Grafik zur installierten Photovoltaik-Leistung in Deutschland Ende 2024 mit einer Gesamtleistung von rund 100 Gigawatt.
Steckersolargeräte sind noch ein kleiner, aber wachsender Markt. (Quelle: BSW-Solar)

Aktuell 2025-11-24T08:00:00Z DIN-Norm für Steckersolargeräte

Mikro-Photovoltaikanlagen für die Steckdose boomen seit ein paar Jahren. Mittlerweile sind in Deutschland rund 1,15 Millionen dieser „Balkonsolarkraftwerke“ bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Bis zuletzt herrschte aber eine gewisse Rechtsunsicherheit, ob man Mikro-PV einfach an die häusliche Steckdose anschließen darf. Die weltweit erste Norm für Steckersolargeräte schafft nun Klarheit.

Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 („Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb“) ist die weltweit erste Norm für Steckersolargeräte und tritt am 1. Dezember in Kraft. Sie definiert, was ein Steckersolargerät ist, und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit diese kleinen Solarmodule per Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden dürfen. Schuko-Stecker (die Abkürzung steht für „Schutzkontakt“) sind die klassischen Stecker mit den zwei runden Kontaktstiften, die in unsere häuslichen Steckdosen passen. Schuko-Steckdosen verfügen neben zwei runden Löchern über einen zusätzlichen Erdungskontakt, der meist mithilfe zweier Metallklammern an den Seiten ausgeführt wird.

Schuko-Stecker sind solar-sicher

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), begrüßt die Veröffentlichung der Produktnorm: „Die DIN-Norm für Steckersolargeräte sorgt für Rechtssicherheit bei Produzenten, Händlern und Endverbrauchern und stärkt ein seit einigen Jahren stark wachsendes Marktsegment. Steckersolargeräte sind eine schöne Möglichkeit für Millionen Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern, aktiv an der Energiewende zu partizipieren.“ Mitarbeitende und Mitglieder des BSW-Solar haben an der Erarbeitung der neuen Norm über mehrere Jahre intensiv mitgewirkt.

Im Unterschied zu klassischen Photovoltaik-Anlagen sind Steckersolargeräte so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters begrenzt sind. Eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und der Personen im Haushalt ist damit nach Angaben des BSW-Solar praktisch auszuschließen.

Die DIN VDE V 0126-95 schafft nun Rechtssicherheit, indem sie festhält, dass Steckersolargeräte bis zu insgesamt 960 Watt Modulleistung und einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung einfach per Haushaltstecker (Schuko-Stecker) an die Steckdose angeschlossen werden dürfen. Bei Mikro-PV mit höherer Leistung ist weiterhin der Anschluss durch einen Elektrofachbetrieb nötig, damit die Elektroinstallation vor Überlastung geschützt werden kann. Bei mehr als 2.000 Watt Modulleistung ist auch eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

Norm gilt nicht für Kleinstspeicher

Steckersolargeräte werden zunehmend auch in Kombination mit Kleinstspeichern genutzt. Die gerade veröffentlichte Norm umfasst allerdings nur reine Steckersolargeräte und gilt daher nicht für diese Speicher. Eine Produktnorm für steckerfertige Batterien soll aber demnächst von einem Arbeitskreis des DKE/VDE erarbeitet werden.

Anders als bei Steckersolargeräten ohne Batterie ist bei der Kombination mit einem Speicher in der Regel eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig. Der BSW-Solar weist zudem darauf hin, dass Batteriespeicher – anders als Steckersolargeräte ohne Batterie – derzeit nicht nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, sondern darüber hinaus auch beim jeweiligen Netzbetreiber anzumelden sind. Für Kleinstspeicher soll diese Regelung allerdings nächstes Jahr nach der geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten darauf schon jetzt.

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zuletzt editiert am 21. November 2025