Um diese Frage zu klären, schauen wir uns erst einmal genauer an, wie die Höhe der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eigentlich genau berechnet wird. Wenn zum Beispiel ein Hausbesitzer Energie aus seiner Photovoltaikanlage in das Stromnetz einspeist, erhält er dafür seinen für 20 Jahre garantierten Vergütungssatz. Das Geld bekommt er von den so genannten Netzbetreibern. In Deutschland sind das derzeit die vier Dienstleistungsunternehmen Amprion, Transnet-BW, Tennet TSO und 50-Hertz-Transmission. Diese Firmen sind hierzulande für den Betrieb jeweils eines Teiles der überregionalen Stromnetze verantwortlich und erhalten dafür Netznutzungsentgelte – vor allem von den großen Stromproduzenten wie E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW.
Wie entsteht die EEG-Umlage?
Die Netzbetreiber verkaufen den Strom aus der Photovoltaikanlage aber nicht direkt an einen der ungefähr 1.000 Stromanbieter, die in Deutschland Strom vertreiben, sondern an die Strombörse mit Sitz in Leipzig. Dort entsteht aus dem Zusammenspiel von Gesamt-Angebot und Gesamt-Nachfrage der jeweils tagesaktuelle Börsenpreis für Strom. Dabei handelt es sich sozusagen um den Großhandelspreis, zu dem die Stromanbieter ihre Kontingente einkaufen. Der Preis für den Endkunden ist allerdings um ein Vielfaches höher, da unter anderem Transport- und Vertriebskosten und natürlich die Gewinnspanne der Stromanbieter hinzukommen, außerdem verschiedene Steuern und Abgaben. Und natürlich die EEG-Umlage, die 2012 etwa 14% des Strompreises in Deutschland ausmachte.
Für die Höhe der EEG-Umlage, die jährlich neu festgesetzt wird, ist unter anderem der durchschnittliche Preis maßgeblich, für den die Netzbetreiber den Ökostrom an der Strombörse verkaufen können. Die Umlage errechnet sich nämlich aus der Differenz zwischen den gezahlten Einspeisevergütungen und den Einnahmen an der Strombörse. Wenn diese „Differenzkosten“ ein Minus ergeben, bleiben die Netzbetreiber aber nicht darauf sitzen. Stattdessen haben sie Anspruch auf entsprechende Ausgleichszahlungen, die wiederum von den Stromanbietern zu leisten sind. Diese reichen die Kosten dann in Form der EEG-Umlage an die Endkunden weiter.
Sinkende Einspeisevergütungen
Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 waren die Differenzkosten noch nie negativ – eine EEG-Umlage musste also immer gezahlt werden. Allerdings hat sich die Ursache dafür in den letzten Jahren verschoben. Waren es anfangs vor allem die hohen Einspeisevergütungen, die an der Strombörse nicht zu refinanzieren waren, so sind in letzter Zeit zunehmend die stark gesunkenen Börsenpreise Schuld am Minus der Netzbetreiber. Wie im ersten Teil zum Thema EEG bereits erläutert wurde, sind die Einspeisevergütungen für Neuanlagen mittlerweile nämlich stark geschrumpft.
Die Situation für die Netzbetreiber sieht also so aus: Einerseits müssen sie für Altanlagen zur Erzeugung von Ökostrom immer noch hohe Vergütungssätze zahlen, andererseits sind in den letzten Jahren vor allem im Photovoltaik-Bereich sehr viele Neuanlagen ans Netz gegangen, für die nur noch relativ geringe Vergütungssätze anfallen. Durch diesen „billigen“ Strom – so hatten viele gehofft – hätte die EEG-Umlage sinken oder zumindest konstant bleiben können, wenn zugleich die Preise an der Strombörse gestiegen oder zumindest gleich geblieben wären.
Doch das Gegenteil ist eingetreten: Die Börsenpreise sind so stark gefallen, dass sich die Differenzkosten – und damit die EEG-Umlage – sogar deutlich erhöht hat. Davon profitieren derzeit insbesondere die Stromanbieter, die ihre Ware zu geringen Großhandelspreisen einkaufen können, sowie große Abnehmer aus der Industrie, die ihren Strom direkt von den Herstellern beziehen. An die Verbraucher werden die Preissenkunken dagegen nicht weitergegeben. Im Gegenteil: Die Endkundenpreise sind auch in diesem Jahr weiter gestiegen, was die Stromanbieter meist mit steigenden Netzgebühren und eben der höheren EEG-Umlage begründen.
Ironischerweise war es nicht zuletzt das große Angebot an Strom aus erneuerbaren Energiequellen, das zum jüngsten Verfall der Börsenpreise beigetragen hat. Es ist schon ein paradoxer Sachverhalt: Ökostrom senkt die Großhandelspreise, dies aber führt automatisch zur Erhöhung der EEG-Umlage und provoziert damit geradezu den Vorwurf, die „Erneuerbaren“ seien zu teuer. Letztlich ist dieser Mechanismus aber eine Folge der EEG-Bestimmungen: Er folgt aus der speziellen Berechnungsmethode für die EEG-Umlage.Verantwortlich für die große Zunahme des Ökostrom-Volumens war zuletzt vor allem das rasante Wachstum bei den Photovoltaikanlagen. Allein 2012 ist die Einspeisung von Solarstrom um rund 44% gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Bundesregierung hat deshalb mittlerweile einen „Förderdeckel“ eingeführt. Durch die so genannte PV-Novelle, die 2012 in das EEG integriert wurde, gibt es für die geförderte Photovoltaik nun erstmals ein Gesamtausbauziel in Höhe von 52 GW (Gigawatt). Ab dem Zeitpunkt, an dem dieses Leistungsvolumen in Deutschland erreicht wird, soll es für neue Anlagen überhaupt keine festen Vergütungszusagen mehr geben. Betreiber von Neuanlagen müssten ihren Strom dann also komplett selbst verbrauchen oder auf eigene Faust vermarkten.Ende 2012 betrug die in Deutschland installierte Gesamtleistung aller geförderten Photovoltaikanlagen rund 32 GW. Experten schätzen daher, dass das Gesamtausbauziel in etwa fünf bis acht Jahren erreicht wird. Spätestens dann wird sich auch die Problematik mit der steigenden EEG-Umlage zunehmend von selbst erledigen.
