Holztreppen kommen vor allem bei mehrstöckigen Eigenheimen zum Einsatz. Insbesondere bei Reihenhäusern gibt es aber oft schalltechnische Probleme, wenn die Treppe in der Trennwand zum Nachbarhaus verankert wurde. Mit einer schallentkoppelten Verankerungstechnik lässt sich dieses Problem in vielen Fällen entschärfen.
Treppen aus Holz gehören zu den beliebtesten Bauelementen in privaten Wohnhäusern. Sie gehören allerdings auch zu den Leichtbautreppen und geraten daher beim Begehen schnell in Schwingungen. Handelt es sich um eine Treppe mit Wandwange, bei der also die Stufen auf einer Seite in der Gebäudewand verankert sind, können solche Trittschall -Schwingungen leicht auf das angrenzende Bauteil übertragen und auf der anderen Wandseite dann wieder als störender Luftschall abgestrahlt werden. Das ist vor allem problematisch, wenn auf der anderen Seite ein Nachbar haust.
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Kleiner Anlass – großes Problem
Man mag einwenden, dass das Begehen einer Treppe für den Nachbarn doch keine allzu große Lärmbelästigung darstellen kann. Doch sind bei Leichtbautreppen mit Wandwange selbst normale Gehgeräusche auf der anderen Wandseite oft als unangenehmes, dumpfes Wummern wahrnehmbar. Und wenn Kinder auf den Treppenstufen herumspringen, klingt das für den Nachbarn in der Regel nicht besonders „niedlich“.

Das Problem ist, dass beim Gehen – und erst recht beim Springen – vor allem tieffrequenter Schall mit einer Frequenz von weniger als 90 Hz erzeugt wird und diese Art des Schalls leichte Holztreppen besonders stark in Schwingungen versetzt. Wenn dann die Treppenstufen nicht schallentkoppelt in der Wand verankert sind, darf man sich nicht wundern, wenn der Nachbar über das ständige dumpfe Poltern klagt.
Natürlich hängt die effektive Schallübertragung auch davon ab, wie viel Schallschutz die Wandkonstruktion selbst bietet. Zweischalige Konstruktionen mit Kerndämmung sind sicher gut für das nachbarschaftliche Miteinander, aber nicht überall Standard. Und die Schalldämmung massiver Wände ist leider gerade bei tieffrequentem Schall weniger effektiv. Bei Holztreppen mit Wandwange macht es also in jedem Fall Sinn, dass auch die Treppe selbst zum Schallschutz beiträgt.
Wie kann das gelingen? Am besten offenbar durch eine elastische Entkopplung von Treppe und den angrenzenden Wänden beziehungsweise Decken. Je weniger „starre“ Kontakte, umso geringer die Schallübertragung.
Lösung von Treppenmeister
Bei der Treppenbaugemeinschaft Treppenmeister wollte man das Problem grundsätzlich angehen und hat daher das Schwingungsverhalten von Treppen wissenschaftlich untersuchen lassen. Dafür investierte das Unternehmen in einen Schallprüfstand, mit dem sich die Trittschallwerte der eigenen Holztreppenmodelle ermitteln lassen.

Die Untersuchungen, die in Zusammenarbeit mit der FH Stuttgart und dem Schalltechnischen Entwicklungs- und Prüfinstitut (STEP) aus Winnenden erfolgten, waren die Grundlage für die Entwicklung des „Piano-Pakets“, mit dem sich fast alle Treppenmeister-Modelle als „Flüstertreppe“ einbauen lassen. Für Leichtbautreppen mit Wandwange ermöglicht Piano eine schallentkoppelte Verankerungstechnik. Dabei wird jede Treppenstufe über zwei Stahlbolzen mit elastischer Gummiummantelung mit der Wand verbunden.
Zum Unternehmen: Die Partnergemeinschaft Treppenmeister bezeichnet sich selbst als größter Zusammenschluss selbstständiger Treppenbau-Fachbetriebe in Europa. Der 1975 gegründeten Firmenkooperation mit Systemzentrale im baden-württembergischen Jettingen gehören heute über 100 Partner an – etwa die Hälfte davon ist in Frankreich ansässig. Die selbständigen Partnerbetriebe agieren mit der Marke „Treppenmeister“ am Markt und bieten ihren Kunden Beratung, Planung, Treppenfertigung und Montage aus einer Hand an.
DIN 4109 hilft nicht weiter
Sind solche Speziallösungen einzelner Unternehmen wirklich notwendig? Gibt es in Deutschland keine generellen Normen für den Schallschutz von Leichtbautreppen? Leider nein. Die DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau“) verpflichtet nur zu Mindestanforderungen beim Schallschutz und berücksichtigt zudem gar nicht das Problem des tieffrequenten Schalls. Der Handwerker, der eine Holztreppe einbaut, sollte sich dabei jedenfalls nicht einfach nur auf die DIN 4109 beziehen. Auf der Website von Treppenmeister heißt es dazu:
„Die DIN 4109 nennt hingegen bezüglich Treppen nur Mindestanforderungen zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen, mit einem Trittschallpegel L’n,w von 58 dB gegenüber Treppenhäusern, und von 53 dB gegenüber Wohnungen. Die Bautechnik bietet heute üblicherweise einen besseren Standard, den der Verbraucher auch erwartet, und welcher aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuches § 633 geliefert werden muss, solange nicht ausdrücklich eine Billigausführung vereinbart wird.“
Treppenmeister empfiehlt an derselben Stelle (Direktlink hier ), dass sich Treppenmonteure auf die Schallschutzklassen der „DEGA-Empfehlung 103“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik beziehen sollten. Diese würden „eindeutige Vereinbarungen zur schalltechnischen Eigenschaft von Trennwand- und Treppenausführungen, sowohl in Alt- als auch in Neubauten“ ermöglichen. Für genaue Vereinbarungen in Bauverträgen verweist Treppenmeister zudem auf die VDI-Richtlinie 4100.