
Blick in die Glaskugel: Wie hoch wird die Mindestausbildungsvergütung? Foto: Pixabay
Azubi-Mindestvergütung: DGB macht Vorschlag
Der Deutsche Gewerkschaftsbund mischt sich in die Debatte um eine künftige Azubi-Mindestvergütung ein. Der DGB fordert eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Wenn man die Zahlen des Jahres 2017 zugrunde legt, würde der Vorschlag der Gewerkschaft auf eine Mindestausbildungsvergütung von 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr hinauslaufen. Für das zweite Jahr ergäben sich so 696 Euro, im dritten Jahr 768 Euro und in einem möglichen vierten Ausbildungsjahr 796 Euro.
Als „nicht ausreichend“ bezeichnete die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack dagegen den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek für eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro. Elke Hannack: „Das reicht nicht. So läuft die Mindestvergütung für Azubis weitgehend ins Leere. Karliczeks Vorschlag entpuppt sich genau betrachtet als Mogelpackung, von der kaum ein Azubi profitieren wird. Da muss noch eine kräftige Schippe drauf, denn schon heute liegen nahezu sämtliche Vergütungen für Azubis weit oberhalb der 504 Euro.“
Die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende im dualen System steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung und soll zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Ziel ist die Festschreibung eines monatlichen Euro-Betrages, den Betriebe ihren Azubis künftig mindestens zahlen müssen – ein Mindestlohn für Auszubildende sozusagen.