RM Rudolf Müller
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Rechte und Pflichten
10. Dezember 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Lernunterstützung: Ausbildungsbegleitende Hilfen & Co.

Geringe Punktzahl bei der Zwischenprüfung? Dann ist es höchste Zeit gegenzusteuern, damit du später deinen Abschluss trotzdem schaffst. Zum Glück gibt es für Azubis heute eine ganze Reihe von unterstützenden Lernangeboten.

Der Klassiker unter den Hilfsangeboten für Azubis sind die so genannten ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie sind eine Art kostenlose Nachhilfe und werden aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Bei deiner örtlichen Arbeitsagentur kannst du dich jederzeit erkundigen, ob in deinem konkreten Fall entsprechende Mittel gewährt werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ziel von ausbildungsbegleitenden Hilfen ist es, Azubis zu unterstützen, die ohne diese Förderung eine Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren könnten. Das gilt für junge Menschen, die Lücken und Lernschwierigkeiten in der beruflichen Theorie und Praxis haben oder mit Sprachproblemen kämpfen. Förderungsbedürftig ist ferner, wer Probleme im Betrieb, im sozialen Umfeld oder bei Prüfungen hat.

Die Unterstützung findet außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten statt. Die Azubis erhalten wöchentlich drei bis acht Stunden Nachhilfeunterricht, der in kleinen Lerngruppen oder als Einzelunterricht stattfindet. Auch eine individuelle sozialpädagogische Begleitung ist möglich, um Probleme im sozialen Umfeld oder im Betrieb abzubauen.

Assistierte Ausbildung

Wenn du ausbildungsbegleitende Hilfen erhältst, finden diese in deiner Freizeit statt, parallel zu deiner Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Es gibt aber auch Unterstützungsmaßnahmen, die viel enger mit deiner Ausbildung verwoben sind. Eine besonders ambitionierte Maßnahme ist die so genannte Assistierte Ausbildung (AsA), die von der Bundesagentur für Arbeit seit dem Ausbildungsjahr 2015/2016 gefördert wird.

An wen richtet sich die AsA? Im neu gefassten §130 des Sozialgesetzbuches III heißt es dazu: „Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.“ Anders als bei ausbildungsbegleitenden Hilfen handelt es sich bei einer AsA nicht nur um punktuelle Nachhilfe, sondern um eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung der Azubis und ihrer Betriebe während der gesamten Ausbildung. Mehr noch: Das Konzept setzt sogar schon vor der Ausbildung an und ermöglicht jungen Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt unter anderem eine sechsmonatige Vorbereitungsphase auf den Beruf.

Dritter Partner im Boot

Beim AsA-Modell wird das duale Ausbildungssystem neben Betrieb und Berufsschule durch einen dritten Partner ergänzt. Ein externer Bildungsträger – finanziert von der Bundesagentur für Arbeit – bietet unterstützende Dienstleistungen sowohl für den Azubi als auch für den Betrieb. Zu den Dienstleistungen für die Jugendlichen gehören zum Beispiel allgemeine Berufsberatung und Bewerbungstrainings – bereits vor der Ausbildung – sowie regelmäßige Nachhilfe, Beratungen und Hilfen zur Lebensbewältigung während der Ausbildung. Die Betriebe können zum Beispiel Hilfen bei der Organisation der Ausbildung und bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans in Anspruch nehmen, ferner werden Dienstleistungen wie Konfliktberatung und Coaching-Angebote für die Ausbilder angeboten.

Berufsvorbereitende Maßnahmen

Unterstützungsleistungen im Vorfeld der Ausbildung gab es übrigens schon immer, nicht erst seit Einführung der Assistierten Ausbildung. Und es gibt sie auch weiterhin. Im Sozialgesetzbuch III heißt es: „Die Agentur für Arbeit kann förderungsbedürftige junge Menschen durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen fördern, um sie auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorzubereiten“.

Die bekannteste berufsvorbereitende Maßnahme ist sicherlich das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das an einer Berufsschule absolviert wird. Dort wird in der Regel nachgeholt, was die Betroffenen in der Schule nicht ausreichend gelernt haben. Am Ende kann dann zum Beispiel der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses stehen. Neben dem BVJ gibt es aber auch noch viele andere Angebote zur Berufsvorbereitung. Genaueres verrät dir deine örtliche Bundesagentur für Arbeit.

Neben solchen schulischen Vorbereitungsmaßnahmen fördert die Arbeitsagentur auch ein praktisches Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ). Das ist ein längeres Praktikum in einem Betrieb, das zwischen sechs und zwölf Monaten dauern kann. Die finanzielle Vergütung zahlt die Bundesagentur, nicht der Betrieb. Ziel ist es aber, dass die Teilnehmer irgendwann in eine reguläre Berufsausbildung übernommen werden – je früher, umso besser.

Außerbetriebliche Berufsausbildung

Für junge Menschen, die keinen Ausbildungsbetrieb finden, ist eine außerbetriebliche Ausbildung oft die einzige Chance, trotzdem einen Beruf zu erlernen. Auch dafür gibt es zahlreiche Angebote, die von Bildungsträgern meist im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.

Bei außerbetrieblichen Ausbildungen wird nicht nur die berufliche Fachtheorie, sondern auch ein Großteil der notwendigen praktischen Fertigkeiten von einem Bildungsträger vermittelt. Ergänzt wird das in der Regel durch Betriebspraktika. Daneben gibt es auch das so genannte kooperative Modell der außerbetrieblichen Ausbildung, bei dem die fachpraktische Unterweisung komplett in Kooperationsbetrieben des Bildungsträgers stattfindet.

Theoretisch kannst du eine Berufsausbildung vom Anfang bis zum Ende auch außerbetrieblich durchführen – finanziell gefördert von der Arbeitsagentur. Doch das ist nicht das Ziel. Auch junge Menschen, die eine außerbetriebliche Ausbildung beginnen, sollen nämlich – wenn möglich – frühzeitig in eine reguläre betriebliche Ausbildung wechseln.


Bitte beachten Sie: Der Inhalt dieses Beitrages stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen! Unser Anspruch ist es, immer rechtlich korrekte Artikel zur Verfügung zu stellen. Allerdings ändern sich Gesetze bzw. gesetzliche Regelungen häufig. Wir können daher keine Garantie für die aktuelle oder zukünftige Richtigkeit übernehmen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine juristisch fundierte Person (z.B. Rechtsanwälte, Gewerkschaften, IHK etc.).
Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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