Der Bundesverband Gebäude-Grün hat den Preis für die „BuGG-Fassadenbegrünung des Jahres 2024“ vergeben. Der Preis ging in diesem Jahr an die bayerische Firma „Gefässerie“ für die Begrünung ihres Firmensitzes im fränkischen Fuchsstadt.
Die Firma Gefässerie wurde 1989 zunächst als Blumenladen gegründet. Heute bietet das zehnköpfige Team um die Pflanzen- und Designexpertin Heike Schneider und den Grünfassaden-Experten Achim Eilingsfeld seinen Kunden eine ganzheitliche Planung und Errichtung vertikaler Begrünungen für Fassaden und Innenwände. In diesem Jahr zog das Unternehmen in sein neu errichtetes Firmengebäude, das natürlich auch jede Menge Gebäudegrün bietet. Im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung wurde der Neubau nun zur „BuGG-Fassadenbegrünung des Jahres 2024“ gewählt.
Rundum begrünt
Die Fassade des neuen Firmensitzes in Fuchsstadt hat die Gefässerie in Eigenregie begrünt. Dabei griff sie auf eine technische Lösung von Mobilane zurück – ein Systemanbieter für Pflanzenwände mit Hauptsitz im niederländischen Bemmel. Das Gebäude erhielt eine wandgebundene Fassadenbegrünung auf einer Fläche von insgesamt 172 m2. Dazu zählen die vier Außenwände des Hauptgebäudes und eine Wand der Lagerhalle.

Technisch umgesetzt wurde das Projekt mit dem patentierten, modularen „Mobi-Panel-System“ von Mobilane. Es ist leicht und besteht aus vorkultivierten Kassetten mit heimischem Grün. 6.171 Pflanzen sind es insgesamt, die die Gefässerie umgeben. Sie nehmen über ein kapillares Mikrofasertuch Wasser aus dem internen Wasserspeicher auf. Ein automatisches Be- und Entwässerungssystem sorgt für eine ausgewogene Wasserversorgung.
Neben der Fassade wurden auch das Dach (140 m2) und einige Innenräume (23,5 m2) des Bürogebäudes begrünt. Diese maximale Ausschöpfung des Begrünungspotenzials war sicher auch ein Grund dafür, dass der BuGG-Award an die Gefässerie ging. Das Siegerobjekt wurde aus insgesamt 55 Begrünungen ausgewählt, die dieses Jahr zur Abstimmung standen. Diese Projekte waren zuvor von BuGG-Mitgliedern eingereicht worden. An der abschließenden Abstimmung konnten 2024 erstmals nicht nur BuGG-Mitglieder, sondern jeder teilnehmen.
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