
Wand- und Deckenbereiche, die keiner direkten Wassereinwirkung ausgesetzt sind, dürfen auch in Feuchträumen mit Gipsputz ausgeführt werden. (Quelle: Knauf)
2025-12-16T08:00:00Z Gipsbaustoffe in Feuchträumen
Baustoffe auf Gipsbasis sind feuchteempfindlich. Das gilt für Gipsputz ebenso wie für Gipsplatten. Trotzdem sind diese Produkte in Feuchträumen nicht grundsätzlich verboten. Es kommt darauf an, wie hoch die erwartbare Wassereinwirkung bei den jeweiligen Innenraumflächen tatsächlich ist. Die neue DIN 18534-1 stellt klar, wann Gipsbaustoffe in Feuchträumen möglich und wann sie ausgeschlossen sind.
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zuletzt editiert am 09. Dezember 2025