Eine moderne Dachterrasse aus Pflastersteinen mit einem Sitzbereich aus Holz und Metall, umgeben von Pflanzen und mit Blick auf die Stadt.
Für die Planung und Ausführung von Plattenbelägen auf Flachdächern gibt es noch kein spezielles Regelwerk. (Quelle: Bundesverband GebäudeGrün)

Plus 2025-07-09T07:00:00Z Plattenbeläge auf Flachdächern

Für die Planung und Ausführung von Plattenbelägen auf Flachdächern gibt es noch kein spezielles Regelwerk. Der Bundesverband Gebäude-Grün (BuGG) hat aber eine neue Fachinformation zu diesem Thema veröffentlicht. Sie bündelt nicht zuletzt die bisherigen Erfahrungen von Ausführungsbetrieben.

Die 13-seitige Fachinformation „Plattenbeläge auf Dächern“ gibt es als kostenfreien Download auf der BuGG-Webseite (Link zur Broschüren-Seite hier ). Es handelt sich um eine Aktualisierung des „FBB-Schlaglicht 6“, das die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung – die Vorgängerorganisation des BuGG – erstmals 2011 publiziert hatte.

Die Überarbeitung erfolgte durch eine Projektgruppe, der auch Vertreter von Fachbetrieben für Gebäudebegrünungen angehörten. Deren praktischen Erfahrungen werden in der neuen Broschüre nun stärker berücksichtigt. Die Autoren der Fachinformation betonen gleichwohl, dass ihre Veröffentlichung kein neues Regelwerk darstelle, sondern lediglich bereits existierende Richtlinien, Normen und Gesetze ohne Anspruch auf Vollständigkeit darstelle.

Platten und Bettungsschicht

Klassische, lose verlegte Pflasterbeläge bestehen neben den eigentlichen Pflastersteinen aus der darunter befindlichen Bettungsschicht, die aus geeigneten Gesteinskörnungen hergestellt wird. Hinzu kommt unter Umständen noch mineralisches Material für die Fugen.

Broschüre über Plattenbeläge auf Dächern mit Bildern von Dachterrassen und Gehwegen.
Die neue Fachinformation ist im April erschienen. (Quelle: Bundesverband GebäudeGrün)

Für die lose Verlegung auf flächiger Gesteinsschüttung im Flachdachbereich rät die Fachinformation zu einem Plattenformat von mindestens 40 x 40 cm. Die Plattenstärke sollte zudem mindestens 4 cm betragen. Wenn dennoch dünnere Platten gewünscht sind beziehungsweise dies zur Einhaltung von Anschlusshöhen an Türen und Fassaden unvermeidlich ist, dann sollte die Plattenverlegung nicht lose, sondern in gebundener Bauweise erfolgen.

Bei einer Plattenstärke von 4 cm empfiehlt die Fachinformation eine Mindestdicke der Bettungsschicht von 3 cm. Die Gesamtaufbauhöhe des Belags betrüge dann mindestens 8 cm, wenn man noch eine 1 cm dicke Dränschicht unterhalb der Bettung hinzurechnet. Als Bettungsmaterial eignen sich laut Fachinformation lose Gesteinskörnungen mit einer Korngröße von mindestens 2 mm und maximal 8 mm.

Statt direkt auf einem Bett aus mineralischem Schüttgut kann man die Dachplatten auch auf Stelzlagern verlegen. Zumindest bei Belägen, die nur begehbar, nicht aber befahrbar sein müssen, ist das eine häufig genutzte Option. Die Fachinformation weist allerdings darauf hin, dass Stelzlager nur auf stabilen, druckfesten Untergründen möglich sind. Außerdem darf die Dachneigung nicht größer als 5° sein.

Flächendränage dringend empfohlen

Zu den wichtigsten Anforderungen, die ein Plattenbelag auf dem Flachdach erfüllen muss, zählt eine funktionierende Entwässerung. Die BuGG-Fachinformation empfiehlt in diesem Zusammenhang dringend die Anordnung eine Flächendränage unterhalb der Bettungsschicht, um Staunässe in der Bettung zu vermeiden. Falls die Platten auf Stelzlagern verlegt werden, ist der Hohlraum unter den Platten mit geeigneter Entwässerungstechnik auszustatten.

