst klare Ziele für die Elektromobilität formuliert. Bis 2030 sollen in Deutschland mindestens eine Millionen öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Mobile existieren. Außerdem will man erreichen, dass bis dahin sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind.

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, setzt der Staat nicht zuletzt darauf, dass Unternehmen Ladeinfrastruktur auf ihren Betriebsflächen schaffen. „Der Großteil der Ladevorgänge wird im Umfeld von Unternehmen stattfinden – und zwar entweder auf Mitarbeiterparkplätzen oder auf den Parkplätzen für Kunden“, erklärt Stefan von Dobschütz, Geschäftsführer von innogy eMobility Solutions.

Wie viele E-Pkw gibt es?

Um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen, bleibt aus heutiger Sicht noch viel zu tun. Laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes waren hierzulande nämlich zum 1. Januar 2020 nur 136.617 reine Elektro-Personenkraftwagen zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 0,3 % an allen zugelassenen Pkw. Hinzu kamen noch 539.383 Hybrid-Pkw – das sind Fahrzeuge, die neben einem Elektromotor zusätzlich auch über einen herkömmlichen Verbrennungsmotor verfügen.

Optimistisch stimmt, dass die absolute Anzahl an Fahrzeugen mit Elektromotor zwar noch relativ niedrig ist, in den letzten Jahren aber prozentual sprunghaft wächst. Von Anfang 2019 bis Anfang 2020 etwa legten Elektro-Pkw um 64,3 % zu, Hybridfahrzeuge um 58 %. Wenn die Steigerungsraten weiterhin hoch bleiben, erscheint es also gar nicht so unwahrscheinlich, dass in Deutschland schon in zehn Jahren viele Menschen per Elektromobil unterwegs sein werden.

Fördermaßnahmen und Steuererleichterungen

Unbestritten ist jedenfalls, dass die Ladeinfrastruktur mittelfristig deutlich auszubauen ist. Damit das gelingt, unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, die beim Ausbau engagiert vorangehen, mit Fördermaßnahmen und Steuererleichterungen.

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums gewährt seit 2017 hohe Zuschüsse für den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Nach Angaben des Ministeriums wurden bis August 2019 bereits Anträge für insgesamt über 17.000 Ladepunkte bewilligt, davon gut 14.500 Normalladepunkte – der Rest waren Schnellladepunkte. In manchen Fällen übernimmt der Staat bis zu 50 % der Investitionskosten. Genauere Infos zur Höhe der Zuwendungen gibt es hier.

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ist allerdings auf ein Gesamtfördervolumen von rund 300 Millionen Euro begrenzt, zudem läuft es Ende 2020 aus. Außerdem können sich Unternehmen nur zu bestimmten Zeiten bewerben. Die Antragsphase für den vorerst letzten, vierten „Aufruf zur Antragseinreichung“ endete Ende Oktober 2019. Informationen zu einem nachfolgenden Förderaufruf hat das Bundesverkehrsministerium bisher noch nicht veröffentlicht. Doch auch viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme. Außerdem können Unternehmen, die eigene Ladeinfrastruktur aufbauen wollen, auch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank in Anspruch nehmen.

Wenn Unternehmen Ladepunkte für E-Fahrzeuge schaffen, können sie auch ihren Mitarbeitern Gutes tun. Sofern diese einen E-Pkw fahren, ist es für sie natürlich eine tolle Sache, wenn sie ihr Fahrzeug während der Arbeitszeit aufladen können. Mehr noch: Handelt es sich um einen E-Dienstwagen, den die Mitarbeiter im Unternehmen kostenfrei aufladen dürfen, dann müssen sie diesen geldwerten Vorteil nicht einmal versteuern. Hinzu kommt, dass die Versteuerung von Elektro-Autos auch generell geringer ist als die von Benzin- oder Dieselfahrzeugen.

Gesetzliche Pflicht kommt

Ein Stück Zukunft im Jetzt: Üppig mit Ladeinfrastruktur ausgestatteter Parkplatz. Foto: innogy/txn

Ein Stück Zukunft im Jetzt: Üppig mit Ladeinfrastruktur ausgestatteter Parkplatz. Foto: innogy/txn

Förderungen und Steuererleichterungen sollen Unternehmen also motivieren, in Ladeinfrastruktur auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen zu investieren. So ganz freiwillig wird dieses Engagement aber schon bald gar nicht mehr sein. Anfang März dieses Jahres hat die Bundesregierung nämlich den „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ auf den Weg gebracht. Dieser macht die Schaffung von Ladestationen auf Parkplätzen in vielen Fällen zur gesetzlichen Pflicht.

