RM Rudolf Müller
Geldscheine

Der Staat gibt dir zusätzliches Geld während der Ausbildung. Informiere dich einfach bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Foto: © Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Rechte und Pflichten
12. November 2015 | Artikel teilen Artikel teilen

Berufsausbildungsbeihilfe

Manchmal ist es erforderlich, dass man für seine Ausbildung umziehen muss. Es ist schön und aufregend, endlich in der eigenen Bude zu sein. Aber wie bezahlen? In der Regel dürfte die Ausbildungsvergütung nicht reichen, um die eigene Wohnung mit allem Drumherum zu finanzieren. Dafür hat sich der Gesetzgeber die „Berufsausbildungsbeihilfe“ (BAB), umgangssprachlich oft als „Azubi BAföG“ bezeichnet, ausgedacht. Hier nun die wichtigsten Infos rund um die BAB.

Also was ist „BAB“?
Ein finanzieller Zuschuss, den du in der Ausbildung oder bei einer „berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme“ vom Staat bekommen kannst.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
Azubis, die aus Entfernungsgründen zum Ausbildungsplatz/zur Maßnahme nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können.

Wo gibt es die BAB?
Die BAB musst du bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

Wie viel gibt es?
Wie hoch die finanzielle Hilfe ausfällt, kommt immer auf den Einzelfall an. Das solltest du am besten direkt mit deinem Berater in der Arbeitsagentur besprechen. Alternativ gibt es auch ein Tool, um die BAB-Höhe online zu berechnen.
Bitte behalte im Hinterkopf, dass die BAB nur rückwirkend für den aktuellen Monat gezahlt wird. Wenn deine Ausbildung z. B. zum 01.09. beginnt und du erst im Oktober den Antrag stellst, bekommst du auch erst ab Oktober die Unterstützung.

Wie lange bekomme ich BAB?
Die BAB wird nur für einen bestimmten „Bewilligungszeitraum“ gezahlt. Dann wird neu entschieden, ob du BAB bekommst. Bei einer Ausbildung liegt der Bewilligungszeitraum für gewöhnlich bei 18 Monaten.

Kein Anspruch auf BAB, aber der Monat ist mal wieder zu lang fürs Geld?
Ja, das soll vorkommen. Falls das bei dir der Fall ist, darfst du neben deiner Ausbildungsvergütung noch zusätzlich 400 EUR dazu verdienen. Ein „400 Euro Job“ stellt also kein Problem dar.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 4/2009

 


 

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