
Übersichtlich und einfach: Eingabemaske des neuen Urlaubsrechners.
IHK Düsseldorf: Online-Urlaubsrechner für Azubis
Den jährlichen Urlaubsanspruch eines Auszubildenden genau zu berechnen, ist wegen einiger Sonderregelungen nicht immer ganz einfach. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf hilft jetzt mit einem neuen Online-Rechner.
Grundsätzlich ergibt sich der Urlaubsanspruch eines Auszubildenden aus dem Tarifvertrag des Ausbildungsbetriebes oder aus dem Bundesurlaubsgesetz. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Auszubildende genauso wie alle anderen Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen pro Jahr.
Für die Jahre, in denen die Ausbildung mitten im Jahr beginnt oder endet, sind bei der Berechnung aber Besonderheiten zu beachten. Hinzu kommen Ausnahmeregeln für Schwerbehinderte, aber auch für minderjährige Azubis. Wer noch nicht erwachsen ist, für den gelten nämlich die ergänzenden Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Azubis, die 17 Jahre alt sind, haben Anrecht auf jährlich 25 Werktage Urlaub. Bei 16-Jährigen liegt der Anspruch bereits bei 27 Werktagen, und bei 15-Jährigen sind es mindestens 30 Werktage.
Wer sichergehen will, dass bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs keine Fehler gemacht werden, dem hilft jetzt ein neues, kostenloses Internet-Tool. Der Online-Azubi-Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf macht die Berechnung zum Kinderspiel. Das Ergebnis wird kurz begründet; darüber hinaus erklärt eine FAQ-Liste die wichtigsten Grundlagen und Begriffe.