Bauen mit Holz kann Kommunen helfen, ihre Klimaziele zu erreichen. Doch der Erfolg der Projekte hängt maßgeblich von frühen planerischen Weichenstellungen ab. Holzbau-spezifische Anforderungen – etwa zum Brandschutz oder zur Geschossanzahl – sollten bereits im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt werden, um spätere Hemmnisse zu vermeiden. Hilfestellung für eine fachgerechte Planung bietet der neue Leitfaden „Holzbau findet Stadt“.
„Oft werden die besonderen Anforderungen des Holzbaus als Einschränkung wahrgenommen – doch sie sollten als Motivation verstanden werden, innovative und zukunftsfähige Entwürfe zu entwickeln“, heißt es in der Einleitung des Leitfadens, der im Mai veröffentlicht wurde (Download-Link hier ). Erarbeitet haben ihn Fachleute der Ruhr-Universität Bochum und der RWTH Aachen – mit fachlicher Unterstützung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Holz-Option frühzeitig mitdenken
Der 49-seitige Leitfaden ist ein Ergebnis des gleichnamigen Forschungsprojekts „Holzbau findet Stadt“ ( Link zum Abschlussbericht ), das vom Bundesbauministerium im Rahmen des Innovationsprogramms „Zukunft Bau“ gefördert wurde. Er richtet sich insbesondere an Fachleute in Kommunen sowie in Planungs- und Architekturbüros und soll den Holzbau auf Ebene der Stadtplanung fördern.

Im Rahmen des Projekts untersuchten die Forschenden Rahmenbedingungen für eine frühzeitige Einbindung von Holz als Baustoff in der Planung von Stadtquartieren. Sie analysierten unter anderem 25 beispielhafte Holzbauquartiere in Deutschland, Österreich sowie der Schweiz und führten Experteninterviews durch. Viele Ergebnisse dieser Forschungsarbeit fanden Eingang in den Planungsleitfaden „Holzbau findet Stadt“.
Um Wege aufzuzeigen, wie sich klimafreundliche Holz- oder Holzhybridbauten wirtschaftlich im Städtebau realisieren lassen, untersuchten die Projektbeteiligten von RWTH Aachen und Uni Bochum zunächst die klassischen Entwurfsprinzipien für die Entwicklung urbaner Quartiere und verglichen diese dann mit den speziellen Vorgaben und Anforderungen des Holzbaus. Dabei wurden fördernde und hemmende Aspekte identifiziert und untersucht, wie Städtebau und Holzbau besser in Einklang gebracht werden können.
Holzbau als Normalfall etablieren
Der Leitfaden ist als planerische Praxishandreichung für den Holzbau, aber auch für den Holzhybridbau auf kommunaler Ebene gedacht. Er soll Anregungen vermitteln, wie sich Holzbauquartiere einfacher umsetzen lassen und der Holzbau von Anfang an in das städtebauliche Konzept integriert werden kann. Ziel ist es, Holzbau nicht als Sonderfall, sondern als gleichwertige und zukunftsfähige Option in der Stadtplanung zu etablieren.
„Damit Städte und Kommunen ihre Klimaziele erreichen, sollten Holzbauquartiere frühzeitig als strategische Option in Planungsprozesse einbezogen werden“, unterstreicht Prof. Dr. Annette Hafner von der Ruhr-Universität Bochum. „Wer das Bauen mit Holz bereits in der Stadtentwicklung mitdenkt, schafft die Grundlage für ressourcenschonende Quartiere und nachhaltiges Bauen im großen Maßstab“, ergänzt BBSR-Expertin Helga Kühnhenrich.
Dass der Holzbau frühe planerische Weichenstellungen erfordert, wird im Leitfaden auch mit dem im Vergleich zum Massivbau ganz anderen Bauprozess begründet. Der höhere Grad an werkseitiger Vorfertigung erfordert eben auch eine detailliertere Planung in frühen Projektphasen. Dies stehe im Gegensatz zur traditionellen Bauweise, bei der viele Details erst in späteren Phasen festgelegt werden – heißt es dazu im Leitfaden.
Praktische Planungstipps
Im Leitfaden spiegeln sich die praktischen Ergebnisse des Forschungsprojekts „Holzbau findet Stadt“ als konkrete Planungstipps wider. Ist ein Stadtquartier in Blockbebauung gewünscht, wird zum Beispiel angeregt, die Blockstruktur so zu gestalten, dass die verschiedenen Baukörper entweder gar keine Innenecken bilden oder zumindest mit einem Innenwinkel von mehr als 120 Grad aufeinandertreffen. Hintergrund: Bei einer solchen Bauweise lassen sich die Brandschutzanforderungen im Holzbau senken.
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Ein anderer Planungstipp betrifft die Nutzung des Erdgeschosses von geplanten Wohngebäuden. Wird das Erdgeschoss nicht zum Wohnen, sondern zum Beispiel für Einzelhandelsgeschäfte genutzt, sei es sinnvoll, Außenwände und Geschossdecke des Erdgeschosses in konventioneller Stahlbeton -Bauweise auszuführen. Warum? Weil für die abweichende Art der Nutzung ansonsten erhöhte Brandschutz-Anforderungen zu beachten wären. Die darüber liegenden (Wohn-) Geschosse könnten dann trotzdem in Holzbauweise errichtet werden.
Auch auf das Thema „Holzbau und Gebäudeklassen“ geht der Leitfaden ein. Bis einschließlich Gebäudeklasse 3 – also bis zu einer Gebäudehöhe von 7 m – könne man mit Holz praktisch genauso bauen wie mit Massivbaustoffen. Ab Gebäudeklasse 4 steigen die Anforderungen, insbesondere beim Brandschutz. Ab Gebäudeklasse 5 (Gebäudehöhe > 13m) sei ein deutlich erhöhter Planungsaufwand erforderlich. Alle Anforderungen seien aber durch hybride Bauweisen erfüllbar, bei denen Holz in Kombination mit Stahlbeton oder Mauerwerk zum Einsatz kommt.