RM Rudolf Müller
 Die Fortbildung schafft neue Karriereoptionen im boomenden Online-Handel.  Foto: Pixabay


Die Fortbildung schafft neue Karriereoptionen im boomenden Online-Handel.  Foto: Pixabay

Ausbildung
29. April 2020 | Artikel teilen Artikel teilen

Neue E-Commerce-Fortbildung

Nach dem im August 2018 gestarteten Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce“ steht Jugendlichen und jungen Erwachsenen nun auch die thematisch anschließende Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce“ zur Verfügung. Für die Fortbildungsprüfungen können aber auch Absolventen anderer kaufmännischer Ausbildungen zugelassen werden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den neuen Fortbildungsberuf gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet. Damit soll zum einen die erfolgreiche Einführung des Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce gestärkt werden, in dem 2018 und 2019 schon knapp 3.000 Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden. Nach einer einjährigen Phase der Berufspraxis haben die Absolventen nun die Möglichkeit, die Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/Geprüften Fachwirt/in im E-Commerce zu machen.

Berufspraxis Voraussetzung

Doch nicht nur E-Commerce-Kaufleute, sondern Jeder, der eine staatlich anerkannte Berufsausbildung in einem kaufmännisch-verwaltenden Beruf abgeschlossen hat, kann zur Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin im E-Commerce zugelassen werden, sofern er eine einjährige Berufspraxis vorweisen kann. Das Fortbildungsangebot gilt also zum Beispiel auch für Groß- und Außenhandels-Kaufleute. „Die neue Fortbildung schafft ein branchenübergreifendes Angebot, eröffnet jungen Leuten interessante Zukunftsperspektiven im boomenden Online-Handel und ermöglicht ihnen den Einstieg zum Beispiel in die mittlere Managementebene“, sagt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser.

Auch Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem nicht kaufmännischen Beruf können die neue Aufstiegsfortbildung absolvieren. Sie müssen allerdings zwei Jahre Berufspraxis vorweisen. Und sogar Bewerber ohne staatlich anerkannten Berufsabschluss können mit fünfjähriger einschlägiger Berufspraxis zur Prüfung im Fortbildungsberuf „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce“ zugelassen werden.

Schriftliche und mündliche Prüfung

Wer die neue Fortbildung absolvieren möchte, muss eine schriftliche und eine mündliche Prüfung bestehen. Im schriftlichen Teil sind zwei Aufgaben zum E-Commerce zu lösen. Bei diesen Aufgaben geht es immer um die Beschreibung einer konkreten betrieblichen Situation. Genaueres definiert die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung zum neuen Fortbildungsabschluss, die auf der Website des BIBB einsehbar ist (siehe hier).

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch, in dem die Fähigkeit nachgewiesen werden muss, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu bewerten und Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.

Wie bei allen Fortbildungsprüfungen ist es der zu prüfenden Person freigestellt, wie sie sich das notwendige Wissen vor der Prüfung aneignet. In der Regel bieten Bildungsträger passende Vorbereitungskurse an. Die Teilnahme an solchen Kursen ist aber nicht Voraussetzung zur Prüfungsanmeldung.

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