RM Rudolf Müller
Infostand zum Weiterbildungsstipendium beim „Junge Pflege Kongress“ in Erfurt.  Foto: SBB

Infostand zum Weiterbildungsstipendium beim „Junge Pflege Kongress“ in Erfurt.  Foto: SBB

Hintergrundwissen
05. Mai 2020 | Artikel teilen Artikel teilen

Was ist ein Weiterbildungsstipendium?

Seit 1991 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 500 Millionen Euro investiert, um bislang 145.000 Berufseinsteiger mit einem Weiterbildungsstipendium zu fördern. Aktuell kommen jedes Jahr 6.000 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten hinzu. An wen sich das Programm richtet und wie es funktioniert, verrät der folgende Beitrag.

Weiterbildungsstipendien sind eine staatliche Unterstützungsleistung, die sich an Berufseinsteiger richtet, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und danach noch eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung oder ein berufsbegleitendes duales Studium anhängen wollen. Aber gibt es für so etwas nicht schon das so genannte Aufstiegs-BAföG? Das stimmt. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen beider Förderangebote stark. Außerdem richtet sich das Weiterbildungsstipendium an eine deutlich eingeschränktere Zielgruppe – nämlich nur an Azubis, die in ihrer Berufsausbildung durch besondere Leistungen aufgefallen sind.

Unterschied zum Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine individuelle Weiterbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), die praktisch Jeder beantragen kann, der eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung vorweisen kann und eine darauf aufbauende Aufstiegsfortbildung plant. Statt der abgeschlossenen Ausbildung reicht seit ein paar Jahren auch ein akademischer Bachelor-Abschluss. Bezuschusst werden in beiden Fällen Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen auch Lebensunterhaltskosten.

Die Förderleistungen des Aufstiegs-BAföG erfolgen allerdings nur zum Teil als kostenloser Zuschuss, ein anderer Teil wird nur als Darlehen gewährt, das später zurückzuzahlen ist. Die Unterstützung zum Lebensunterhalt wird zudem nur nach einer Bedarfsprüfung gewährt. Wer finanziell gut aufgestellt ist beziehungsweise einen Ehepartner mit gutem Einkommen hat, erhält grundsätzlich keine Förderung des Lebensunterhalts.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich dagegen von vorneherein an eine kleinere Zielgruppe. Es handelt sich um eine Begabtenförderung für junge Berufsabsolventen bis zum Alter von 24 Jahren. Wer zuvor einen Freiwilligendienst absolviert hat oder in Elternzeit war, kann sich auch noch bis zum Maximalalter von 27 bewerben. Beim Aufstiegs-BAföG gibt es dagegen keine Altersbeschränkung. Die Vergabe der Weiterbildungsstipendien ist zudem auf jährlich 6.000 begrenzt. Damit handelt es sich gleichwohl um das zweitgrößte Stipendienprogramm Deutschlands – nach der Studienförderung „Deutschlandstipendium“.

Für ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich nur, wer eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten (Durchschnittsnote aller Prüfungsteile mindestens 1,9) abgeschossen hat. Als alternatives Zulassungskriterien zur genannten Mindestpunktanzahl können unter Umständen auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule beziehungsweise ein vorderer Platz bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb anerkannt werden. Trotzdem gilt: Der Zugang zu dieser Förderleistung ist stark begrenzt. Es handelt sich eben um eine Maßnahme für besonders talentierte Berufsanfänger.

Förderfähige Maßnahmen

Auch Intensiv-Sprachkurse können gefördert werden. Foto: Pixabay

Auch Intensiv-Sprachkurse können gefördert werden. Foto: Pixabay

Das Weiterbildungsstipendium kann für anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen beantragt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nennt hier einerseits fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen wie zum Beispiel Meister/-in, Fachwirt/-in oder Techniker/in und andererseits fachübergreifende Weiterbildungen wie etwa Software-Kurse oder Intensiv-Sprachkurse. Außerdem kann es auch für ein berufsbegleitendes Studium gewährt werden, das auf der Ausbildung aufbaut.

Der Antrag ist an die für den Beruf jeweils zuständige Stelle zu richten, also zum Beispiel an die örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Dabei sind feste Bewerbungsfristen zu beachten, die Interessenten bei ihrer zuständigen Stelle erfahren. Mit der bundesweiten Koordination des Programms hat das BMBF die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) beauftragt. Deren Website www.weiterbildungsstipendium.de informiert ausführlich über das Programm und den Bewerbungsprozess.

Förderdauer und -höhe

Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre. Während dieser Zeit können die Stipendiatinnen und Stipendiaten finanzielle Unterstützungen für ihre Weiterbildungskosten in Höhe von maximal 8.100 Euro abrufen. Es handelt sich also nicht um einen monatlich ausgezahlten Förderbeitrag, sondern um zweckgebundene Auszahlungen für konkrete Maßnahmen. Allerdings können nicht nur Lehrgangskosten, sondern auch Prüfungskosten geltend gemacht werden. Seit 2017 gibt es auch einen „IT-Bonus“: Die Teilnehmer am Programm können im ersten Förderjahr 250 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Computers erhalten.

Die maximale Förderhöhe beim Weiterbildungsstipendien wurde erst Anfang 2020 von zuvor 7.200 Euro auf nunmehr 8.100 Euro erhöht. Bei jeder Maßnahme, welche die Stipendiatinnen und Stipendiaten in Anspruch nehmen, müssen sie selbst auch einen Eigenanteil von 10 % zahlen. Insgesamt hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung dieses Jahr knapp 30 Millionen Euro in den Fördertopf gepackt. Aus diesen Angaben lässt sich leicht errechnen, dass natürlich nicht bei allen 6.000 Stipendien pro Jahr die maximal möglichen Fördermittel fließen.


Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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