Panorama
2015-01-08T11:05:51Z
Habe ich während meiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld?
Centmünzen
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. während der Ausbildung oder des Studiums) kann das Kindergeld darüber hinaus weiter gezahlt werden. Wichtig ist: Dieser Anspruch gilt nur während der ersten Ausbildung . Sollte bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen sein, verfällt der Kindergeldanspruch. Zudem wird das Kindergeld nur bis spätestens zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Während der Ausbildung ist das Geld oft knapp. Zudem kommt meist ein Verbot des Arbeitgebers zusätzlich zur Ausbildung eine Nebentätigkeit auszuüben – diese Regel dient in erster Linie eurem eigenen Schutz. Die Ausbildung ist oftmals anstrengend, stellt euch vor, ihr müsstet nach der Arbeit noch mal arbeiten gehen – Hausaufgaben für die Berufsschule machen und das Privatleben nicht zu vergessen … Doch wie kann die finanzielle Lücke gestopft werden? Einer von vielen Wegen durch den Bürokratie-Dschungel führt zum Kindergeld.
In Deutschland beträgt das Kindergeld seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 € monatlich, für das dritte Kind 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 € monatlich. Das Geld wird in der Regel an die Anspruchsberechtigten (Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern) ausgezahlt. Wenn ihr nicht mehr Zuhause wohnt, müssen euch eure Eltern das Kindergeld auszahlen. Schließlich ist es dazu da, euch während der Ausbildung zu unterstützen. Sollte es zum schlimmsten Fall kommen und eure Eltern verweigern euch die Auszahlung, könnt ihr euch an die zuständige Familienkasse wenden.
Gut zu wissen: Galt es bis Ende 2011 nur bis zu 8004 € jährlich zu verdienen, da sonst der komplette Kindergeldanspruch verfällt, wurde mit einer neuen Reglung eingeführt, dass ihr nun soviel verdienen könnt wie ihr wollt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2012.