
Aufstiegshilfe: Bei assistierten Ausbildungen erhalten benachteiligte Jugendliche individuelle Unterstützung. Foto: Pixabay
Was ist eine assistierte Ausbildung?
Für jungen Menschen mit schlechten Startchancen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, gibt es ein neues Förderinstrument: die so genannte assistierte Ausbildung. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine normale Ausbildung mit den Lernorten Betrieb und Berufsschule, die aber durch umfangreiche Vorbereitungs- und Unterstützungsangebote ergänzt wird.
Das neue Förderinstrument wurde 2015 im Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert (SGB III). Finanziert werden die Maßnahmen aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und aus dem Bundeshaushalt. Die Förderung wurde allerdings befristet: Geld für assistierte Ausbildungen soll es zunächst nur für Maßnahmen geben, die bis zum 30. September 2018 beginnen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch die örtlichen Arbeitsagenturen. Im aktuellen Berufsbildungsbericht heißt es, dass bis 2016 bereits 11.600 junge Menschen eine assistierte Ausbildung begonnen haben.
Viele von ihnen hätten ohne die Unterstützung wahrscheinlich keinen Ausbildungsplatz bekommen. Bei der assistierten Ausbildung profitieren sie von einem persönlichen Ausbildungsbegleiter, der sie über die gesamte Lehrzeit betreut und berät. Mehr noch: Die Unterstützung beginnt bereits bei der Suche nach dem passenden Beruf und Betrieb und setzt sich auch nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss fort mit Hilfsangeboten für den Übergang zu einer dauerhaften Beschäftigung.
Zielgruppen
Für die Förderung in Frage kommen nach §130 des SGB III vor allem „lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können“. Dazu gehören auch Menschen mit einer Behinderung. Im Fokus stehen aber vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund, junge Eltern, Alleinerziehende beziehungsweise ganz allgemein Personen ohne Schulabschluss.
In diesen Gruppen gibt es überdurchschnittlich viele Personen, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, auf dem normalen Ausbildungsmarkt Fuß zu fassen. Häufig hatten sie bisher allenfalls die Möglichkeit, in einer staatlich finanzierten außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme einen Beruf zu erlernen. Laut Berufsbildungsbericht 2017 waren in Deutschland zuletzt 3,4 % aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge solche außerbetrieblichen Maßnahmen. Die große Mehrheit der Azubis (96,6 %) lernt ihren Beruf hierzulande aber im Rahmen des dualen Systems. Sie sind also regulär in einem Betrieb beschäftigt und besuchen zusätzlich die Berufsschule.
Die betriebliche Berufsausbildung ist also der Normalfall. Mithilfe der assistierten Ausbildung soll es nun auch benachteiligten jungen Menschen verstärkt ermöglicht werden, eine „normale“ Ausbildung zu machen. Statt in einem eher schulisch geprägten außerbetrieblichen Parallelsystem zu lernen, sollen auch sie Zugang zur echten Berufswelt erhalten. Das gilt auch für junge Menschen mit Migrationshintergrund, die dem aktuellen Berufsbildungsbericht zufolge in der dualen Berufsausbildung bisher stark unterrepräsentiert sind.
Nicht zuletzt ist die assistierte Ausbildung auch ein interessantes Modell zur Integration von Flüchtlingen, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind. Anerkannten Flüchtlingen steht die Fördermaßnahme nach SGB III grundsätzlich offen. Aber auch Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive können das Instrument im Prinzip in Anspruch nehmen. In der Praxis geschieht das bisher allerdings kaum. Bei der genannten Personengruppe stehen bislang vor allem Sprachkurse und grundsätzlichere Einstiegsqualifizierungen im Fokus.
Organisation der Maßnahmen
Eine assistierte Ausbildung läuft im Wesentlichen wie eine normale betriebliche Ausbildung ab. Die Azubis lernen ihren Beruf in einem Unternehmen ihrer Wahl und besuchen nebenbei die Berufsschule. Der Unterschied ist nur, dass bei der assistierten Ausbildung eine dritte Partei hinzukommt. Die Jugendlichen und der Ausbildungsbetrieb werden von einem externen Bildungsträger betreut. Der stellt die zentrale Figur des Ausbildungsbegleiters sowie zusätzliche Sozialpädagogen und Lehrkräfte. Anders als bei außerbetrieblichen Berufsausbildungen tragen die Unternehmen aber die hauptsächliche Ausbildungsverantwortung.
Zum Konzept der assistierten Ausbildung gehört ferner, dass nicht nur die Azubis, sondern auch die Betriebe Beratung und Unterstützung durch den Bildungsträger erhalten. Dabei sind die Dienstleistungen aber nicht standardisiert. Das Modell beinhaltet vielmehr eine starke Individualisierung. Der externe Bildungsträger bietet immer nur soviel Unterstützung wie im Einzelfall tatsächlich gewünscht und notwendig ist. Es gibt kein Standardprogramm, Azubis und Betriebe entscheiden selbst, welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen wollen.
Dienstleistungen

Auch Bewerbungstrainings gehören zu den ausbildungsvorbereitenden Dienstleistungen. Foto: Pixabay
Zu den ausbildungsvorbereitenden Dienstleistungen, die der Bildungsträger anbietet, gehören die allgemeine Berufsberatung, Nachhilfeunterricht, Bewerbungstrainings, Praktika-Vermittlungen sowie die Suche nach dem passenden Ausbildungsunternehmen, aber auch Beratungen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung während der Ausbildung. Laut Gesetz darf die vorbereitende Phase bis zu sechs Monaten dauern.
Das SGB III definiert auch die möglichen Dienstleistungen während der Ausbildung. In dieser Phase werden „förderungsbedürftige junge Menschen unterstützt zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses“ (§130). Diese Unterstützung muss der Bildungsträger laut Gesetz mit dem Ausbildungsbetrieb abstimmen.
Ganz wichtig: Die Hilfe muss „über die Vermittlung betriebs- und ausbildungsüblicher Inhalte hinausgehen“. Damit macht das SGB auch deutlich, dass es nicht die Aufgabe des Bildungsträgers ist, Versäumnisse des Ausbildungsunternehmens nachzuholen. Eine assistierte Ausbildung funktioniert eben im Wesentlichen wie eine normale duale Ausbildung. Die wesentlichen, in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Berufsinhalte werden dabei im Betrieb oder in der Berufsschule vermittelt.
Allerdings werden die Betriebe bei der Durchführung der Ausbildung durch den Bildungsträger „administrativ und organisatorisch“ unterstützt. Dieser hilft zum Beispiel beim Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, gibt Tipps zum richtigen Umgang mit benachteiligten Jugendlichen und unterstützt das Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit der Berufsschule. Der Bildungsträger fungiert zudem als Vermittler, wenn es zu Konflikten zwischen Betrieb und Azubis kommt.
Über den Autor
Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für
BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin
BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift
baustoffpraxis.
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