Ein farbenfrohes Graffiti bedeckt die gesamte Seitenwand eines Hauses und zeigt verschiedene Motive und Schriftzüge.
Musikclubs geraten zunehmend durch Lärmbeschwerden unter Druck – insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten. (Quelle: Roland Grimm)

Aktuell 2025-12-22T08:00:00Z Schallschutzförderung für Musikclubs

Mit insgesamt 3 Mio. Euro will das Bundesbauministerium ein Pilotprogramm für mehr Schallschutz bei Musikclubs und Festivals fördern. Das so genannte Bundesschallschutzprogramm startet im Januar und soll Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen unterstützen.

Im Rahmen des Projekts werden Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besuchern sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden besonders stark von einer Schließung bedroht sind oder deren Durchführung gefährdet ist. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt insgesamt 3 Mio. Euro bereit, die unter anderem für geräuschdämmende Maßnahmen, Active-Noise-Cancelling und Schallschutzgutachten eingesetzt werden können.

Die fachliche Umsetzung des Pilotprogramms übernimmt die Initiative Musik, die dabei von der Live-Musik-Kommission unterstützt wird. Für die Vorauswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Anschließend empfiehlt eine überwiegend fachlich besetzte Jury aus dieser Vorauswahl, welche Projekte gefördert werden sollten. Details zum Programm und zum Auswahlverfahren werden zum Programmstart im Januar auf der Website der Initiative Musik veröffentlicht.

Drängendes Problem

Clubs und Festivals geraten zunehmend durch Lärmbeschwerden unter Druck – insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten, in denen die Folgen der Nachverdichtung besonders spürbar sind. Notwendige Schallschutzmaßnahmen wie verbesserte Dämmung und Noise-Cancelling-Lösungen sowie moderierte Dialogformate zwischen Veranstaltenden und Nachbarschaft können Abhilfe schaffen, sind jedoch häufig kostenintensiv. Viele Kultureinrichtungen stehen angesichts stark steigender Gesamtkosten vor enormen finanziellen Herausforderungen und können diese notwendigen Investitionen kaum noch stemmen.

Das Bundesschallschutzprogramm soll in dieser Lage ausgewählte Spielstätten unterstützen. „Musikclubs und Festivals sind lebendige Orte, an denen Gemeinschaft entsteht und Kultur erfahrbar wird“, sagt Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. „Doch ohne wirksamen Schallschutz stehen viele von ihnen auf dem Spiel. Mit dieser Förderung setzen wir ein Zeichen dafür, dass wir diese Räume erhalten und ihre Zukunft sichern wollen.“

„Mit dem Pilotprogramm können wir endlich ein drängendes Problem der Livelandschaft auf Bundesebene angehen“, betont Christian Ordon, Geschäftsführer der Live-Musik-Kommission. „Unsere Mitgliederbefragungen zeigen regelmäßig großen Bedarf im Bereich Schallschutz, sodass wir davon ausgehen, dass der Andrang hoch sein wird und eine Verstetigung und ein Ausbau des Programms im Anschluss an die Pilotphase naheliegend ist.“ Die Live-Musik-Kommission ist der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland und repräsentiert mehr als 750 Musikclubs und Festivals in über 100 Städten und Gemeinden.

„Kultur und Zusammenleben Hand in Hand“

„Ohne Kultur ist unsere Gesellschaft ärmer“, sagt Bundesbauministerin Verena Hubertz. „Und Musik als Teil davon berührt uns und verbindet, gerade in Zeiten, in denen ein Miteinander wichtig ist. Doch diese Kraft kann Musik nur entfalten, wenn sie genug Raum bekommt. Nicht im luftleeren Raum, sondern mitten in einer lebendigen Gemeinschaft. Damit das gelingt, brauchen wir guten Schallschutz. Denn was für die einen ein unvergesslicher Abend ist, darf für die anderen nicht zur Belastung werden. Besonders dort, wo Clubs mitten in unseren Städten pulsieren oder Festivals über mehrere Tage dauern, müssen Kultur und Zusammenleben Hand in Hand gehen.“

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zuletzt editiert am 15. Dezember 2025