RM Rudolf Müller
Das Aufstiegs-BAföG bietet neue Erfolgschancen für Berufstätige.  Foto: Pixabay

Das Aufstiegs-BAföG bietet neue Erfolgschancen für Berufstätige.  Foto: Pixabay

Ausbildung
05. August 2021 | Artikel teilen Artikel teilen

Geförderten-Rekord beim Aufstiegs-BAföG

Das Statistische Bundesamt hat die Jahresstatistik zum Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz vorgestellt. Demnach gab es 2020 mehr als 178.000 Geförderte. Das waren 6,6 % mehr als 2019 und so viele wie noch nie zuvor.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) und das darin geregelte Förderinstrument Aufstiegs-BAföG – umgangssprachlich auch oft „Meister-BAföG“ genannt – wurden 1996 eingeführt. Es handelt sich um eine finanzielle Förderung für Menschen, die bereits über eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung verfügen und darauf aufbauend eine Aufstiegsfortbildung planen. Bis Ende 2020 wurden bislang insgesamt fast 3,2 Mio. Personen gefördert. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse sowie Erzieher- und Technikerschulen – insgesamt gibt es mehr als 700 förderungsfähige Fortbildungen.

Förderverbesserungen durch Novelle

Für 2020 weist die amtliche Statistik mehr als 178.000 Geförderte aus, 6,6 % mehr als im Vorjahr. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „2020 haben wir mit dem Aufstiegs-BAföG mehr Menschen erreicht als jemals zuvor. Das zeigt: Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Aufstiegs-BAföG wirkt. Sie bringt zahlreiche Förderverbesserungen für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger.“

Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums wurde das Aufstiegs-BAföG durch die Novelle deutlich verbessert. Dank des neuen Unterhaltsvollzuschusses, verbesserter Konditionen bei der Förderung der Fortbildungskosten und einem Förderangebot über mehrere Fortbildungsstufen bis zum Master professional sei das Angebot attraktiver denn je.

Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt beim Lebensunterhalt als Vollzuschuss und bei den Kosten für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

nach oben