Schutz gegen Durchsturz bei Lichtöffnungen auf Flachdächern
Um ein Missverständnis gleich von vorneherein auszuräumen: Der Begriff „Durchsturzsicherheit“ ist nicht so zu verstehen, dass die Flächen regelmäßig begangen werden dürfen. Gemeint ist in diesem Zusammenhang nur die Belastung von Lichtkuppeln oder Flachdach-Fenstern durch einen versehentlichem Fehltritt oder ein Stolpern. Bei Flachdachflächen, die als öffentlich zugängliche Verkehrsflächen fungieren, reicht es also nicht, Lichtöffnungen zu installieren, die „nur durchsturzsicher“ sind. Vielmehr gelten hier höhere Anforderungen. Für Bauherren, Planer bzw. Dachhandwerker empfiehlt es sich, in diesem Zusammenhang das örtliche Bauamt zu konsultieren.
Beschränkung der Durchsturzsicherheit
Die Durchsturzsicherheit einer Lichtöffnung in Flachdächern kann nach der GS-BAU-18 („Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten“) nachgewiesen werden. In dieser Prüfung wird ein Sturz einer Person auf den Prüfkörper durch ein Fallgewicht aus einer definierten Höhe simuliert.
Die gängigen Zertifikate für Lichtkuppeln, wie sie die BG-Bau bzw. die bekannten Prüfstellen ausstellen, werden in der Regel mit dem Zusatz „Durchsturzsicher beim Einbau“ versehen. Die Einschränkung der Durchsturzsicherheit auf den Einbau wird bei Lichtkuppeln vorgenommen, weil noch zu wenig Erfahrungen über das Langzeitverhalten der Kuppelkunststoffe vorliegen. Je nach den Umgebungseinflüssen am Einbauort kann die mechanische Widerstandsfähigkeit gegen dynamische Belastungen bei den Kunststoffen kaum über einen Zeitraum von 25 Jahren und mehr beurteilt werden. Deshalb wird die Sicherheit auf die Einbauphase bis zum Abschluss des Bauvorhabens begrenzt und nicht mehr in der späteren Nutzungsphase gewährleistet. Doch eins sollte man dabei nicht vergessen: Auch wenn ein Dach keine Dachterrasse hat und nicht regelmäßig begangen wird, halten sich für Kontroll-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten gelegentlich Menschen dort auf, für die Maßnahmen zur Durchsturzsicherheit vorzusehen sind.
Systeme zur Durchsturzsicherheit
Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) stellt auf seiner Website ausführlich die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln vor (www.fvlr.de/lik_dachdecker.htm). Typische Maßnahmen sind z. B. Gitter-Elemente oder gelochte Bleche, die die Kuppelkonstruktion von außen vollflächig abdecken. Ebenfalls häufig eingesetzt werden Gitter- oder Stabkonstruktionen, die unterhalb der Kuppel – im Bereich des Aufsetzkranzes oder darunter – zum Einsatz kommen.
Eine interessante Alternative zu herkömmlichen Lichtkuppeln sind Flachdach-Fenster mit einer waagerechten Isolierglas-Scheibe unter der Kuppel, deren untere Scheibe aus Verbundsicherheitsglas (VSG) besteht. Da die Langzeitbeständigkeit von Glas selbst unter widrigen Bedingungen sichergestellt und bekannt ist, wurde dieser Typ von Flachdach-Fenster von DGUV-Test, der Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachausschusses Bau, als „durchsturzsicher“ zertifiziert.
Konstruktionen mit waagerechter Isolierglasscheibe
Aufgrund der Konstruktion mit der Isolierglasscheibe ist auch ein späteres sicheres Betreten möglich, ohne dass der Handwerker eine individuelle Schutzausrüstung benötigt. Der Unfallschutz ist nicht nur während des Einbaus, sondern auch bei späteren Kontroll- und Wartungsarbeiten auf dem fertigen Dach gewährleistet. So sorgt ein solches Fenster auch langfristig für mehr Sicherheit auf dem Dach und trägt zudem dazu bei, eventuelle Auseinandersetzungen um Verantwortung oder Haftung bei späteren Dachunfällen zu vermeiden. Denn die meisten Unfälle finden nicht während der Ausführung eines Bauwerkes statt, sondern bei der wesentlich längeren späteren Nutzung.