RM Rudolf Müller
Stechuhr

Die Stechuhr gibt es schon länger als 100 Jahre.
Foto: Peter von Bechen / pixelio.de

 
Rechte und Pflichten
15. März 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Sind Minusstunden rechtens?

Minusstunden sind ein leidiges Thema. Oft entstehen sie durch ein einfaches Missverständnis. Doch wie kann ich Minusstunden vorbeugen?

In den meisten Betrieben hängt eine elektronische Zeiterfassung. Jeden Morgen kommt Paul um 8 Uhr zur Arbeit. Schnell noch den elektronischen Anhänger an die Zeiterfassung gehalten, zur Bestätigung piept es einmal kurz laut auf und schon stürzt sich Paul in die nächsten 8 Stunden Arbeit. Die 30-minütige Pause wird gesondert berechnet. Paul ist an diesem Montagmorgen etwas müde, der Azubi kommt wegen seines Rumtrödelns erst um 8.15 Uhr zur Arbeit. Das ist kein Problem, weil Paul Gleitzeit hat. Das bedeutet, er kann beliebig zwischen 7 und 10 Uhr zur Arbeit kommen – er muss nur am Ende des Tages auf seine Stunden kommen, um am Ende der Woche keinen Minusstunden auf seinem Zeitkonto zu haben.

Paul ist motiviert und nimmt sich vor bis mindestens 16.45 Uhr im Büro zu bleiben. Also 15 Minuten länger als sonst. Doch plötzlich klingelt nach der Mittagspause Toms Telefon. Seine Mutter ist dran und bittet ihn ihr um 16.30 Uhr beim Einkaufen zu helfen. Tom willigt Zähne knirschend ein und macht sich um 16.25 Uhr auf den Weg. So ein Mist, nun ist er 20 Minuten im Minus.

Was jetzt?

Da Paul eigentlich genug Arbeit hätte, muss er selbstständig die 20 Minuten wieder aufarbeiten. Das ist aber kein Problem, er muss dann an einem Tag einfach länger bleiben.

Zudem passiert es immer öfter, dass Azubis plötzlich von ihrem Ausbilder erfahren, dass sie unbewusst Minusstunden angesammelt haben. In dem Fall beschreibt der Online-Beratungsdienst Dr. Azubi die Sachlage wie folgt: „In der Regel ist diese Berechnung von Minusstunden nicht rechtens. Denn die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 Berufsbildungsgesetz). Klassisches Beispiel: Dein Ausbilder schickt dich Heim, weil nichts mehr zu tun ist. Oder du bekommst einen Anruf, dass du gar nicht erst kommen sollst. In diesen Fällen bist du bezahlt freigestellt und sammelst keine Minusstunden an. Denn du hast ein Recht darauf, die festgelegte tägliche Arbeitszeit auch zu arbeiten und zu lernen, und wenn es nichts zu tun gibt, kann sich dein Ausbilder ja Lernaufgaben für dich ausdenken: Du bist schließlich Azubi.“

Die Berufsschulzeit gehört zur Arbeitszeit. Wenn du also 6 Stunden in der Schule bist und danach noch 3 Stunden arbeiten gehst, hast du eine Plusstunde. Wichtig ist: Die Fahrten zur Berufsschule und zum Betrieb werden nicht als Arbeitszeit berechnet. Dazu gehört auch in manchen Betrieben der Weg von der Schule zur Arbeit!

Solltest du nicht genau wissen von wann bis wann du arbeiten musst, um keine Minusstunden zu sammeln, frag einfach in der Personalabteilung oder bei deinen Ausbildern nach. Vorsicht: In manchen Betrieben ist es üblich, dass du für die versäumten Stunden Urlaub nachträglich nehmen musst. Das heißt bei 24 Minusstunden müssen 3 Urlaubstage dran glauben – die sind dafür definitiv zu schade!

Quelle: http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2013/02/21/sonntagsarbeit_minusstunden/

 


 

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