RM Rudolf Müller

Rechte und Pflichten
12. November 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Ausbildungsnachweis

Es gibt einige gesetzliche Vorschriften, auf Grund derer Azubis verpflichtet sind, schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Im Einzelnen findest du diese nachstehend aufgeführt:

AusbildungsnachweisBerufsbildungsgesetz

  • Nach §14, Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss ein Ausbildungsbetrieb dafür sorgen, dass Azubis schriftliche Ausbildungsnachweise führen und muss diese auch durchsehen (zumindest soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden).
  • Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen ist, neben der Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung, Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43, Abs. 2).

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

  • In § 7 ist festgelegt, dass Azubis einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben. Der Ausbilder muss den Azubis die Gelegenheit geben, die Nachweise während der Ausbildungszeit zu führen. Ebenfalls ist der Ausbilder verpflichtet, diese Nachweise regelmäßig durchzusehen.
Die Berufsbildungsausschüsse der IHKs legen in ihren entsprechenden Merkblättern die Regeln für die Führung der Ausbildungsnachweise fest. Die Merkblätter können von IHK zu IHK variieren. Weitere Informationen findest du auf der Internet-Seite deiner IHK.

Für die meisten Azubis ist das Führen der Ausbildungsnachweise eine lästige Pflicht. Somit haben sich einige Unsitten eingebürgert. Die einen schreiben „Geschichten“ damit sich die Nachweise interessant lesen lassen, die anderen nutzen die Ausbildungsnachweise der ehemaligen Azubis als Kopiervorlage. Sicher praktische und auch zeitsparende Lösungen, aber nicht zu empfehlen. Denn die Ausbildungsnachweise haben ihre Berechtigung:

  1. Sie dienen deinem Ausbilder zur regelmäßigen Überprüfung, welche Ausbildungsinhalte in den Abteilungen und in der Berufsschule vermittelt wurden. Sind die Berichte nicht authentisch, wird deinem Ausbilder nicht auffallen, dass es Unzulänglichkeiten in der Ausbildung gibt.
  2. Sollte es einmal zu Streitigkeiten zwischen dir und deinem ausbildenden Unternehmen kommen, weil in der Ausbildung keinerlei der erforderlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden, hast du mit den Ausbildungsnachweisen die Möglichkeit, diese Mängel zu dokumentieren.
  3. Die Ausbildungsnachweise werden von vielen Prüfungsausschüssen als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch, also für die mündliche Abschlussprüfung, herangezogen. Wenn du die in den Nachweisen beschriebenen Dinge nicht selber erlebt hast, dann könntest du bei diesem Prüfungsteil ein größeres Problem bekommen.

Als Beispiel:
Ein Azubi hat einen Ausbildungsnachweis eines ehemaligen Azubis kopiert. Dieser beschreibt eine Werksbesichtigung in einem Porenbetonwerk, das unser Beispiel-Azubi jedoch tatsächlich nie gesehen hat. Der Prüfer geht aber davon aus, dass der Azubi die Produktionsabläufe kennt und beginnt Fragen zu diesem Thema zu stellen. Das kann dann zu einer äußerst peinlichen Situation führen.

Also, nimm dir die Zeit, deine eigenen Ausbildungsnachweise zu schreiben. Auch wenn es manchmal nervig ist.

Tipp: Bevor du die Nachweise zur Abschlussprüfung bei der IHK einreichst, fotokopiere sie dir und lies sie vor der mündlichen Prüfung nochmals durch. Denn dann erinnerst du dich an die Vorkommnisse deiner Ausbildungszeit, auch an die, die schon 2 – 3 Jahre zurückliegen.
Und noch etwas: Nicht nur die Inhalte sind ausschlaggebend, sondern auch das Erscheinungsbild. „Hin geschmierte“ und unordentliche Ausbildungsnachweise machen einen schlechten Eindruck. In eine anständige Mappe geheftet, sauber geschrieben, entweder mit einer schönen Handschrift oder am PC erstellt und mit einem aussagekräftigen Deckblatt versehen wirst Du schon die ersten Punkte sammeln. Also bitte keine „Eselsohren“ an den Blätterecken oder Ränder von Kaffeetassen hinterlassen.

Mehr Informationen bekommst du über deine IHK:


Bitte beachten Sie: Der Inhalt dieses Beitrages stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen! Unser Anspruch ist es, immer rechtlich korrekte Artikel zur Verfügung zu stellen. Allerdings ändern sich Gesetze bzw. gesetzliche Regelungen häufig. Wir können daher keine Garantie für die aktuelle oder zukünftige Richtigkeit übernehmen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine juristisch fundierte Person (z.B. Rechtsanwälte, Gewerkschaften, IHK etc.).

 

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