Eine rote Betonglättmaschine auf einer Baustelle, bereit zur Bearbeitung des Betonbodens.
Glättmaschinen mit Elektroantrieb (hier ein Akku-Doppelglätter) sind aus Arbeitsschutzperspektive die beste Lösung. (Quelle: BTS Betontechnik Schumacher)

Plus 2025-09-24T07:00:00Z Estrich- und Betonflächen sicher glätten

Um Unebenheiten an Estrich- oder Betonflächen zu beseitigen und um die Flächen zu verdichten, kommen Glättmaschinen zum Einsatz. Oft werden diese noch mit Benzin betrieben, was für die Anwender der Maschinen ein Gesundheitsrisiko sein kann. Zu diesem Thema hat die BG BAU nun die Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ veröffentlicht.

Der Betrieb von Maschinenmotoren mit Benzin setzt Kohlenmonoxid (CO) frei. Bei hohen Konzentrationen kann dieses farb- und geruchlose Gas zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Typische Symptome sind Kopfschmerzen, Schwächegefühl, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen und Atemnot. Bei hohen Konzentrationen kann Kohlenmonoxid zu Koordinationsschwierigkeiten, Herzrhythmusstörungen sowie Bewusstlosigkeit und sogar zum Tod führen. Als Spätfolgen einer CO-Vergiftung sind neurologische Symptome wie Apathie, Psychosen, Sprachstörungen und Amnesie möglich.

EU-Grenzwert für Kohlenmonoxid

Die Europäische Union hat deshalb den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Kohlenmonoxid abgesenkt. In Deutschland gilt der neue Grenzwert seit dem 15. Januar 2024. Seither darf die durchschnittliche Konzentration in einer Arbeitsschicht von acht Stunden den Wert von 23 mg pro Kubikmeter nicht mehr überschreiten. Außerdem darf die CO-Konzentration während der Arbeitsschicht nur maximal viermal innerhalb von 15 Minuten einen Wert bis zu 69 mg/m3 erreichen (Kurzzeitwert).

Eine Glättmaschine steht auf einer Holzpalette in einer Werkstattumgebung.
Das Bild zeigt einen benzinbetriebenen Einfach-Glätter mit Katalysator. (Quelle: Corinne Ziegler – BG BAU)

„Der abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid stellt viele Bauunternehmen, die Glättarbeiten ausführen, vor enorme Herausforderungen“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ( BG BAU ). „Denn in Räumen, Tiefgaragen oder Hallen kann dieser Grenzwert nicht eingehalten werden, wenn mit benzinbetriebenen Glättern gearbeitet wird – auch dann nicht, wenn sie mit einem Katalysator ausgestattet sind.“

Die BG BAU fungiert in Deutschland als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen. In dieser Funktion betreut sie mehr als 3 Mio. Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und circa 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Dies geschieht nicht zuletzt durch Information und Aufklärung.

16-seitige Handlungshilfe

Im Juni hat die Berufsgenossenschaft nun eine Aufklärungskampagne zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Glättmaschinen für Estrich- und Betonflächen angestoßen. Hans-Jürgen Wellnhofer: „Um unseren Mitgliedsunternehmen eine Praxishilfe an die Hand zu geben, wie sie Motorabgase bei Glättarbeiten reduzieren oder sogar komplett vermeiden können, haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern eine Branchenlösung erarbeitet.“

Cover der Branchenlösung.
Die Branchenlösung wurde im Juni veröffentlicht. (Quelle: BG BAU / Foto: Hofstede Trading – Mark Kristel)

Die 16-seitige Broschüre (PDF-Download hier ) trägt den Titel „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ und gibt praxistaugliche Tipps für die Arbeit mit Glättmaschinen. Die BG BAU hat sie gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dem Bundesverband Estrich & Belag (BEB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) entwickelt.

Die neue Handlungshilfe beschreibt unter anderem notwendige Schutzmaßnahmen für den Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen. Maschinen mit Dieselmotoren sind in diesem Zusammenhang weniger kritisch, da sie zwar Dieselrußpartikel, Stickoxide und Kohlendioxid, aber nur sehr wenig Kohlenmonoxid emittieren. Die Broschüre informiert ferner darüber, welche Arbeitsmittel oder -verfahren Unternehmen einsetzen können, um CO-Emissionen zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden. So wird zum Beispiel darauf hingewiesen, dass beim Einsatz von (selbstnivellierendem) Fließestrich Glättarbeiten gänzlich überflüssig sind.

Was geht noch – und was nicht?

Die Branchenlösung stellt unmissverständlich klar, dass „beim Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen (weder mit noch ohne Katalysator) in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen (wie in Räumen, Hallen, Tiefgaragen) der neue abgesenkte AGW für CO nicht eingehalten werden kann“. Für Hallen gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung. Dort gilt der neue EU-Grenzwert für Kohlenmonoxid erst ab dem 01.01.2029. Bis dahin bleibt der Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen erlaubt, sofern diese über einen Katalysator verfügen.

Als beste Lösung für ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche werden Glättmaschinen mit Elektroantrieb empfohlen. Diese Maschinen mit Kabel oder Akku sind emissionsfrei, es werden keinerlei Motorabgase freigesetzt. Die BG BAU fördert im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien die Anschaffung von akkubetriebenen Glättmaschinen. Pro Maßnahme erstattet sie ihren Mitgliedsunternehmen für den Kauf von akkubetriebenen Einfachglättern bis zu 800 Euro und von akkubetriebenen Doppelglättern bis zu 3.000 Euro.

In Tiefgaragen können für Glätt- und Verdichtungsarbeiten neben den elektrisch betriebenen Maschinen auch dieselbetriebene Geräte mit Dieselpartikelfilter verwendet werden – nicht aber flüssiggasbetriebene Glättmaschinen.

Für Glättarbeiten in Hallen schafft die Branchenlösung – wie oben schon angedeutet – eine dreijährige Übergangsfrist, um den betroffenen Unternehmen genügend Zeit für die Anschaffung neuer Geräte einzuräumen. Das heißt: Bis Ende Dezember 2028 wird in Hallen auch noch der Einsatz von benzinbetriebenen Glättern mit Katalysator geduldet. Spätestens ab 1. Januar 2029 aber dürfen auch hier nur noch Glättmaschinen zum Einsatz kommen, die elektrisch, mit Flüssiggas oder Dieselkraftstoff betrieben werden. Dieselbetriebene Maschinen müssen über einen Dieselpartikelfilter verfügen.

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Für Glättarbeiten im Freien gilt natürlich eine andere Gefahrenlage. Gleichwohl hält die BG BAU auch hier Glättmaschinen mit Elektroantrieb oder dieselbetriebene Glättmaschinen (mit oder ohne Dieselpartikelfilter) für die beste Lösung. Flüssiggasbetriebene Glättmaschinen und benzinbetriebene Motoren mit Katalysator werden aber ebenfalls toleriert. Benzinbetriebene Glättmaschinen ohne Katalysator sind dagegen selbst im Freien nicht akzeptabel.

zuletzt editiert am 18. September 2025