Darf mir mein Chef meine Arbeitskleidung vorschreiben?
Das ist ganz klar: Sichtbare Tattoos sind für Bankangestellte tabu, bei Sozial Arbeitern hingegen in der Regel kein Problem. Sicher müssen sich auch Schreiner oder Lagerlogistiker während Werkarbeiten oder auch Lagerlogistiker um ihr Aussehen keine Sorgen machen – solange es sie in keine Gefahr bringt. Hat ein Arbeiter zum Beispiel lange Haare, muss er die Arbeitsschutzbestimmungen und Hygienevorschriften einhalten. So muss an einer Drehbank ein Haarnetz oder eine andere geeignete Kopfbedeckungen getragen werden – egal, ob bei Jungen oder Mädchen.
Geht es dann aber mal zum Kunden oder zum Hausbesuch legen viele Arbeitgeber wert auf ein gepflegtes und angenehmes Erscheinungsbild. Von oben bis unten bunte Farbe auf Pullover und Jeans muss beim ersten Kundenkontakt nicht sein. Hier solltet ihr euch vorher kurz umziehen. Dadurch fühlt sich der Azubis nicht nur wohler, sondern strahlt mehr Selbstbewusstsein aus. Ein Gewinn für beide Seiten.
Schwieriger wird es, wenn der Chef seinen persönlichen Geschmack durchsetzen möchte. Ob ihm Pailletten-Pullover gefallen oder nicht, muss nicht eure Sorge sein. Doch Vorsicht: Solltet ihr trotzdem einen Hinweis darauf bekommen, dass eure Bekleidung dem Unternehmen schadet, solltet ihr umgehend mit eurem Ausbilder darüber sprechen, um eine Abmahnung zu vermeiden. Es kann auch sein, dass in der Betriebsordnung festgelegt ist, welche Kleidung zu tragen ist. Solltet ihr euch mit eurem Arbeitgeber nicht einigen können, könnt ihr auch an den Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft oder die IHK wenden. Hier findet ihr nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch kompetente Beratung rund um das Thema „Arbeitsbekleidung“.