RM Rudolf Müller
Entscheidungsträger am Bau wollen wissen, ob Bauprodukte die geltenden Anforderungen an Bauwerke erfüllen. Foto: Pixabay

Entscheidungsträger am Bau wollen wissen, ob Bauprodukte die geltenden Anforderungen an Bauwerke erfüllen. Foto: Pixabay

Aus der Branche
29. November 2017 | Artikel teilen Artikel teilen

Bauverbände: Sicheres Bauen weiter möglich

In einer gemeinsamen Erklärung haben 17 deutsche Kammern und Verbände der Bau- und Immobilienbranche ein neues System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vorgestellt. Damit sei sicheres Bauen in Deutschland auch weiterhin möglich – heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer. Das System erlaube bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen die Einhaltung und den Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an Bauwerke.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte 2014 zu einem Verbot des in Deutschland gebräuchlichen „Ü-Zeichens“ für CE-gekennzeichnete Bauprodukte geführt. Das hat zu Verunsicherungen bei Bauherren, Architekten, Planern, Baustoff-Händlern und Handwerkern geführt. Durch das weggefallene Ü-Zeichen können die Entscheidungsträger in der Prozesskette Bau nämlich bei der Ausschreibung beziehungsweise Beschaffung von Bauprodukten in vielen Fällen nicht mehr eindeutig erkennen, ob die am Markt erhältlichen Produkte tatsächlich alle in Deutschland geltenden Anforderungen an Bauwerke erfüllen.

Um die bestehenden Regelungslücken zu schließen, haben sich baunahe Kammern und Verbände zusammengeschlossen, um ein System zu entwickeln, mit dem alle Anforderungen an Bauprodukte auch privatrechtlich vereinbart werden können. Als Ergebnis unterzeichneten 17 Kammern und Verbände – darunter der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB), die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW – Mitte November eine gemeinsame Erklärung.

Freiwillige Anforderungsdokumente

Ziel des in der Erklärung vorgestellten Systems ist es, die Vorgaben des Bauordnungsrechtes bei der Verwendung europäisch harmonisierter Bauprodukte pragmatisch und rechtssicher in die Praxis umzusetzen. Als Mittel zum Ziel sieht die Erklärung die Einführung freiwilliger, privatrechtlicher Anforderungsdokumente vor, die bereits bei der Ausschreibung beziehungsweise Beschaffung von Bauprodukten sämtliche Leistungsmerkmale sowie Dokumente zur Gütesicherung festlegen, die dann zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Herstellererklärungen oder Gutachten nachzuweisen sind.

Die jeweiligen Anforderungsdokumente sollen außerdem zur Grundlage von Verträgen und der Bestell- und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung gemacht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauprodukteherstellern und Bauunternehmen für den Bauherrn und die Baubehörde vorliegen.

Die Anforderungsdokumente werden in Fachausschüssen erarbeitet. Durch eine Beteiligung von öffentlichen und privaten Bauherren, Planern, Produktherstellern, Bauausführenden, Prüfingenieuren usw. soll sichergestellt werden, dass die zur Erfüllung von Bauwerksanforderungen erforderlichen Produktanforderungen vollständig erfasst sind. Durch eine Einspruchsphase wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet. Die erarbeiteten Anforderungsdokumente werden kostenlos, zunächst über die Plattform www.abid-bau.de, zur Verfügung gestellt.

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