RM Rudolf Müller
Das barrierereduzierte Haus

Das Thema Barrierereduzierung hat viele Aspekte. Grafik: KfW Bankengruppe

Forschung, Technik und Trends
15. Mai 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Barrierefreiheit: KfW-Förderung nutzen

Angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wächst in Deutschland der Bedarf an barrierefreien – oder zumindest barrierereduzierten – Wohnungen. Die staatliche Förderbank KfW unterstützt entsprechende Umbauten seit Herbst 2014 mit einem neuen Investitionszuschuss.

Nach Angaben der Statistikämter lebten in Deutschland im Jahr 2010 etwa 16,8 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter waren. Den Prognosen zufolge soll ihre Anzahl bis 2030 um 33 Prozent auf rund 22,3 Millionen anwachsen. Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung nimmt auch deshalb so stark zu, weil die Menschen immer länger leben. Zugleich wünschen sie sich zunehmend, auch ihren Lebensabend zu Hause zu verbringen. Nach Angaben der Kommission „Wohnen im Alter“ des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung leben derzeit aber nur fünf Prozent der Senioren in barrierefreien oder -reduzierten Wohnungen. Es gibt also Handlungsbedarf.

Maßnahmen zur Barrierereduzierung

Völlige Barrierefreiheit ist in vielen Altbauten entweder gar nicht oder nur unter hohen Kosten zu realisieren. Aber für die betroffenen Menschen bedeutet es oft auch schon eine große Erleichterung ihres Lebensalltages, wenn nur gezielte Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung umgesetzt werden. Dabei denken die meisten zuerst an Bodenrampen, Treppenlifte oder bodengleiche Duschen. Das Thema hat aber weit mehr Aspekte. Das wird deutlich, wenn man sich die vielfältigen Beispiele für Umbaumaßnahmen anschaut, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht Umbauen“ finanziell unterstützt werden:

  • Wege zu Gebäuden: Wegeverbreiterung, Beseitigung von Schwellen und Stufen, rutschhemmender Belag.
  • Haus- und Wohnungseingänge: leichtgängige, ausreichend breite, schwellenlose und einbruchssichere Türen, Wetterschutz (zum Beispiel Überdachung), Türschilder- und Briefkastenaufschriften für Sehbehinderte lesbar machen (etwa durch Braille- oder Reliefschrift).
  • Treppen und Stufen: Handläufe ohne Unterbrechungen, Stufenmarkierungen, rutschhemmende Beläge, Umbau von Aufzügen, Einbau eines Treppenlifts (bei Häusern ohne Aufzug).
  • Raumaufteilung verändern: Küchen, Wohn-/Schlafräume oder Flure vergrößern.
  • Badumbau: bodengleiche Duschen, Waschbecken erhöhen, Badewannen umbauen (Einstiegshöhe senken, Türeinstieg oder Wannenlift einbauen), WC-Sitzhöhe verändern, Badtür-Umbau (Türflügel nach außen öffnen lassen, Schiebetür einbauen).
  • Sicherheit und Bedienelemente: Stütz- und Haltevorrichtungen, bessere Erreichbarkeit von Schaltern (zum Beispiel für Licht, Rollläden, Türöffner), automatische Tür-, Tor- und Fensterantriebe, Fernsteuerungssysteme für Beleuchtung, Heizung und Klimatechnik, Gegensprechanlagen, Sicherheits-/Notrufsysteme.
  • Mehrgenerationen-Wohnprojekte: Schaffung von Gemeinschaftsräumen für die Bewohner.
  • Wohnumfeldmaßnahmen: zum Beispiel Schaffung von Sitz- und Spielplätzen in der Nähe von Gebäuden.

Neuer Investitionszuschuss

Bodenebene Duschrinnen

Für den Einbau bodenebener Duschrinnen gibt es den neuen KfW-Zuschuss. Foto: ACO Passavant GmbH

Wie oben schon erwähnt: Wer sich vornimmt, all diese Maßnahmen umzusetzen, um sich ein optimales altersgerechtes Wohnumfeld zu schaffen, der muss schon gut bei Kasse sein. Aber einzelne Maßnahmen können die Lebensqualität ebenfalls deutlich erhöhen und sind auch mit einem schmaleren Geldbeutel zu realisieren. Zumal auch solche Einzelmaßnahmen von der KfW mit einem Investitionszuschuss gefördert werden. Seit Oktober 2014 bietet die Bank dafür das neue Förderprodukt: „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Nr. 455)“.

Im Rahmen des Programms gewährt die KfW für Einzelmaßnahmen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit. Wie gesagt: Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden. Wichtig ist allerdings, dass man den Zuschuss bereits vor Baubeginn bei der KfW beantragt.

Im Übrigen handelt es sich um ein Förderprogramm, das sich nicht an größere Wohnungsunternehmen, sondern eher an den „kleinen Mann“ richtet. Anspruch auf Bezuschussung haben nur Eigentümer von Häusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentümer von maximal einer Wohnung. Auch Ersterwerber eines bereits altersgerecht sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung können den Zuschuss beantragen. Dasselbe gilt für Privatpersonen, die sich zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengeschlossen haben. Und sogar Mieter können den Zuschuss erhalten, wenn sie – mit Zustimmung ihres Vermieters – barrierereduzierende Umbaumaßnahmen aus eigener Tasche finanzieren wollen.

Ergänzung zum Kreditangebot

Der neue Zuschuss ist eine Ergänzung zu den bisherigen Kreditangeboten für das barrierereduzierende Umbauen. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit (Nr. 159)“ vergibt die KfW bereits seit 2009 zinsgünstige Kredite bis zu einer Summe von 50.000 Euro pro Wohneinheit. Für den neuen Investitionszuschuss hat die Bundesregierung der staatlichen Förderbank bis 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.



Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt: freierjournalist@rolandgrimm.com

 

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