
Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019 dem neuen BBiG zugestimmt. Foto: Pixabay
Berufsbildungsgesetz passiert Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat letzten Donnerstag die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Wenn im November auch der Bundesrat zustimmt, könnte das neue Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Bundekabinett hatte sich auf die aktuelle Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bereits am 15. Mai geeinigt (siehe News vom 17.Mai). Mit der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag hat das Gesetz nun auch die erste parlamentarische Hürde genommen. Nun müssen nur noch die Länder im Bundesrat zustimmen.
Das BBiG, das in seiner ersten Fassung 1969 in Kraft getreten ist, gilt als das Grundgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Es regelt Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung – etwa zum Meister, Fachwirt und zu zahlreichen weiteren Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung – fällt in seinen Regelungsbereich.
Zahlreiche Neuerungen
Im Jahr 2005 wurde das BBiG erstmals umfassend novelliert. Mit der nun anstehenden zweiten großen Novelle soll unter anderem erstmals eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt werden. „Dabei geht es mir auch um Wertschätzung“, sagt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, fügt aber hinzu: „Mit der Mindestvergütung stärken wir zugleich die Tarifpartnerschaft, denn Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung.“ Heißt im Klartext: Wenn Tarifverträge in Betrieben eine geringere Vergütung festlegen, kann die künftige Mindestausbildungsvergütung unterschritten werden.
Mit dem neuen BBiG ist außerdem eine Ausweitung der Teilzeitberufsausbildung geplant sowie eine Stärkung der Aufstiegsfortbildungen durch die Einführung von drei einheitlichen Abschlussbezeichnungen. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums geht es ferner um eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- beziehungsweise dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau. Der Referentenentwurf zum neuen Gesetz steht hier zum Download bereit.
Zur geplanten Ausweitung der Teilzeitberufsausbildung äußerte sich Anja Karliczek wie folgt: „Eine attraktive Ausbildung muss heutzutage Flexibilität bieten. Deshalb erleichtern wir die Berufsausbildung in Teilzeit. Was früher nur Leistungsstarken möglich war, machen wir zu einer Option für alle Auszubildenden. Das öffnet die duale Ausbildung für neue Zielgruppen und wir können mehr junge Menschen für diesen Bildungsweg gewinnen.“