Dach- und Fassadenbegrünungen werden immer beliebter. Sie sehen nicht nur gut aus, sondern können besonders in Ballungsräumen auch die negativen Folgen der zunehmenden Erderwärmung zumindest abmildern. Doch was ist beim Thema Gebäudegrün eigentlich in Sachen Brandschutz zu beachten? Schließlich sind Pflanzen doch brennbar.
Vor allem begrünte Flachdächer haben viele Vorteile, die in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger werden. Das Pflanzensubstrat schützt die darunter liegende Dachabdichtung und verhindert zugleich die Aufheizung der Dachoberflächen („Kachelofen-Effekt“). Pflanzen und Substrat speichern zudem nicht nur Regenwasser und helfen damit, Überschwemmungen zu vermeiden, sondern binden auch klimaschädliches CO2. Durch Verdunstungsprozesse tragen Gründächer – und Grünfassaden – außerdem zur Abkühlung des Mikroklimas bei.
Fachinformation des BuGG
Dach- und Fassadenbegrünungen sind also wichtig im Kampf gegen den Klimawandel und unverzichtbar für städtische Anpassungsstrategien. Doch zumindest zu Fassadenbegrünungen gibt es in Deutschland bisher keine konkreten Normen oder technischen Baubestimmungen, die das Thema Brandschutz behandeln. Für Dachbegrünungen dagegen gibt es immerhin die DIN-Norm 4102, die viele Punkte zum Brandschutz regelt.

Nach Angaben des Bundesverbandes Gebäude-Grün ( BuGG ) erfolgt die brandschutztechnische Beurteilung bei der Planung von Grünfassaden bisher nur auf Grundlage von Fachempfehlungen, die in verschiedenen Merkblättern zu finden sind. Um die verstreuten Informationen zu diesem Thema zumindest zu bündeln, hat der BuGG im Oktober 2023 die Fachinformation „ Anforderungen an Brandschutz bei Dach- und Fassadenbegrünungen “ veröffentlicht.
Das 44-seitige Werk informiert zwar auch über geltende Brandschutzregeln für Gründächer, der inhaltliche Schwerpunkt liegt allerdings klar auf dem noch recht unübersichtlichen Feld der Grünfassaden. Die in Deutschland existierenden Fachempfehlungen werden zusammengefasst, außerdem erhalten Planende und Bauende einen Überblick über die Ergebnisse aktueller Forschungsarbeiten zum Brandschutz bei Gebäudebegrünungen.
Die Fachinformation leugnet nicht, dass Pflanzen grundsätzlich brennbar sind. Der BuGG macht aber auch klar, dass aus seiner Sicht Fassadenbegrünungen, die unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen und Forschungserkenntnisse geplant, ausgeführt und dauerhaft gepflegt werden, die Brandsicherheit selbst mehrgeschossiger Gebäude nicht beeinträchtigen.
Brandschutz bei Gründächern
Wer ein Gründach plant, kann sich bereits heute an einigen einheitlichen Regeln zum Brandschutz orientieren. In der deutschen Musterbauordnung (MBO) heißt es zum Beispiel ganz allgemein, dass begrünte Bedachungen zulässig sind, „wenn eine Brandentstehung bei einer Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen werden“ (§ 32). Unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, wird in der DIN 4102-4 von 2016 näher erläutert.

Die DIN 4102-4 („Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile“) behandelt im Abschnitt 11.4.7 auch begrünte Dächer. Genauer gesagt geht es an dieser Stelle um extensive Dachbegrünungen . Dagegen werden intensive Dachbegrünungen nicht näher behandelt. In der BuGG-Fachinformation wird das wie folgt begründet: „Intensive Dachbegrünungen gelten in der Fachwelt als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind“.
Intensive Dachbegrünungen sind aus brandschutztechnischer Sicht demnach generell erlaubt. Hauptgrund dafür dürfte sein, dass sich bei dieser Begrünungsvariante zwischen den Pflanzen und der Gebäudehülle eine relativ dicke Substratschicht befindet, die einer Brandausbreitung entgegenwirkt. Bestimmte Abstandsregeln zu benachbarten Bauteilen oder Gebäuden sind natürlich trotzdem einzuhalten. Dabei kann man sich an den Regeln für extensiv begrünte Dächer orientieren.
Extensive Gründächer
Laut BuGG-Fachinformation ist auch bei Extensivbegrünungen „die Brandlast vertrockneter Pflanzenteile in den niedrig und lückig wachsenden Vegetationsbeständen in der Regel gering“. Gleichwohl gelten diese Gründächer nur unter bestimmten Bedingungen als „harte Bedachungen“ und damit als ausreichend widerstandsfähig gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme.
In der DIN 4102-4 werden die diesbezüglichen brandschutztechnischen Anforderungen näher geregelt. So ist für Extensivbegrünungen beispielsweise eine mindestens 3 cm dicke Substratschicht mit höchstens 20 Gewichts-Prozent organischer Bestandteile vorzusehen. Außerdem fordert die Norm einen Mindestabstand von 50 cm gegenüber Öffnungen in der Dachfläche (Dachfenster, Lichtkuppeln) oder benachbarten Wandöffnungen. In solchen Bereichen sind Abstandsstreifen aus Kies oder mit massiven Platten vorgeschrieben.
Die BuGG-Fachinformation weist ferner darauf hin, dass Gründächer laut § 32 MBO mindestens 1 m von Brandwänden entfernt sein müssen, sofern sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.
Brandschutz bei Grünfassaden
Im Gegensatz zu den Gründächern ist die brandschutztechnische Regellage bei Grünfassaden noch deutlich lückenhafter und unklarer. Der BuGG hat zwar in seiner Fachinformation versucht, die bislang verstreut existierenden Fachempfehlungen zusammenzuführen, ein wirklich klares, nachvollziehbares Regelwerk hat diese „Patchwork-Arbeit“ aber nicht zutage gefördert. Wie auch? Baurechtlich verpflichtende Regeln zum Brandschutz bei Grünfassaden fehlen bislang schlichtweg.
Planer von Grünfassaden sollten sich natürlich dennoch mit den existierenden brandschutztechnischen Fachempfehlungen vertraut machen, die auch in der BuGG-Fachinformation vorgestellt werden. Zu den empfohlenen Maßnahmen zählt beispielsweise, dass bei Häusern ab Gebäudeklasse 4 (also bei einer Höhe über 7 m) Bereiche wie notwendige Treppen und Treppenräume, brandabschnittbildende Wände sowie der Bereich des Außenwandanschlußes an das Dach frei von Fassadenbegrünung gehalten werden sollten. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Empfehlungen dieser Art, die wir hier aus Platzgründen aber nicht alle darstellen können.
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Ganz wichtig: Jede begrünte Fassade muss natürlich für Feuerwehrfahrtzeuge frei zugänglich sein. Empfohlen wird ferner, die Begrünungshöhe an die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr anzupassen. Der Deutsche Feuerwehrverband fordert im Übrigen auch, für begrünte Fassaden an Häusern der Gebäudeklassen 4 und 5 eine „Fassadengrün-Pflegeordnung“ vorzuschreiben, die unter anderem den dauerhaften Soll-Zustand der Fassadenbegrünung definiert und die dafür erforderlichen Maßnahmen wie etwa Zuschnitt und Bewässerung verbindlich regelt.