RM Rudolf Müller
Schutzkleidung

(c): Petra Bork / pixelio.de

 
Rechte und Pflichten
21. Februar 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Darf mir mein Chef meine Arbeitskleidung vorschreiben?

Geschmäcker können oft unterschiedlicher kaum sein – vor allem im Bereich der Kleidung. Dem einen gefallen Hemden, der andere mag es lieber etwas lockerer. So oder so schreiben viele Betriebe die Berufsbekleidung vor. Wenn auch nicht immer schriftlich. Und so kann es zu Reiberein und Diskussionen darüber kommen, was der Angestellte im Rahmen der Arbeitszeiten tragen muss.

Das ist ganz klar: Sichtbare Tattoos sind für Bankangestellte tabu, bei Sozial Arbeitern hingegen in der Regel kein Problem. Sicher müssen sich auch Schreiner oder Lagerlogistiker während Werkarbeiten oder auch Lagerlogistiker um ihr Aussehen keine Sorgen machen – solange es sie in keine Gefahr bringt. Hat ein Arbeiter zum Beispiel lange Haare, muss er die Arbeitsschutzbestimmungen und Hygienevorschriften einhalten. So muss an einer Drehbank ein Haarnetz oder eine andere geeignete Kopfbedeckungen getragen werden – egal, ob bei Jungen oder Mädchen.

Geht es dann aber mal zum Kunden oder zum Hausbesuch legen viele Arbeitgeber wert auf ein gepflegtes und angenehmes Erscheinungsbild. Von oben bis unten bunte Farbe auf Pullover und Jeans muss beim ersten Kundenkontakt nicht sein. Hier solltet ihr euch vorher kurz umziehen. Dadurch fühlt sich der Azubis nicht nur wohler, sondern strahlt mehr Selbstbewusstsein aus. Ein Gewinn für beide Seiten.

Schwieriger wird es, wenn der Chef seinen persönlichen Geschmack durchsetzen möchte. Ob ihm Pailletten-Pullover gefallen oder nicht, muss nicht eure Sorge sein. Doch Vorsicht: Solltet ihr trotzdem einen Hinweis darauf bekommen, dass eure Bekleidung dem Unternehmen schadet, solltet ihr umgehend mit eurem Ausbilder darüber sprechen, um eine Abmahnung zu vermeiden. Es kann auch sein, dass in der Betriebsordnung festgelegt ist, welche Kleidung zu tragen ist. Solltet ihr euch mit eurem Arbeitgeber nicht einigen können, könnt ihr auch an den Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft oder die IHK wenden. Hier findet ihr nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch kompetente Beratung rund um das Thema „Arbeitsbekleidung“.

Hinweis:
In der Regel stellt der Arbeitgeber die Arbeitskleidung. Ähnlich wie bei Polizei und Bundeswehr bekommt ihr eine volle Ausstattung gestellt. Allerdings gibt es auch Berufe bei denen ihr euch selbst einkleiden müsst. Ist euch unklar, ob ihr die Kleidung gestellt bekommt oder nicht? Sprecht das einfach an eurem ersten Arbeitstag mit eurem Arbeitgeber ab.

 


 

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