
Die Herstellung von Baustoffen verschlingt viel graue Energie. Foto: Pixabay
GEG: Graue Energie nicht berücksichtigt
Noch vor der Sommerpause will der Bundestag endlich das seit langem geplante Gebäude-Energie-Gesetz verabschieden. Doch am bisherigen Entwurf gibt es weiterhin Kritik. So bemängelt die Organisation Bauwende, dass das Gesetz die graue Energie ignoriere, die bei der Herstellung von Bauprodukten anfällt. Der Verein erhofft sich noch entsprechende Änderungen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren.
Der Begriff graue Energie bezeichnet den Energieverbrauch, der bei der Herstellung, Lagerung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung von Produkten entsteht. Auch in Baustoffen steckt viel von dieser grauen Energie. „Heute verursacht die Herstellung der Baumaterialien die Hälfte des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen, die über die gesamte Lebensdauer eines neu gebauten Hauses anfallen“, erläutert Dr. Ulrich Wischnath, Geschäftsführer des Bauwende e.V. (www.bauwende.de).
Berücksichtigt man, dass die Wärmeversorgung von Neubauten bis 2050 komplett auf erneuerbare Energien umgestellt werden soll, werde nach Aussagen von Bauwende der Anteil der grauen Emissionen bei einem typischen Neubau sogar auf 80 % aller Treibhausgas-Emissionen wachsen, die über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes anfallen. „Dass in der Herstellungsphase enorme Potentiale für den Klima- und Ressourcenschutz liegen, wird weitgehend ignoriert – auch im Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes, der gerade im Bundestag beraten wurde“, kritisiert Wischnath.
Nachbesserung gefordert
Der hohe Anteil der grauen Energie hängt natürlich auch damit zusammen, dass in Deutschland die Anforderungen an Neubauten beim Wärmeschutz und bei der Energieeinsparung für Heizung und Warmwasser in den vergangenen 40 Jahren kontinuierlich nach oben geschraubt wurden. Dadurch sank der Energieverbrauch in der Nutzungsphase deutlich. Der Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) schreibt diese Einsparungsstrategie nahtlos fort. Bauwende e.V. vermisst darin aber eine Berücksichtigung der grauen Energie, die bei der Herstellung von Baumaterialien anfällt.
In einer aktuellen Pressemitteilung des Vereins heißt es dazu: „Zur Zeit der ersten Vorgängerin des GEG, nämlich der Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977, war es gerechtfertigt, sich ausschließlich mit der Nutzungsphase von Gebäuden zu befassen, weil dort die bei weitem größten Einsparungen möglich waren. Dies heute noch zu tun ist unzeitgemäß; denn wer die Herstellungsphase außer Acht lässt, vernachlässigt die Hälfte von Energieverbrauch und Klimaschaden im Lebenszyklus eines Gebäudes.“
Bauwende erwartet, dass das neue Gesetz Anfang Juli im Bundestag beschlossen wird und dann im Oktober in Kraft treten könnte. Zuvor kommt aber noch die Beratung in den Ausschüssen. Im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzes am 29. Januar habe im Bundestag fraktionsübergreifend Einigkeit bestanden, dass das Gesetz in diesem Prozess noch nachgeschärft werden müsse – so Wischnath. Bei Bauwende hofft man, dass dabei auch das Thema graue Energie noch einmal auf die Tagesordnung kommt. Dr. Ulrich Wischnath: „Noch besteht die Chance, das Gesetz nachzubessern. Die Parlamentarier sollten sie nutzen!“