Querschnitt eines Dachterrassenaufbaus mit Plattenbelag, Bettungsschicht, Dränschicht, Schutzlage, Abdichtung und geeigneter Unterkonstruktion.
Bei Plattenbelägen auf Dächern werden diese Mindestschichtdicken empfohlen. (Quelle: BuGG)

Bei der Plattenverlegung direkt auf einer Bettungsschicht sollten die Elemente der Flächendränage eine Mindesthöhe von 1 cm haben. Dies hat sich laut Fachinformation in der Praxis als Standard bewährt. Bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis empfiehlt die BuGG-Broschüre eine 1,5 cm starke Dränschicht.

Als Flächendränage kommen heute in der Regel vollflächige Dränagematten aus Kunststoff zum Einsatz. Diese verfügen über Noppen oder sonstige Erhebungen sowie dazwischenliegende Hohlräume, die als Dränkanäle dienen und anfallendes Wasser zu den Entwässerungsabflüssen oder -rinnen leiten. Außerdem verfügen die Matten in der Regel über ein aufkaschiertes Vliesgewebe als obere Abdichtung. Das stellt sicher, dass die Dränkanäle nicht durch Kies/Splitt aus der Bettungsschicht verstopft werden.

Gefälle oder nicht?

Am besten ist es natürlich, wenn gar nicht erst so viel Wasser durch die Bettungsschicht zur Flächendränage fließt, sondern Niederschläge größtenteils schon an der Plattenoberfläche abgeleitet werden. Der BuGG empfiehlt zu diesem Zweck ein ausreichendes Gefälle des Plattenbelags, räumt aber ein, dass ein solches Gefälle aufgrund der geplanten Dachnutzung oder aufgrund bautechnischer Gegebenheiten oft gar nicht möglich ist.

Zumindest wenn man die Praxisbewährung als maßgebliches Merkmal nimmt, könnten Belagflächen ohne Gefälle auf Dächern bereits den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sind sicher aber nicht mehr zwangsläufig als fehlerhafte Ausführung einzuordnen“, heißt es dazu in der Fachinformation.

Bei geringem oder gar nicht vorhandenem Oberflächengefälle sollten die Fugen zwischen den Belagsplatten laut Fachinformation aber offen – also ohne Fugenmaterial – gestaltet und mindestens 3 mm breit sein – auch wenn dadurch die Stabilität des Gesamtbelags leidet. Offene Fugen erhöhen natürlich die Menge des in die Bettungsschicht versickernden Wassers, was bei der Dimensionierung der Dränschicht zu berücksichtigen ist.

Gefahr der Vernässung

Plattenbeläge ohne Gefälle sind also auf Flachdächern nicht verboten, der BuGG rät aber zu einem Gefälle, sofern der Nutzungszweck des Daches und die bautechnischen Gegebenheiten dies zulassen. Die Fachinformation warnt in diesem Zusammenhang nicht zuletzt vor einer verzögerten Abtrocknung der Platten bei gefälleloser Verlegung, was zu vermehrter Moosbildung und erhöhter Rutschgefahr beziehungsweise bei Frost sogar zu einer eingeschränkten Begehbarkeit führen könne.

Besonders bei Verwendung von Feinsteinzeug-Platten kann eine gefällelose Verlegung schnell zum Problem werden. Diese Beläge haben einerseits den Vorteil, dass sie besonders hoch belastbar sind und so gut wie kein Wasser aufnehmen. Letzteres aber ist von Nachteil, wenn Niederschläge nicht abfließen können. Laut BuGG-Broschüre muss bei Feinsteinzeug-Platten mit hoher Oberflächenspannung selbst bei einem Gefälle > 3 % noch mit einem Wasserfilm gerechnet werden.

Baustoff-Fachwissen verständlich erklärt: Jetzt Newsletter abonnieren!

Der BaustoffWissen-Newsletter bringt Sie thematisch immer auf den neuesten Stand. Sie erhalten die Branchen-News dann zwei Mal monatlich.

Weitere Themen, die in der BuGG-Broschüre behandelt werden, sind unter anderem die Anschlussdetails von Plattenflächen an Türen und Fassaden, die Problematik von Ausblühungen und Verfärbungen der Beläge sowie Wartungs- und Reinigungsfragen.

zuletzt editiert am 03. Juli 2025