RM Rudolf Müller
Photovoltaikmodule auf Mehrfamilienhäusern sollen künftig häufiger Mieterstrom liefern. Foto: Pixabay

Photovoltaikmodule auf Mehrfamilienhäusern sollen künftig häufiger Mieterstrom liefern. Foto: Pixabay

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12. Mai 2017 | Artikel teilen Artikel teilen

Energiewende: Bundesregierung fördert Mieterstrom

Die Bundesregierung hat Ende April den vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Der neue Mieterstromzuschlag soll einen Anreiz für Vermieter setzen, lokal in Mietshäusern produzierten Strom direkt an die eigenen Mieter zu liefern.

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Bisher waren die Anreize für die Vermieter eher gering, den Strom an die eigenen Mieter zu liefern. Zwar fallen bei der Direktbelieferung im Vergleich zum Strombezug aus dem öffentlichen Netz einige Kostenbestandteile nicht an (Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe), aber trotzdem war in vielen Fällen eine Volleinspeisung des Stroms in das Netz der allgemeinen Versorgung lukrativer.

Neuer Mieterstromzuschlag

Durch die nun beschlossene Förderung soll sich das künftig ändern. „Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach zu profitieren“, erläutert Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. „Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein. Wenn beispielsweise ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht. Diese Lücke schließen wir jetzt, in dem wir einen Mieterstromzuschlag einführen.“

Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten, das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.

Gleichzeitig stellt der Gesetzentwurf sicher, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von einer Förderung auch tatsächlich profitiert. Hierzu beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.

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