Ein gelber LeeBoy 8530 Strassenfertiger beim Auftragen von frischem Asphalt auf einer Baustelle, unterstützt von Bauarbeitern in Warnwesten.
Beim Walzasphalteinbau gilt ab 2027 ein verschärfter Arbeitsschutz. (Quelle: Pixabay)

Tiefbau 2026-10-13T07:00:00Z Neue Arbeitsschutzregeln für Walzasphalt

Für den Einbau von Walzasphalt gilt ab Januar 2027 ein verschärfter Arbeitsplatzgrenzwert bezüglich der Emissionen, die durch heißes Bitumen entstehen. Wie können Straßenbauunternehmen den Grenzwert einhalten und damit künftig die Gesundheitsgefahren ihrer Beschäftigten durch das Einatmen der Stoffe minimieren? Dazu präsentieren die BG BAU und ihre Partner eine neue Branchenlösung.

Walzasphalt ist die am häufigsten verbaute Asphaltsorte auf Deutschlands Straßen. Das aus Gesteinskörnungen und dem Bindemittel Bitumen bestehende Material heißt so, weil es nach dem Aufbringen auf die Fahrbahn nachverdichtet werden muss, wozu unter anderem Walzfahrzeuge zum Einsatz kommen.

Der Asphalt wird vor dem Einbau stark erhitzt, um das Erdölprodukt zu verflüssigen. Problem: Aufgrund der hohen Verarbeitungstemperaturen entweichen aus dem Bitumen Dämpfe und Aerosole, die Atemwege und Augen von Beschäftigen reizen und zu Unwohlsein führen können. Eine spezielle Berufskrankheit, die man eindeutig auf Dämpfe und Aerosole aus Bitumen zurückführen kann, ist bislang aber nicht bekannt.

Grenzwert ab Januar Pflicht

Um den Gesundheitsschutz im Straßenbau zu erhöhen, hatte das Bundesarbeitsministerium bereits 2020 einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) in Höhe von 1,5 mg/m3 für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in Kraft gesetzt. Für den Bereich Walzasphalt gilt dieser Grenzwert aber erst ab dem 1. Januar 2027. Die lange Übergangsfrist sollte den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit geben, wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsreduzierung bei der Asphaltverarbeitung umzusetzen.

Eine orangefarbene Hamm-Straßenwalze verdichtet frischen Asphalt auf einer neuen Straßenbaustelle, während im Hintergrund eine weitere Baumaschine arbeitet.
Walzasphalt ist die häufigste Asphaltsorte auf Deutschlands Straßen. (Quelle: Pixabay)

Einen Schwerpunkt legte die Branche in den letzten Jahren darauf, den so genannten Niedrigtemperaturasphalt zur Marktreife zu bringen. Hintergrund: Klassischer Walzasphalt wird bei Temperaturen zwischen 140 bis 180 °C verarbeitet. Temperaturabgesenkte Asphalte dagegen lassen sich schon im Bereich von 110 bis 130 °C verarbeiten, die maximale Einbautemperatur liegt hier bei 165 °C.

Beim Niedrigtemperaturasphalt hat sich seit 2020 tatsächlich eine Menge getan. So viel, dass der Deutsche Asphaltverband – die Interessensvertretung der Asphaltmischgutproduzenten und Einbauunternehmen – schon 2023 einen Beschluss verabschieden konnte, wonach seine Mitglieder ab 2025 nur noch temperaturabgesenkte Asphalte herstellen sollten. Zur freiwilligen Selbstverpflichtung kommt nun ab 2027 der auch im Bereich Walzasphalt verpflichtende Grenzwert.

Branchenlösung kostenlos downloadbar

Rechtzeitig bevor die neue Arbeitsschutzregel „scharf gestellt“ wird, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden die gemeinsame „Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ veröffentlicht. Das 20-seitige Dokument steht auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft zum kostenfreien Download bereitseht (Direktlink hier ). Es ersetzt die bisherige Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt und Gussasphalt“.

