
Beispiel einer Muldenversickerung in einer Essener Wohnanlage. Foto: Grimm
Regenwasserversickerung und Abwassergebühr
Regenwasser fließt in Deutschland bisher meist zusammen mit Schmutzwasser in die öffentlichen Abwasserkanäle. Doch das soll sich ändern. Das neue Wasserhaushaltsgesetz favorisiert die dezentrale Niederschlagsbewirtschaftung und spricht sich gegen die Vermischung mit Schmutzwasser aus. Für viele Neubaugebiete schreiben die Kommunen deshalb bereits eine Versickerung auf den Privatgrundstücken vor. Außerdem sind die Kommunen verpflichtet, die „gesplittete Abwassergebühr“ einzuführen. Diese setzt finanzielle Anreize für eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung.
Die gesplittete Abwassergebühr haben viele deutsche Kommunen bereits eingeführt. Für die Hausbesitzer bedeutet das, dass sie nun getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zahlen. Grundsätzlich ist das eigentlich gar nichts Neues, denn schon bisher zahlte man als Grundstückseigentümer eine Abwassergebühr und zusätzlich einen Aufschlag für die „Entsorgung“ des Regens – einen „Aufschlag für den Niederschlag“ sozusagen. Letzteres ist insofern gerechtfertigt, weil ja nicht nur Schmutzwasser, sondern auch das ins öffentliche Netz eingespeiste Niederschlagswasser Kosten in der Kanalisation und im Klärwerk erzeugt.
Klagen gegen ungerechte Wassergebühren

Mit einem Regenwasserspeicher kann man viel Trinkwasser sparen. Foto: Mall
Der bisherige Aufschlag wurde aber einfach als Pauschale auf die Höhe der Abwassergebühr erhoben, die sich wiederum nach dem Frischwasser-Verbrauch richtete. Demnach war es für die Niederschlagsgebühr bisher völlig unerheblich, wie viel Regenwasser von einem Grundstück tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet wurde, entscheidend war vielmehr ausschließlich die Menge des verbrauchten Frischwassers.
Gegen diese Praxis haben private Hausbesitzer durch mehrere Instanzen erfolgreich geklagt, was letztlich dazu führte, dass nun alle Kommunen gerichtlich verpflichtet sind, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Eine Gerechtigkeitslücke bestand ja auch tatsächlich: Mitunter zahlten Supermärkte, die über ihre asphaltierten Parkplätze große Mengen an Regenwasser in die öffentlichen Kanäle fluteten aber nur einen sehr geringen Frischwasserverbrauch hatten, weniger Niederschlagsgebühren als Privathaushalte, in deren Gärten ein Großteil der Niederschläge ortsnah versickerte.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr richtet sich der „Preis für den Regen“ nach der Größe der Dach- und Grundstücksflächen, von denen Wasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation geleitet wird. Das heißt im Umkehrschluss: Je mehr Flächen auf einem Grundstück entsiegelt werden und damit eine örtliche Versickerung ermöglichen, umso geringer fällt die Gebühr aus.
Druck durch das Wasserhaushaltsgesetz
Das neue Gebührenmodell lockt Hausbesitzer mit finanziellen Anreizen zur Entsiegelung von Grundstücksflächen, es zwingt aber niemanden dazu. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das die Bundesregierung 2010 eingeführt hat, geht da schon weiter. In §55 heißt es: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.“
Ob diese Formulierung nur einen Aufforderungscharakter hat oder ob damit die Ableitung von Regenwasser in das Abwassernetz wirklich verboten ist, lässt das WHG offen. Unklar bleibt auch, ob sich die Regel nur auf Neubauten oder auch auf den Bestand bezieht. Der WHG-Paragraph hat aber einen positiven Druck aufgebaut, der im Neubaubereich bereits wirkt. So enthalten einige Wassergesetze auf Landesebene und viele kommunale Bebauungspläne bereits die Forderung, dass bei Neubauten Regenwasser vor Ort versickert werden muss.
Methoden zur Regenwasserversickerung

Modernes Rigolensystem aus Kunststoff zur Zwischenspeicherung von Regenwasser im Erdreich. Foto: ACO
Wer auf seinem Grundstück Regenwasser versickern lassen möchte, muss sich noch für die richtige Methode entscheiden. Bei relativ großen unversiegelten Flächen mit ausreichend durchlässigem Untergrund sind eigentlich keine weiteren baulichen Maßnahmen notwendig. Trotzdem sollten sich Grundstücksbesitzer auch in diesem Fall mit ihrer örtlichen Wasserbehörde in Verbindung setzen. Denn in vielen Wohngebieten ist das Umsetzen von Versickerungsmaßnahmen grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Bietet das Grundstück wenig Platz und nur einen mäßig durchlässigen Boden, dann sollte man über eine Muldenversickerung nachdenken. Dafür werden auf dem Grundstück eine oder mehrere flache Mulden ausgehoben, in die das Wasser von den versiegelten Flächen mithilfe über- oder unterirdischer Rinnen abgeleitet wird (siehe Foto).
Falls die oberen Bodenschichten generell wasserundurchlässig sind, kommt man mit der Flächen- oder Muldenversickerung nicht weiter. Wenn zumindest der Unterboden durchlässig ist, kann aber eine Versickerung über so genannte Rigolen erfolgen. Darunter versteht man unterirdische Pufferspeicher, in die das Regenwasser über Rohrsysteme eingeleitet wird. Rigolen bestanden früher meist aus Kiespackungen, die mit Filtervlies umwickelt waren. Heute bietet die Industrie auch spezielle Speicher aus Kunststoff oder Beton. Bei all diesen Systemen bietet die Rigole einen Raum zur Zwischenspeicherung von Wasser, das dann zeitverzögert in den Untergrund versickert.
Regenwasser speichern
Unabhängig von der Frage, ob man Wasser versickern lässt oder lieber höhere Niederschlagsgebühren zahlt, stellt sich die Frage, ob sich nicht auch die Investition in einen Regenwasserspeicher lohnt. Mit einer solchen Maßnahme lassen sich zwar nicht Niederschlagsgebühren senken, aber wer Regenwasser für Waschmaschine und WC-Spülung oder die Gartenbewässerung verwendet, kann seinen Trinkwasserverbrauch deutlich verringern und damit ebenfalls Kosten sparen.