RM Rudolf Müller
Während der Corona-Krise ist der Wohnungsbau ein wirtschaftlicher Fels in der Brandung.  Foto: Pixabay

Während der Corona-Krise ist der Wohnungsbau ein wirtschaftlicher Fels in der Brandung.  Foto: Pixabay

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03. Juni 2020 | Artikel teilen Artikel teilen

Post-Corona-Masterplan gefordert

In Zeiten der Pandemie schnürt die Politik in atemberaubendem Tempo immer neue Hilfspakete. Nun hat sich erstmals in der Corona-Krise auch die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zu Wort gemeldet. In einem Positionspapier fordert sie von der Bundesregierung Maßnahmen für ein bezahlbares und klimafreundliches Wohnen in fünf Bereichen.

„Vor allem der Wohnungsbau ist – nach wie vor – der laufende Motor für die Konjunktur. Denn der Bau packt weiter zu – gerade auch jetzt in der Corona-Krise“, sagt Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau) und zugleich Koordinator der Aktion Impulse für den Wohnungsbau. Damit das so bleibe, brauche der Wohnungsbau jedoch ein sicheres „Konjunktur-Gerüst“ – Rahmenbedingungen, die seine Zukunft in den kommenden Jahren sichern.

Das Verbändebündnis, dem mehr als 30 Organisationen der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der Architekten, Planer und Ingenieure angehören, spricht von einem „Masterplan für den Post-Corona-Wohnungsbau“. Ende Mai veröffentlichte das Bündnis, dem unter anderem der Deutschen Mieterbund und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, aber auch der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel angehören, ein gemeinsames Positionspapier zum Wohnungsbau, das Maßnahmen in fünf Bereichen fordert.

Fünf Impulse-Forderungen

   Dr. Ronald Rast ist Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“.


Dr. Ronald Rast ist Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“.

Punkt eins betrifft Sofortmaßnahmen zur Vermeidung eines Einbruchs der Baukonjunktur. Hier fordert das Bündnis eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durch bessere Personalausstattung der Behörden und konsequente Einführung digitalisierter Prozesse in den Bauämtern. Notwendig sei zudem die Einrichtung eines Investitionsfonds, der künftig sicherstellt, dass bereits genehmigte Bauvorhaben auch bei rezessionsbedingten Finanzengpässen zu Ende gebracht werden können.

Als zweiten Punkt fordert das Positionspapier von Bund und Ländern eine jährliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von 3 Mio. Euro. Im dritten Maßnahmenbereich geht es um die steuerlichen Abschreibungsbedingungen für den Mietwohnungsneubau. Hier wünscht die Aktion Impulse für den Wohnungsbau eine dauerhafte Anhebung der Neubau-AfA von 2 auf künftig 3 %. Dies sei auch deshalb notwendig, weil die im August 2019 eingeführte Sonder-AfA für Mietwohnungen bis Ende 2021 befristet ist und danach ein Rückgang im Mehrfamilienhausbau drohe.

Weiterhin macht sich das Verbändebündnis für eine Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums stark und fordert in diesem Zusammenhang die schnelle Umsetzung des im Koalitionsvertrag der Bunderegierung schon 2018 vereinbarten Bürgschaftsprogramms. Diese geplante Fördermaßnahme richtet sich an Menschen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben wollen, für den Erhalt eines Baukredits aber nicht genügend Eigenkapital vorweisen können. Die Idee ist, dass künftig die KfW-Bank für Teile des Kaufpreises oder der Baukosten bürgt. Zusätzlich zu dieser Maßnahme fordert das Verbändebündnis die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer, wenn Jemand zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum neu baut.

Als fünften Punkt schließlich fordert die Aktion Impulse für den Wohnungsbau eine verbesserte Förderung energetischer Sanierungen bei Bestandsgebäuden. Dies sei entscheidend für das Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung. Bestehende Förderprogramme müssten durch höhere Zuschüsse verbessert werden. Darüber hinaus sei die Einführung einer Investitionszulage für Wohngebäude im Besitz von Genossenschaften und Kommunen notwendig, da hier die bisherigen steuerlichen Anreize nicht wirksam seien.

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