Habe ich während meiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. während der Ausbildung oder des Studiums) kann das Kindergeld darüber hinaus weiter gezahlt werden. Wichtig ist: Dieser Anspruch gilt nur während der ersten Ausbildung. Sollte bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen sein, verfällt der Kindergeldanspruch. Zudem wird das Kindergeld nur bis spätestens zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
In Deutschland beträgt das Kindergeld seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 € monatlich, für das dritte Kind 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 € monatlich. Das Geld wird in der Regel an die Anspruchsberechtigten (Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern) ausgezahlt. Wenn ihr nicht mehr Zuhause wohnt, müssen euch eure Eltern das Kindergeld auszahlen. Schließlich ist es dazu da, euch während der Ausbildung zu unterstützen. Sollte es zum schlimmsten Fall kommen und eure Eltern verweigern euch die Auszahlung, könnt ihr euch an die zuständige Familienkasse wenden.