
Die Frühjahrs-Abschlussprüfungen finden nun frühestens im Juni statt. Foto: Pixabay
IHK-Prüfungen werden verschoben
Die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen werden angesichts der Corona-Krise deutschlandweit verschoben. Davon sind rund 210.000 Auszubildende betroffen. Zuvor waren bereits alle Azubi-Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2020 ersatzlos gestrichen worden.
Nach aktuellem Stand sollen die geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer verschoben werden. Darauf haben sich die zuständigen Gremien der Industrie- und Handelskammern (IHKs) verständigt. Nach jetzigem Stand werden die industriell-technischen Prüfungen am 16./17. Juni und die kaufmännischen am 18./19. Juni nachgeholt. Für Baden-Württemberg wird es gesonderte Termine geben, über die die örtlichen IHKs schnellstmöglich informieren wollen.
Zuvor hatten die Gremien der IHKs bereits beschlossen, alle im Frühjahr 2020 angesetzten Zwischenprüfungen für Azubis ersatzlos zu streichen. Für die knapp 90.000 Betroffenen gilt also keine Nachholpflicht – die Zwischenprüfungen gelten als abgelegt, obwohl die Azubis nicht daran teilgenommen haben. Diese pragmatische Lösung in Corona-Krisenzeiten ist insofern relativ problemlos durchzuführen, weil die Leistungen bei Zwischenprüfungen ohnehin nicht in das Endergebnis der Berufsausbildung einfließen. Herkömmliche Zwischenprüfungen dienen nur dazu, Azubis und Ausbildenden zur Mitte der Berufsausbildung eine Rückmeldung über den Leistungsstand zu geben.
Sonderfall gestreckte Prüfung
Anders ist die Situation bei Berufen mit so genannter gestreckter Prüfung, also zum Beispiel bei der Ausbildung der Kaufleute im Einzelhandel. In solchen Berufen gibt es keine traditionelle „Zwischenprüfung“, stattdessen zur Mitte der Berufsausbildung bereits eine „Abschlussprüfung Teil 1“. Deren Ergebnis fließt mit einer Gewichtung von 20 bis 40 % in das Gesamtergebnis der Ausbildung ein. Die IHKs haben deshalb beschlossen, dass Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, diese Prüfung im Herbst 2020 nachholen können. Genauere Informationen zu den Terminen werden die IHKs zu gegebener Zeit auf ihren Webseiten bereitstellen.
Unterrichtungen und Weiterbildungsprüfungen
Die Gremien gaben darüber hinaus bekannt, dass zunächst bis einschließlich Mai auch alle IHK-Weiterbildungsprüfungen ausfallen. Diese will man nach gegenwärtiger Planung zwischen Juni und August nachholen.
Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April ausgesetzt.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, sind Ausnahmeregelungen getroffen worden. So können Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer, deren Gültigkeit zwischen dem 1. März und dem 30. November endet, bis zum 30. November 2020 verlängert werden. Der Einsatz von Fahrern, die nicht über eine gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation verfügen (Ziffer „95“), wird durch das Bundesamt für Güterverkehr bis einschließlich 17. April 2020 nicht beanstandet.