RM Rudolf Müller
Sitz des Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin

Haus der Normung: Der Sitz des DIN Deutsches Institut für Normung befindet sich in der Berliner Burggrafenstraße. Fotos: DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Baurecht
14. Mai 2013 | Artikel teilen Artikel teilen

DIN-Normen: Welche Bedeutung haben sie für das Bauwesen?

Im Jahr 1918 erschien die erste DIN-Norm, die sich mit der Vereinheitlichung so genannter Kegelstifte für den Maschinenbau befasste. Heute gibt es weit über 30.000 DIN-Normen, und davon fallen allein rund 3.000 in den Bereich des Bauwesens. Die meisten dieser Normen sind übrigens gesetzlich nicht verpflichtend. Planer, Bauherren, Hersteller und Verarbeiter müssen sie also nicht einhalten. Trotzdem finden die DIN-Normen als freiwillige Standards breite Anwendung.

Sind Architekten Künstler? Manchmal vielleicht schon – zum Beispiel wenn sie Gebäudegeometrien entwerfen, die es noch nie zuvor gegeben hat. Allerdings müssen ihre Entwürfe immer den „Realitätscheck“ bestehen, und das zwingt sie in vielen Fällen, auf die Einhaltung allgemein anerkannter Baunormen acht zu geben. Darin liegt ein klarer Unterschied zur freien Kunst. Es gibt keine Normen, die festlegen, wie man ein Gemälde oder einen Popsong erschaffen sollte, weil die Tätigkeiten des Kunstmalers oder des Songwriters eben nicht genormt sind. Beim Bauen dagegen ist das anders, in Deutschland begegnen wir einer großen Anzahl so genannter DIN-Normen.
Sogar zu der Frage, was eine Norm ist, gibt es eine DIN-Norm. Nach der DIN EN 45020 handelt es sich um ein „Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt.“

Verfahrens-, Produkt- und Prüfnormen

Zugegeben: Das ist eine ziemlich abstrakte Formulierung, die einen nicht auf Anhieb schlauer macht. Aber sie beschreibt das Wesen von Normen trotzdem ziemlich genau. Diese beziehen sich auf „Tätigkeiten oder deren Ergebnisse“ – heißt es am Ende des Satzes. Für das Bauwesen kann man das leicht nachvollziehen. Denn hier gibt es einerseits „Verfahrensnormen“, die die fachgerechte Ausführung von Bauwerken regeln, und andererseits „Produktnormen“, die zum Beispiel festlegen, welche Baustoffe oder Bauteile für bestimmte Einsatzbereiche als Norm empfohlen werden. Außerdem gibt es „Prüfnormen“, die Handlungsanweisungen dafür geben, wie die Baustoffindustrie die geforderten Eigenschaften ihrer Produkte in Prüfungen nachweisen kann.

Zur Bauausführung, zu den verwendbaren Materialien und zum Prüfvorgang enthalten die Baunormen unzählige „Regeln, Leitlinien oder Merkmale“. Das können Sicherheitsvorschriften, Qualitätsmerkmale und Konstruktionsverfahren sein, aber auch Angaben zu Mengen, Maßen und Mischungsverhältnissen oder Anforderungen zu Statik, Wärmedämmung, Schallschutz oder Brandschutz – um nur einige Beispiele zu nennen.

Letztlich können sich Baunormen auf alle Tätigkeiten am Bau beziehen, die sich normieren lassen, bei denen also eine „allgemeine und wiederkehrende Anwendung“ möglich ist. Deshalb sind seit 1918 unzählige baubezogene Normen entstanden. Sie vereinheitlichen die komplexe Tätigkeit des Bauens, bei der oft zahlreiche Gewerke zusammenarbeiten. Wo viele Menschen gemeinsam arbeiten, kann schnell Chaos entstehen, wenn es keine allgemein anerkannten Regeln gibt. Insofern machen Normen das Bauen berechenbarer und dienen der Qualitätssicherung.

Öffentlicher Normierungsprozess

Die erste DIN-Norm von 1918

Die allererste DIN-Norm befasste sich 1918 mit metallischen Kegelstiften für den Maschinenbau. Damals stand DIN noch für „Deutsche Industrie-Normen“.

Eine Norm ist ein „Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde“, heißt es in der DIN EN 45020. In Deutschland handelt es sich bei dieser Institution um das Deutsche Institut für Normung (DIN) mit Sitz in Berlin. Dieses Institut entscheidet über die Annahme der Normenanträge, die in der Regel aus der deutschen Wirtschaft gestellt werden, und gründet, wenn ein entsprechender Bedarf attestiert werden kann, einen Arbeitsausschuss für die eigentliche „Normenarbeit“.

So ein Ausschuss besteht aus maximal 21 Personen, die aus „interessierten Kreisen“ kommen – also aus Bereichen, die mit der künftigen Norm später auch tatsächlich arbeiten sollen. Das können zum Beispiel Vertreter aus Industrie, Handel, Handwerk, Wissenschaft, aus staatlichen Einrichtungen oder aus Prüfinstituten sein. Ein solcher Kreis erarbeitet zunächst einen Norm-Entwurf und veröffentlicht diesen. Die interessierte Öffentlichkeit hat dann vier Monate Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Unter Einbeziehung der Stellungnahmen berät der Ausschuss erneut über die Formulierungen der Norm und strebt eine endgültige Version an, die ausdrücklich als Konsens aller Beteiligten gedacht ist. Vor der endgültigen Veröffentlichung als Norm folgt noch eine abschließende Prüfung durch das DIN.

Wie oben bereits erwähnt, haben die so entstehenden Normen grundsätzlich nur den Charakter von Handlungsempfehlungen. Dass manche DIN-Normen dennoch verpflichtend sind, hängt mit der offiziellen Baugesetzgebung zusammen, die an vielen Stellen ausdrücklich auf die Normen verweist.

Wer liest das alles?

Schon die deutschen Baunormen sind eine Menge Stoff. Aber dann gibt es ja auch noch die internationalen ISO-Normen und natürlich die in den letzten Jahren stark zunehmenden europäischen EN-Normen. Letztere ersetzen zwar oft die bisherigen deutschen Normen – und werden dann als DIN-EN-Normen bezeichnet – teilweise gelten die alten nationalen Normen aber zunächst auch noch parallel weiter.

Angesichts der Vielzahl von Baunormen und ihrer Komplexität kann man wohl kaum erwarten, dass irgendein Baupraktiker das alles liest, geschweige denn versteht. Aber das ist auch gar nicht nötig. Der Verarbeiter auf der Baustelle muss nicht alle Baunormen im Wortlaut kennen – auch nicht alle, die sein Gewerk betreffen. Ein Großteil der Richtlinien, die in den Normen verankert sind, erreicht ihn auf anderen Wegen: zum Beispiel über seine Ausbildung, über Verarbeitungshinweise der Industrie, über Anweisungen seiner Vorgesetzten, über Baupläne. Und im Zweifelsfall kann er immer noch in den Normen nachschlagen.



Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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