
Leichtbetonsteine emöglichen einen guten Wärme- und Schallschutz. Bilder (2): KLB Klimaleichtblock
Aktualisierte Leichtbeton-Broschüre
Der Leichtbetonmauerwerk-Hersteller KLB hat seine Broschüre „Das Wichtigste für Planung und Ausführung“ aktualisiert. Die 60-seitige Infoschrift beinhaltet nun auch die wichtigsten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, die geänderten Konditionen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ sowie aktualisierte DIN-Vorgaben – etwa zum Schallschutz.
Neuregelungen und Gesetzesänderungen bestimmen die deutsche Wirtschaft – und machen auch vor der Baubranche nicht Halt. 2020 trat beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Ebenso wurden die erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz im Hochbau im Rahmen der DIN 4109-5 überarbeitet. Beides nahm KLB zum Anlass, um seine zentrale 60-seitige Infoschrift „Das Wichtigste für Planung und Ausführung“ zu überarbeiten.
Den Großteil der Infoschrift macht eine detaillierte Beschreibung des gesamten KLB-Produktsortiments inklusive wichtiger Kennwerte und Formeln aus. „Unser Portfolio umfasst neben modernen Mauerwerkssystemen auch Ergänzungsprodukte sowie Schornsteinsysteme“, erläutert KLB-Geschäftsführer Andreas Krechting.
Zudem legt die Infoschrift ein besonderes Augenmerk auf Schutzziele im Hochbau, dessen Anforderungen sich aufgrund aktualisierter oder gänzlich neuer Regelungen oftmals verändern. „Dies betraf in letzter Zeit insbesondere den Wärme- und Schallschutz aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes sowie der aktualisierten DIN 4109-5. Beide Themenkomplexe haben wir in der Broschüre entsprechend überarbeitet“, ergänzt Krechting. So ist seit Januar 2023 gemäß GEG-Novelle der Gebäudestandard EH-55 für alle Neubauten verbindlich. Mit Leichtbeton-Mauerwerk lässt sich dieser Standard auf wirtschaftliche Art realisieren.
Um den Mietwohnungsbau für Investoren wieder attraktiver zu gestalten, wurde kürzlich auch die lineare AfA von 2 % auf 3 % angehoben. Darüber hinaus gilt seit Jahresbeginn zusätzlich eine Sonder-AfA von 5 %, sodass Neubauinvestoren in den ersten vier Jahren 32 % ihrer Investitionen steuerlich geltend machen können. Die Sonderabschreibung ist allerdings an den Gebäudestandard EH-40 geknüpft – genauso wie die im März in Kraft getretene BEG-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“. Demnach erhalten Neubauten mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) höhere Zuschüsse. Auch für diesen Gebäudestandard bietet Leichtbeton-Mauerwerk aufgrund seiner guten Ökobilanz beste Voraussetzungen.