Ein von oben fotografierter Strassenfertiger bei der Arbeit, der frischen Walzasphalt auf einer Baustelle verteilt. Auf dem Bild ist der Fahrerplatz und der Einbauvorgang zu sehen, kombiniert mit dem Logo der BG BAU und dem Text zum Thema Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau.
Die Branchenlösung kann man auf der Website der BG BAU downloaden. (Quelle: BG BAU)

Die Branchenlösung beschreibt den Stand der Technik und enthält konkrete Empfehlungen für die Verarbeitung von Walzasphalt mit speziellem Bezug auf den Gesundheitsschutz. Sie soll den betroffenen Unternehmen mithilfe eines praxisnahen Präventionskonzepts dabei helfen, den neuen Grenzwert sicher einzuhalten. „Ein wirksamer Gesundheitsschutz braucht Lösungen, die fachlich fundiert und in der Praxis erprobt und mit vertretbaren Mitteln umsetzbar sind“, betont Marc Wählen, Vorsitzender des Koordinierungsausschuss Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau (KoA-Bit), der die Branchenlösung erarbeitet hat.

An der Arbeit im Koordinierungsausschuss beteiligten sich neben der BG BAU auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), die Beratungsstelle für Gussasphaltanwendungen (bga), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), der Deutsche Asphaltverband (DAV) sowie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).

Substitutionsmaßnahmen

Nicht alle in der Branchenlösung genannten Schutzmaßnahmen haben dieselbe Bedeutung – es gibt eine Maßnahmen-Hierarchie. Zuvorderst sind es Maßnahmen im Bereich der Substitution, die Straßenbauunternehmen umsetzen sollen. Dazu zählen die Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt und der Verzicht auf mineralölbasierte Trennmittel. Durch beide Maßnahmen lassen sich gesundheitsschädigende Dämpfe und Aerosole von vorneherein reduzieren.

Trennmittel dienen im Asphaltbau dazu, das Ankleben des heißen Asphalts an Maschinen, Werkzeugen und Transportflächen zu verhindern. Als Alternative zu mineralölbasierten Trennmitteln gibt es heute auch pflanzliche Alternativen. Die Branchenlösung fordert, Trennmittel generell möglichst sparsam einzusetzen und auf mineralölbasierte Produkte ganz zu verzichten.

Temperaturabgesenkter Asphalt ist laut Branchenlösung mit der Änderung des entsprechenden technischen Regelwerks seit 2026 zur neuen Regelbauweise im Straßen- und Verkehrswegebau geworden. Dem Einbau stehe praktisch nichts mehr im Wege. Unternehmen, die trotzdem darauf verzichten, müssten dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung begründen – heißt es in der Branchenlösung.

In dem Dokument wird aber zugleich auch darauf hingewiesen, „dass der Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt für sich allein noch keine Reduktion der Emissionen erwarten lässt, die eine dauerhaft sichere Einhaltung des Grenzwertes gewährleistet“! Es bedürfe daher weiterer (technischer) Schutzmaßnahmen.

Weitere Maßnahmen

Als wesentliche technische Maßnahme fordert die Branchenlösung den Einsatz von Walzasphaltfertigern, die über eine integrierte Absauganlage verfügen. Dadurch lassen sich die am Arbeitsplatz weiterhin entstehenden Bitumendämpfe und -aerosole weitgehend vom Bedienpersonal fernhalten. Auch ältere Maschinen könne man in vielen Fällen mit einer Absauganlage der „Generation 2“ nachrüsten. Dies sei aber im Einzelfall mit dem jeweiligen Hersteller abzuklären.

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Neben den genannten Maßnahmen aus den Bereichen Substitution und Technik listet die Branchenlösung noch weitere organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen auf. Dazu gehören zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge, das Tragen einer geeigneten Schutzausrüstung sowie eine ganze Reihe von Hygienemaßnahmen.

zuletzt editiert am 13. Oktober 2026
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