Trockenbauprofile und ihre Anforderungen
Profilarten und deren Verwendung
Bei den Profilen aus Stahlblech wird zwischen den folgenden wesentlichen Profilarten unterschieden:
• C-Deckenprofil,
• U-Deckenprofil,
• C-Wandprofil,
• U-Wandprofil,
• U-Aussteifungsprofil.
Diese Benennung kommt von der C- bzw. U-förmigen Querschnittsform der verschiedenen Profile und deren hauptsächliche Verwendung im Wand- und Deckenbereich. Neben der Querschnittsform wird ein Profil durch die Steghöhe und die Flanschbreite beschrieben. Bei CWandprofilen etwa ist der Flansch der obere und der untere Querteil eines Stahlprofils, also die Auflagefläche, auf der die Platten verschraubt werden. Als Steg bezeichnet man den Mittelteil des Profils. Üblicherweise sind C-Wandprofile in Steghöhen von 50, 75, 100, 125 und 150mm verfügbar, da sich durch die standardisierten Plattendicken des Beplankungsmaterials bauübliche Abmessungen des fertigen Bauteils ergeben. Die Flanschbreite eines C-Wandprofils ist mit nominell 50mm vorgegeben, wobei sich die beiden Flansche in der Breite um das Maß 2×t (t = Blechdicke) unterscheiden können, um eine Verschachtelung der Profile zu ermöglichen. Das C-Deckenprofil zeigt nominell eine Steghöhe von 60mm bei einer Flanschbreite von 27mm auf.
Die Oberflächen der Profile können gerändelt, profiliert oder mit Sicken versehen sein, an den Längskanten der Profile sind Umbördelungen zulässig. Werkseitige Stanzungen im Steg des Profils zur Führung von Installationen sind in bestimmtem Umfang zulässig, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit des Bauteils nicht beeinträchtigt wird.
Alle Profiltypen bestehen im Regelfall aus 0,6mm dickem Blech. Eine Ausnahme sind die U-Aussteifungsprofile, die aufgrund ihrer Verwendung eine höhere Blechdicke von 2mm und eine Flanschbreite von 40mm aufweisen. U-Aussteifungsprofile zeichnen sich ferner durch eine Lochung im Steg aus, um die Verschraubung mit Verbindern und anderen Zubehören mithilfe von Durchgangschrauben zu ermöglichen.
Normative Vorgaben
Für Stahlblech-Profile, die zur Erstellung von Unterkonstruktionen bei der Verarbeitung von Gipsplatten bestimmt sind, gelten in Deutschland die nationale Norm DIN 18182-1 sowie die europäische Norm EN 14195. Darüber hinaus können von DIN 18182-1 abweichende Profile auf dem deutschen Markt angeboten werden, wenn die Herstellung nach DIN EN 14195 erfolgt und die Verwendbarkeit dieser Profile im System über entsprechende Systemprüfungen an akkreditierten Prüfinstituten erwiesen und dokumentiert ist. Durch DIN 18182-1 werden detaillierte Vorgaben an das Produkt in Anlehnung an die Gegebenheiten des deutschen Marktes getroffen. Von besonderer Bedeutung sind hier geometrische Vorgaben an die Querschnitte und definierte Blechdicken für die einzelnen Profilarten. Ferner definiert die DIN den Werkstoff und dessen Zinküberzug als „schmelztauchveredeltes Stahlband oder Blech aus weichen unlegierten Stählen zum Kaltumformen nach DIN EN 10327“. Der Schutzüberzug muss einer bestimmten Klasse entsprechen und darf eine zweiseitige Schutzauflage aus Zink von 100 g/m² nicht unterschreiten. Diese Verzinkung wird kurz als Z 100 bezeichnet und gilt als Mindestanforderung für die Verwendung der Profile im trockenen Innenausbau.
Als Kennzeichnung zur Einhaltung der Vorgaben tragen normkonforme Profile eine Beschriftung, die neben der Nennung der zugehörigen Norm, Hinweise auf die Profilart, deren Abmessung mit Steghöhe und Flanschbreite, Blechdicke und zum Schutzüberzug beinhaltet. Die Kennzeichnung nach DIN 18182-1 für ein C-Deckenprofil mit 60mm Steghöhe und 27 mm Flanschbreite, Blechdicke 0,6mm und einer Schutzüberzugsauflage aus Zink von 100 g/m², zweiseitig, lautet z. B.: DIN 18182 – CD 60 × 27 × 06 – Z 100. Im Einklang mit der europäischen Norm EN 14195 erfolgt ebenfalls eine Kennzeichnung des Profils, wobei diese durch eine CE-Kennzeichnung ergänzt wird.
Kriterien für die Tragfähigkeit
Die Kennzeichnung ist ein Qualitätsmerkmal und gibt besonders mit der Angabe zur Blechdicke entscheidende Hinweise zur Verwendbarkeit des Profils. Bei den Blechdicken dürfen bestimmte Toleranzbereiche nicht über- und unterschritten werden. Bei einem 0,6mm starken Blech ist die Toleranz mit dem Bereich von 0,54mm bis zu 0,66mm vorgegeben. Ein Profil, dessen Dicke außerhalb Toleranzbereichs liegt, darf in Gipsplattensystemen ohne weiteren Nachweis keine Verwendung finden.
Neben der Blechdicke müssen aber auch die Vorgaben an die Abmessungen des Profils zwingend erfüllt sein, um eine ausreichende statische Tragfähigkeit sicherzustellen. Dabei kommt es nicht nur auf den Profilquerschnitt, sondern auch auf die Kompatibilität mit Zubehören und Abhängebauteilen an. Dazu ein Beispiel: Beim Zusammenspiel eines Abhängers und eines C-Deckenprofils können schon geringe maßliche Abweichungen der Umbördelung für eine geringe Tragfähigkeit der Abhängung sorgen. Deshalb muss die Umbördelung eines C-Deckenprofils ein Mindestmaß von 6mm aufweisen.
Fazit
Profile aus Stahlblech bilden in der Regel die Grundlage für sichere Trockenbaukonstruktionen. Auch wenn es sich bei den Profilen auf den ersten Blick nur um kaltgeformte Blechstücke handelt, übernehmen sie doch eine „tragende“ Rolle im System. Aus diesem Grund müssen Profile den beschriebenen Standard aufweisen und sich als Qualitätsprodukt auszeichnen.
*Jens Möller ist Produktmanager für Profilsysteme beim Trockenbauspezialisten Saint-Gobain Rigips.
Quelle: baustoffpraxis