Der Gesetzentwurf, der Anfang März vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, gilt für Neubauten sowie für umfänglich sanierte Altbauten mit mehr als zehn Parkplätzen. Er schreibt für Nichtwohngebäude – also zum Beispiel für Firmenniederlassungen – die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt vor. Zusätzlich muss jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden, damit weitere Ladepunkte später rasch errichtet werden können. Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist diese Leitungsinfrastruktur sogar für alle Stellplätze vorzunehmen. Zugleich gibt es im Wohnbereich aber noch keinen Zwang, auch tatsächlich Ladesäulen zu installieren.

Übrigens werden auch viele Unternehmen, die ihre Geschäftsgebäude gar nicht neu bauen oder sanieren, in Zukunft stärker in die Pflicht genommen. Zumindest nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen nämlich ab dem 1. Januar 2025 alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens über einen Ladepunkt verfügen.

Was ist mit E-Lkw?

Nun kommen im Baustoff-Fachhandel die meisten Abholer-Kunden sicher nicht per Pkw, sondern mit einem Lkw oder kleineren Lieferwagen. Bei diesen Fahrzeugtypen findet man Elektromotoren bislang noch weitaus seltener als im Pkw-Bereich. Das heißt aber nicht, dass es Elektro-Lastkraftwagen nicht gäbe oder sie in Zukunft keine Rolle spielen würden.

Nach der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes waren Anfang 2019 in Deutschland immerhin schon 17.598 Elektro-Lkw zugelassen. Davon waren allerdings die allermeisten (16.420) Klein-Lkw mit einer Nutzlast von weniger als einer Tonne. Auf der anderen Seite weist die Statistik aber auch Elektro-Lkw mit einer Nutzlast von 12 Tonnen und mehr aus. Anfang 2019 gab es davon in ganz Deutschland jedoch nur acht Stück.

Das ist natürlich noch sehr wenig, beweist aber zugleich, dass große Lkw mit Elektroantrieb zumindest technisch möglich sind. Schließlich gibt es sie bereits, und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass ihre Anzahl künftig zunehmen wird. Die jüngste Wachstumsrate ist schon mal sehr vielversprechend: Die Anzahl der hierzulande zugelassenen Elektro-Lkw wuchs nämlich von Januar 2018 (11.813) bis Januar 2019 (17.598) um satte 49 %.

Ladestationen als Wettbewerbsfaktor

Natürlich verfügt auch der Baustoff-Fachhandel in der Regel zumindest über eine kleine Anzahl an Pkw-Kundenparkplätzen sowie über Pkw-Parkplätze für die eigenen Mitarbeiter. Und in nicht so ferner Zukunft werden sicher auch die Kunden und Mitarbeiter des Fachhandels wie selbstverständlich erwarten, dass der Betrieb zumindest ein Minimum an Ladeinfrastruktur für E-Mobile zur Verfügung stellt. Spätestens bei einem Neubau oder bei der Sanierung von Geschäftsgebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen greift zudem ja auch für mittelständische Fachhändler die oben erwähnte gesetzliche Verpflichtung.

Was im Kleinen auch für den Baustoff-Fachhandel gilt, trifft natürlich in weitaus größerem Maßstab für die Baumärkte zu. Diese verfügen naturgemäß über sehr viele Pkw-Kundenparkplätze und werden daher in Zukunft definitiv Ladepunkte bereitstellen müssen. Je mehr, umso kundenfreundlicher – wird es vielleicht schon bald heißen. Das von Unternehmen gemachte Angebot an „Stromtankstellen“ könnte sich insofern schon bald zum Wettbewerbsfaktor entwickeln.

Praxisbeispiel Hagebau

Hagebaumarkt Dorsten: 2019 wurde die erste Schnellladesäule für Kunden eingeweiht. Foto: hagebau/Kirsten Nijhof

Hagebaumarkt Dorsten: 2019 wurde die erste Schnellladesäule für Kunden eingeweiht. Foto: Hagebau/Kirsten Nijhof

Tatsächlich hat dieser Prozess schon längst begonnen. Der Einzelhandelsbereich der Kooperation Hagebau hat sich zum Beispiel mit dem Energieunternehmen EnBW zusammengetan, um deutschlandweit Hagebaumärkte und „Werkers Welt“-Standorte mit Schnellladestationen für Elektroautos auszustatten. Ziel ist es, dass die Kunden während des Einkaufs nebenher unkompliziert ihr Elektromobil auftanken können – natürlich kostenpflichtig.

Die erste dieser Ladestationen wurde Mitte 2019 beim Hagebaumarkt in Dorsten (Münsterland) in Betrieb genommen. „Unser Markt unterliegt einer intensiven Wettbewerbssituation und das Geschäft wird in den kommenden Jahren nicht einfacher werden – daher suchen wir konkret nach Alleinstellungsmerkmalen, mit denen wir bei den Kunden werben und punkten können“, erläutert Benjamin Sender, Geschäftsführer des Hagebaumarktes in Dorsten, die Motivation hinter der Aktion. Mittlerweile sind die EnBW-Schnellladesäulen auch bei weiteren Hagebau-Gesellschaftern im Einsatz.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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