
Oktober Bundestag, November Bundesrat: Der Weg zum neuen Gesetz scheint geebnet. Foto: Pixabay
Berufsbildungsgesetz im Bundestag
Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll Anfang 2020 die Novelle des Berufsbildungsgesetzes in Kraft treten. Den Gesetzentwurf dazu hat das Bundeskabinett bereits verabschiedet. Was noch aussteht, ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mittlerweile wurde vereinbart, wann dies geschehen soll.
Wie BaustoffWissen bereits im Beitrag „Neues Berufsbildungsgesetz geplant“ berichtete, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) Mitte Mai beschlossen. Zum Redaktionsschluss des Beitrags stand aber noch nicht fest, wann das Gesetz im Bundestag beziehungsweise in der Länderkammer Bundesrat behandelt würde.
Mittlerweile hat der parlamentarische Prozess aber begonnen. Ende Juni erfolgte die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag. Anschließend wurde die Novelle in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Auch der Bundesrat beschäftigte sich Ende Juni erstmals mit dem neuen BBiG.
Mit dem neuen BBiG werden für die höherqualifizierende Berufsbildung einheitliche Fortbildungsstufen eingeführt. Die erste Fortbildungsstufe führt zum Abschluss „Geprüfter/te Berufsspezialist/in“, die zweite zum so genannten „Bachelor Professional“ und die dritte zum „Master Professional“. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dualen beruflichen Bildung gegenüber dem Studium. Außerdem werden die Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung erweitert und eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt.